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Local => Altcoins (Deutsch) => Topic started by: Carlito37 on November 16, 2021, 09:09:33 PM



Title: gebrauchte Grafikkarten von der Steuer absetzen
Post by: Carlito37 on November 16, 2021, 09:09:33 PM
Hallo Leute, und zwar bezieht sich meine Frage darauf, ob ich gebrauchte Grafikkarten deren Rechnung ich besitze, von der Steuer absetzen kann?
Wie viel lässt sich da absetzen ?
Und wie viel lässt sich von neuen Grafikkarten absetzen, bei entsprechendem Mining-Gewerbe ?

mit fruendlichen Grüßen


Title: Re: gebrauchte Grafikkarten von der Steuer absetzen
Post by: mole0815 on November 17, 2021, 10:11:43 PM
Ich habe es mir erlaubt den Thread zu verschieben.
Passt hier besser hin als ins Mining und noch besser wäre vielleicht diese Anlaufstelle gewesen :)

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0


Title: Re: gebrauchte Grafikkarten von der Steuer absetzen
Post by: Lakai01 on November 18, 2021, 11:56:53 AM
Wie viel lässt sich da absetzen ?
Ich kann jetzt nur für Österreich sprechen ...
Hier kannst du bei Anschaffungen die du auch für "berufliche Zwecke" benötigst, einen Teil absetzen, bspw. 40% oder 60% je nachdem, wie viel du davon gewerblich/privat nutzt. Kaufe ich mir also einen Laptop den ich auch zu beruflichen Zwecken benötige (das muss man aber argumentieren können), dann darf ich diesen in die Steuererklärung als mindernd mit aufnehmen.


Title: Re: gebrauchte Grafikkarten von der Steuer absetzen
Post by: hexomat on November 18, 2021, 12:24:04 PM
Hallo Leute, und zwar bezieht sich meine Frage darauf, ob ich gebrauchte Grafikkarten deren Rechnung ich besitze, von der Steuer absetzen kann?
Wie viel lässt sich da absetzen ?
Und wie viel lässt sich von neuen Grafikkarten absetzen, bei entsprechendem Mining-Gewerbe ?

mit fruendlichen Grüßen

Der Kauf einer Grafikkarte ist bei deinem Gewerbe nicht anderes als jede andere Anschaffung. Du musst angeben, zu wie viel Prozent die Grafikkarten evtl. für private Zwecke benützt. Den gewerblichen Teil kannst du selbstverständlich vollständig steuerlich geltend machen. Inwieweit das Ganze als Anlagegut (AfA) gilt, hängt u.a. vom Preis ab.