Bitcoin Forum

Local => Deutsch (German) => Topic started by: wonkrouy on May 24, 2017, 08:51:14 AM



Title: Steuer bei Handel von BTC-ALTcoin
Post by: wonkrouy on May 24, 2017, 08:51:14 AM
Würde mir gern ein paar Siacoins zulegen, die werden aktuell aber nur auf drei Exchanges gehandelt, darunter Bittrex.
Nun brauche ich BTC um dort Siacoins zu kaufen, das würde ich wiederum über eine Seite wie anycoindirect machen.
Also:

1. EUR --> BTC
2. BTC --> SC
3. SC --> BTC/EUR (zu einem späteren Zeitpunkt, beabsichtige diese lange (mind. 1 Jahr) zu halten


War jetzt ne Weile im Forum unterwegs, bin aber nicht wirklich auf eine zufriedenstellende Antwort gestossen. Das Thema scheint ja kontrovers diskutiert zu sein.
Dadurch das ich die Bitcoins ja nicht für den Zeitraum eines Jahres halte fallen da steuern an, oder?
Gibt es einen besseren Weg dafür?


Aus:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg17664856#msg17664856

3. Fiat -> BTC -> Altcoin -> BTC -> Fiat und die Wartezeit

Also, wie quermann schon geschrieben hat und wie man auch in den andern Thread hier finden kann, jeglicher Tausch führt theoretisch zur Gewinnrealisierung, also bei Fiat zu BTC, bei BTC zu Altcoin, bei Altcoin zurück zu BTC und bei BTC zu Fiat.

Es muss aber praktisch auch ein Gewinn angefallen sein.

Beispiel: Ich kaufe für 5.000 EUR BTC. Nach 4 Monaten sind die mittlerweile 5.500 EUR wert und ich tausche sie in Altcoins. Nach 14 Monaten tausche ich die Altcoins in BTC zu einem Wert von 8.000 EUR und tausche die BTC direkt wieder zu 8.000 EUR.

Dann muss ich die 500 EUR Gewinn, die ich vom Tausch EUR gegen BTC gemacht habe versteuern. Den Gewinn von 2.500 EUR nicht, weil die Spekulationsfrist abgelaufen ist und beim Tausch BTC gegen EUR ist kein Gewinn angefallen, daher ist auch nichts zu versteuern.

Wenn man auch noch Verluste gemacht hat, kann man die ebenfalls gegenrechnen, fragt euren Steuerberater hierbei.

Mein Fall wäre ja anders, den Zeitraum zwischen 1 & 2 möchte ich so kurz wie möglich halten.
Wie ist das dann?


Vielen Dank schonmal, hoffe doch das die Frage nicht schon beantwortet wurde..




Title: Re: Steuer bei Handel von BTC-ALTcoin
Post by: kalkulatorix on May 24, 2017, 10:20:03 AM

..

Mein Fall wäre ja anders, den Zeitraum zwischen 1 & 2 möchte ich so kurz wie möglich halten.
Wie ist das dann?


Es besteht kein relavanter Unterschied zwischen Deinem Fall, und dem von Dir zitierten Fall. In beiden Fällen liegt die Behaltedauer der BTCs unter einem Jahr, also sind die Kursgewinne der BTCs im Prinzip Steuerpflichtig.

Aber: Du musst ja die beiden Transaktioneen in EUR umrechnen. Bei der Transaktion 1. ist das recht klar, da sind die Anschaffungskosten der Betrag, den Du in EUR für die BTC gezahlt hast.

Bei der Transaktion 2. Brauchst Du einen BTC / EUR Kurs, damit Du die Transaktion in EUR bewerten kannst. Es sollte sich eigentlich ausgehen, dass die beiden Transaktionen am gleichen Tag stattfinden, dann würde ich einfach den BTC / EUR Kurs der Transaktion 1.) nehmen, dann fällt gar kein Gewinn in BTC an.


Title: Re: Steuer bei Handel von BTC-ALTcoin
Post by: MishaMuc on May 24, 2017, 07:51:01 PM
jeglicher Tausch führt theoretisch zur Gewinnrealisierung, also bei Fiat zu BTC, bei BTC zu Altcoin, bei Altcoin zurück zu BTC und bei BTC zu Fiat.

Wie kann das sein? Also wenn ich einen enormen Gewinn beim traden mache und Bitcoin danach auf 0 crasht bin ich Bankrott durch Steuern?

Nein, du darfst Verluste natürlich auch ansetzen.


Title: Re: Steuer bei Handel von BTC-ALTcoin
Post by: kalkulatorix on May 24, 2017, 08:54:40 PM
jeglicher Tausch führt theoretisch zur Gewinnrealisierung, also bei Fiat zu BTC, bei BTC zu Altcoin, bei Altcoin zurück zu BTC und bei BTC zu Fiat.

Wie kann das sein? Also wenn ich einen enormen Gewinn beim traden mache und Bitcoin danach auf 0 crasht bin ich Bankrott durch Steuern?

Ja, das kann sein.

Innerhalb eines Jahres kannst Du Verluste gegen die Gewinne aus allen BTC und Altcoins aufrechnen. Die Steuer berechnet sich dann aus der Differenz, Gewinne - Verluste - Spesen und der Steuersatz ist Dein persönlicher Steuersatz, der kann bei guten Einkünften aus unselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, oder wenn die Gewinne recht hoch sind, schon 50% sein.

Es kann auch der Worst Case eintreten, dass der Bitcoin oder Altcoin im nächsten Jahr auf 0 crasht, der Gewinn vom Vorjahr ist dadurch verpufft, aber die Steuerschuld auf die Vorjahresgewinne in EUR ist vorhanden.

Da musst Du rechtzeitig reagieren:

1.) Möglichst viele Verluste realisieren, also wenn absehbar ist, dass am Jahresende ein Gewinn entsteht, die Altcoins, wo Deine Handelsstrategie nicht funktioniert hat, verkaufen.
2.) Einen Teil der Coins über ein Jahr halten, wenn die Haltefrist von einem Jahr eingehalten wird, ist der Gewinn daraus steuerfrei.
3.) genug EUR verfügbar haben, damit Du Deine Steuerschuld begleichen kannst. Wenn nötig, am Jahresende Coins, in der Höhe Deiner zu erwartenden Steuerschuld verkaufen. Die Coins aus 1.) würden sich dafür anbieten.


Title: Re: Steuer bei Handel von BTC-ALTcoin
Post by: Exi1337 on August 09, 2017, 10:01:58 PM
Hat jemand eine Idee wie es wie es in diesem Fall aussieht. Ich besitze $NEO , als NEO halter bekommt man GAS quasi als dividende. Je mehr NEO man besitzt, je mehr GAS wird generiert. GAS wird auch gehandelt, wie sieht es aus wenn ich dieses verkaufe? Es wird ja stetig neues generiert? Alles davon ausgegangen das ich die NEOs schon länger wie 1 jahr halte.


Title: Re: Steuer bei Handel von BTC-ALTcoin
Post by: bct_ail on August 10, 2017, 08:18:22 AM
Hat jemand eine Idee wie es wie es in diesem Fall aussieht. Ich besitze $NEO , als NEO halter bekommt man GAS quasi als dividende. Je mehr NEO man besitzt, je mehr GAS wird generiert. GAS wird auch gehandelt, wie sieht es aus wenn ich dieses verkaufe? Es wird ja stetig neues generiert? Alles davon ausgegangen das ich die NEOs schon länger wie 1 jahr halte.
Ich sehe das so:
Erhält man erstmalig Zinsen/Dividende (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen/Dividende erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.
Aus: https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg19415476#msg19415476