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Local => Trading und Spekulation => Topic started by: HHick123 on July 23, 2017, 07:31:28 AM



Title: Steuer, Bitstamp, Österreich
Post by: HHick123 on July 23, 2017, 07:31:28 AM
Hallo Leute, ich bereite gerade eine epische Steuererklärung vor.

Eine Frage hätte ich jedoch noch:
Ich hab' auch einige Trades auf Bitstamp. Dort hab' ich Bitcoin gegen USD getraded.

Wie ist das nun zu versteuern (Österreich):

Ist USD wie ein Altcoin zu behandeln, also
BTC->USD zerfällt in BTC->EUR und EUR->USD und
USD->BTC zerfällt in USD->EUR und EUR->BTC?

Wenn ja, wo nehm ich dann den USD-EUR-Kurs her?
Oder, wenn ich ursprünglich EUR auf dieses USD-Konto hinüberwiesen hab,gilt dann gilt dieser USD-EUR Kurs fix für die nachfolgenden Trades?

Gibt es auch eine Haltefrist für USD?

Viele Grüße, Helmut


Title: Re: Steuer, Bitstamp, Österreich
Post by: Rafty on August 02, 2017, 08:08:11 PM
Servus,

ich glaube, dass das hier dir die Frage beantwortet: https://bitcoin-austria.at/de/artikel/bitcoin-steuern-oesterreich-graz/20170510-Bitcoin-Steuerrecht.pdf

Anscheinend musst du es nur versteuern, wenn du innerhalb eines Jahres Gewinn machst + auszahlen lässt.

Quelle: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1901128.0 & https://bitcoin-austria.at/de

lg


Title: Re: Steuer, Bitstamp, Österreich
Post by: HHick123 on August 02, 2017, 09:29:29 PM
Ja, die Overhead-Folien kenn' ich, aber meine Frage (siehe oben) ist eigentlich, wie man Trades auf Bitstamp versteuert, wenn man dort USD gegen BTC tradet.

Ok, ich könnte mir vorstellen US-Dollar wären so zu behandeln wie ein Altcoin (d.h. immer virtuell nach EUR zwischenverkaufen und Haltefrist 1Jahr auch für jeden Verkauf der USD analysieren). Aber ist das wirklich so? Oder gelten für US-Dollar dann wieder andere Regeln?

LG Helmut


Title: Re: Steuer, Bitstamp, Österreich
Post by: Sukrim on August 09, 2017, 03:09:17 PM
Im Gegensatz zu BTC sind USD eine "echte" Währung, im Sinne des Gesetzes.

Nimm einfach jeweils den Tageskurs von BTCEUR und USDEUR (+ dokumentiere, welchen genau du genommen hast, falls es da um ernsthaftere Summen geht), (Spekulations-)Steuern gibt es auf Fremdwährungen wie USD, CHF, JPY etc. mWn keine.