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Local => Anfänger und Hilfe => Topic started by: juki122 on December 30, 2017, 12:14:50 PM



Title: [Steuern] Übertragung / Schenkung von Private Keys und Besteuerung
Post by: juki122 on December 30, 2017, 12:14:50 PM
Hallo liebe Community,

zu diesem spezielleren Blickwinkel auf die Steuerproblematik habe ich bisher leider noch keine Guides oder Stellungnahmen gefunden.

Die allgemeinen Regelungen, wenn man selbst privat Coingewinne realisieren und auszahlen möchte, habe ich soweit verstanden.

Wie verhält es sich jedoch, wenn man die Private Keys an andere Personen "verschenkt"?
Welche Rechtslage gilt dann? Muss dann der neue "Inhaber" der Coins die realisierten Gewinne versteuern?

Hintergrund meiner Überlegungen ist, dass Private Keys ja zu keinem Zeitpunkt einer Person gehören bzw. zugeschrieben sind.
Deswegen heißt es ja auch "Wer den Key hat, hat die Coins" und das ist ja auch der Grund, warum man den Entscheidungen der Exchanges schutzlos ausgeliefert ist (kein direkter Zugang zum Private Key der eigenen Coins auf dem Exchange).

Beispiel:
Ich habe durch Mining und / oder Airdrops mehrere Coins erhalten und diese auf einem Private Key, welcher zu keinem Zeitpunkt mit der Identität / dem Namen einer Person verknüpft war (geht ja auch gar nicht).
Wer ist nun für die Versteuerung der Coins zuständig, wenn diese Coins zu Geld gemacht werden sollen? Die Person, welche die Coins ursprünglich erhalten hat (ist ja nirgendwo bekannt, da keine Verknüpfung von Private Key <-> Person) oder die Person, welche letztendlich die Umwandlung und Auszahlung in Euro tätigen möchte (kann ja auch meine Oma sein)?


Ich hoffe ihr wisst, was ich meine...

vielen Dank schonmal für die Hilfe.



MfG juki122


Title: Re: [Steuern] Übertragung / Schenkung von Private Keys und Besteuerung
Post by: Zeix on December 30, 2017, 12:57:27 PM
Derjenige, der die Coins zu Geld macht. Die Identität des Vorbesitzers ist irrelevant. Wenn auf einem Wallet im Januar 100 BTC eingezahlt wurden, und in Februar zu Geld gemacht, dann zahlt derjenige, der sie zu Geld macht. Spielt keine Rolle, wie oft sie dazwischen "verschenkt" wurde. Steuerhinterziehung wäre es nur dann für den Vorbesitzer, wenn er sein Wallet verkauft und nicht verschenkt.


Title: Re: [Steuern] Übertragung / Schenkung von Private Keys und Besteuerung
Post by: Coiner.de on December 30, 2017, 01:21:22 PM
Ich hoffe ihr wisst, was ich meine...

Ja, du Lümmel willst hier Tipps zur Steuerhinterziehung. Anzeige ist raus! ( Wie man bei /r/de/ sagen würde. ;) )

Schenkungen sind klar geregelt. http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/index.html#BJNR109330974BJNE005804377
Der Beschenkte muß die Steuern abführen, wenn die Freibeträge nicht reichen.

Die Steuerpflicht entsteht im Moment der Schenkung.


Title: Re: [Steuern] Übertragung / Schenkung von Private Keys und Besteuerung
Post by: juki122 on December 30, 2017, 01:35:42 PM
Die Steuerpflicht entsteht im Moment der Schenkung.

Ich frag mich nur, wie diese Schenkung überhaupt erfasst wird / werden kann?

Beruht das alles auf dem Mitwirken des Beschenkten? Also dass es nur rechtens ist, wenn der Beschenkte / neue Besitzer des Private Keys brav von sich aus dem Finanzamt mitteilt, dass er gerade Coins geschenkt bekommen hat?

Auf anderem Weg kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das alles überhaupt publik wird / werden kann, da ja Private Keys anonym sind.


Title: Re: [Steuern] Übertragung / Schenkung von Private Keys und Besteuerung
Post by: Zeix on December 30, 2017, 01:41:54 PM
Was daran verstehst du denn nun nicht? Der Beschenkte muss die Coins doch verkaufen, und das Geld, das er dafür bekommt auf ein Giro Konto überweisen. Der Beschenkte ist somit klar bekannt. Was spielt das für eine Rolle, wer der Vorbesitzer war?


Title: Re: [Steuern] Übertragung / Schenkung von Private Keys und Besteuerung
Post by: lassdas on December 30, 2017, 01:47:58 PM
Beruht das alles auf dem Mitwirken des Beschenkten?
Ja, wie bei jedem anderen Steuerzahler auch.

Wenn Du durch Coin-Trades steuerpflichtige Gewinne erwitschaftest, musst Du das dem Finanzamt ja auch mitteilen.
Du bist zur Mitwirkung verpflichtet, bei dem Beschenkten ist das nicht anders.