Bitcoin Forum

Local => Deutsch (German) => Topic started by: txcoin on June 27, 2012, 01:23:08 PM



Title: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: txcoin on June 27, 2012, 01:23:08 PM
Hallo deutschsprachiger Teil des Forums,

es gibt einen weiteren Artikel zum Thema Bitcoin, der mittlerweile zwischenzeitlich erschienen ist:
Bitcoin: Eine erste Einordnung von Christoph Sorge und Artus Krohn-Grimberghe, erschienen in Datenschutz und Datensicherheit 7/2012.

Es geht neben einer kurzen Beleuchtung des Protokolls (für Laien/Juristen) und des Bitcoin-Ökosystems um die rechtliche Einordnung in Deutschland.

Der Diskussionsthread samt Link zum PDF ist hier zu finden:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=90233.0

Hier bitte keine weiteren Posting dazu, damit es nicht zu unübersichtlich wird ;)

Danke
txcoin

PS: Die Autoren freuen sich über Feedback


Title: Re: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: Timo Y on June 27, 2012, 06:31:11 PM
Sehr gute und ausführliche Analyse.

Nut mit dem Fazit bin ich nicht ganz so einverstanden.

Ich finde nicht dass eine Aufsichtspflicht im Sinne der Nutzer ist.
 
Eine Aufsicht durch eine Trusted Third Party (muss aber nicht zwingend die BaFin sein) kann durchaus die Sicherheit und Qualität verbessern, besonders bei den größeren Börsen.

So eine Aufsicht erhöht aber auch die Kosten für die Börsen, und indirekt für die Kunden. Noch schlimmer, eine Aufsichtsplicht schafft hohe Einstiegsbarrieren und erstickt Innovation im Keim.

Gerade im Bitcoin-Universum wäre das gravierend, weil fast alle gute Ideen als kleine „Garagenunternehmen“ anfangen.  Wir wissen heute noch gar nicht, wie die wichtigsten Anwendungsbereiche von Bitcoin in 5 Jahren aussehen werden. Wir brauchen eine Wildwest-Phase, um so viel wie möglich auszuprobieren.

Die Kunden sind sich dem Risiko bei kleineren und neuen Dienstanbietern durchaus bewusst.  Sie sollten selber aussuchen können, wie viele Bitcoins sie den unbeaufsichtigten Börsen wie zB. Bitcoinica  anvertrauen.


Title: Re: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: Invictus on June 27, 2012, 06:44:10 PM
Hallo,

der Thread wird doch nicht unordentlich.

Die Bafin hat Bitcoin schon lange als Finanzinstrument klassifiziert.


Title: Re: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: apetersson on June 28, 2012, 07:18:31 AM
eine noch detailliertere Einordnung zwischen E-geld, Geld und Rechnungseinheit findet man unter

http://www.ismll.uni-hildesheim.de/pub/pdfs/sorge-krohn-grimberghe-bitcoin.pdf


Title: Re: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: wareen on June 28, 2012, 10:35:31 AM
Hier bitte keine weiteren Posting dazu, damit es nicht zu unübersichtlich wird ;)
Da es sich hier doch stark um eine Deutschland-spezifische Betrachtung handelt ist denke ich eine Diskussion (auch) hier durchaus angebracht.

Die Arbeit fasst meines Erachtens den aktuellen Stand der Dinge rund um Bitcoin und das Recht ganz gut zusammen. Natürlich kann man darüber streiten ob eine Aufsichtspflicht bei Finanzinstrumenten generell sinvoll ist oder nicht, allerdings ist ein klarer rechtlicher Rahmen sicher wünschenswert. Am Ende führt wohl kein Weg daran vorbei Bitcoin als Währung bzw. Geld einzustufen, denn genau das ist es seinem Design und seiner Funktionsweise nach.

Aus Sicht der Regulierungsbehörden darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Bitcoin eine ganze Reihe weiterer Graubereiche bietet, die von der bisherigen Einstufung der BaFin nichteinmal ansatzweise erfasst werden. Nur so als Gedankenanstöße: ist das Weiterleiten einer Bitcoin-Transaktion eine Finanzdienstleistung? Halte ich für jemanden Geld wenn ich nur einen key einer Multi-Signature Transaction habe? Mining mag erlaubnisfrei sein, aber wie sieht's mit Poolmining aus? Sind mining-shares von den gleichen Regeln betroffen wie Bitcoins? Wie sieht es mit Finanzembargos aus - darf ich mich zu einem Bitcoin-node im Iran verbinden (Melde- und Genehmigungspflicht von Geldtransfers)? Sind (ausgedruckte) private keys beim Zoll zu deklarieren? Sind unbestätigte Transaktionen bereits Zahlungen?

Klar mögen das konstruierte Fälle sein, aber ganz von der Hand zu weisen sind sie nicht. Der Umgang mit Finanzinstrumenten ist gesetzlich sehr stark reguliert, Bitcoin verlagert die ganze Sache jedoch in die Welt von dezentralen P2P Netzen, Open Source Programmen und Mathematik - dass das nicht ganz reibungslos ablaufen wird sollte klar sein. Für wirkliche Rechtssicherheit bei Bitcoin müssen wohl erst so einige Verfahren ausgefochten bzw. Gesetze umgeschrieben werden. Bis dahin befinden wir uns weitgehend noch im wilden Westen - ob das gut oder schlecht ist muss jeder für sich entscheiden.


Title: Re: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: txcoin on June 28, 2012, 04:09:57 PM
eine noch detailliertere Einordnung zwischen E-geld, Geld und Rechnungseinheit findet man unter

http://www.ismll.uni-hildesheim.de/pub/pdfs/sorge-krohn-grimberghe-bitcoin.pdf

Das ist genau das Paper um das es geht :)


Title: Re: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: txcoin on June 28, 2012, 04:13:14 PM
Die Bafin hat Bitcoin schon lange als Finanzinstrument klassifiziert.

Jein. Die Entscheidung ist in Q4/2011 gefallen. Jedoch braucht es seine Zeit, einen Artikel zu schreiben und den veröffentlicht zu bekommen ;)

Und hier im Forum bekannt geworden scheint diese Einordnung erst im Mai diesen Jahres.

Es gab aber zugegeben vorher schon Bestrebungen sowohl seitens der BaFin als auch des FinMin Bitcoin aufsichtspflichtig zu machen - z.B. über die Einschätzung von Herrn Kampeter wurde ja schon hier im Forum berichtet.


Title: Re: Bitcoin: Eine erste (rechtliche) Einordnung (Bitcoin als Finanzinstrument)
Post by: txcoin on June 28, 2012, 04:18:30 PM
So eine Aufsicht erhöht aber auch die Kosten für die Börsen, und indirekt für die Kunden. Noch schlimmer, eine Aufsichtsplicht schafft hohe Einstiegsbarrieren und erstickt Innovation im Keim.

Dazu möchte ich anmerken, dass es auch hier in DE etliche registrierte Bitcoin-Unternehmen gibt. Da etliche davon auch weiterhin operieren, scheint sich da die BaFin wohl noch nicht eingeschaltet zu haben (weil sie es noch nicht bemerkt haben / es noch nicht für nötig gehalten haben einzuschreiten / weil sich noch niemand beschwert hat). Was natürlich keinen Freifahrtschein und ggf. auch keinen Dauerzustand darstellt.

Positiv an der Einordnung sollten aber auf jeden Fall die (mehrwert)steuerlichen Folgen sein ;)