Wir haben einen Blog Post veröffentlicht mit einem Step-by-Step Guide zu unserer Token Sale App. Damit wollen wir sicher stellen, dass schon vor Beginn alle Interessenten vertraut sind mit dem Ablauf und der App. Ihr findet den Guide hier: https://modum.io/how-to-invest-in-modum/Ich bin verwirrt. Wenn ich den o.g. Link anklicke, sehen die Bilder aus dem Guide ganz anders aus. Das hier zum Beispiel: https://assets.modum.io/wp-content/uploads/2017/08/1.pngGehe ich nämlich auf https://modum.io/tokensale/ und klicke auf 'Apply for the token Sale' kommt eine Eingabemaske mit Email Adress, Possible Investment Range (in USD) und Your Country. Das sieht ganz anders aus. Und dann nochmal meine Frage: Muss ich mich wieder registrieren, wenn ich mich schon für den Pre-Sale registriert habe?
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Nein, ein Bonus für Zahlungen über IOTA ist nicht geplant.
Wir rechnen die Zahlungen nach best effort zum Zeitpunkt der Einzahlung in USD um. Die Exchange Rates beziehen wir von unserem externen Partner, Lykke Corp.
Schade mit dem Bonus. Könnt ihr euch ja nochmal überlegen. Zeitpunkt, wenn es angekommen oder wenn ich es losgeschickt habe? Wie kann ich die Exchange Rate erfahren? Warum sollte es für IOTA einen extra Bonus geben?? Weil viele ICOs einen Bonus geben, wenn in einer bestimmten "Währung" eingezahlt wird. Dimcoin z.B. gibt einen 10% Bonus bei Einzahlung in NEM.
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Einige ICOs fragen neben der Email-Adresse Vor- und Nachname ab (also wenn man invetieren will). Tragt ihr hier euren richtigen Namen ein und wenn nicht, warum?
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Fragen zum Taoken Sale. Ich muss mich registrieren und erhalte daraufhin per Mail eine Wallet-Adresse. -> Wann erhalte ich die Mail? Erhalte ich mehrere Adressen (für IOTA, BTC,...)? Muss ich mich nochmal registrieren, wenn ich mich für den Pre-Sale registriert habe?
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Nein, ein Bonus für Zahlungen über IOTA ist nicht geplant.
Wir rechnen die Zahlungen nach best effort zum Zeitpunkt der Einzahlung in USD um. Die Exchange Rates beziehen wir von unserem externen Partner, Lykke Corp.
Schade mit dem Bonus. Könnt ihr euch ja nochmal überlegen. Zeitpunkt, wenn es angekommen oder wenn ich es losgeschickt habe? Wie kann ich die Exchange Rate erfahren?
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Hab leider auch schon oft erleben müssen, dass in meinen Wallets plötzlich '0' angezeigt wird, wenn ich mit VPN unterwegs bin. Ohne VPN bin ich wieder reicher.
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Dann ein Trendfolge Algorithmus. [...] Falls mehrere gleichartige Kauf / Verkauf Signale hintereinander auftreten, wird nur jeweils das erste Signal befolgt.
Ist der (Miß-)Erfolg vom Trendfolge Algorithmus abhängig vom Tageszeitpunkt? Also reagiere ich auf ein Signal manuell, wenn ich mich täglich/wöchentlich bei der Börse anmelde oder würde auf das Signal automatisch durch einen Bot bzw. die Börse reagiert werden? Und was ist meinst mit dem Steuersatz , das er Gänze zur Anwendung (kommt) , wenn das Handlesvolumen (also Summe aller Käufe und Verkäufe mehr als doppelt so hoch wie der Endwert ist.
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Ich wiederum weiß nicht genau, was Waves sind, ich kenne nicht alle Altcoins und habe, ehrlich gesagt, auch keine Lust, mich mit allen zu beschäftigen. Das wäre ein Kampf gegen Windmühlen Geht mir genau so. Wenn du 10k Waves hast, kannst du einen Node betreiben. Als Node erhälst du Transaktionsgebühren. Wenn du weniger als 10k Waves hast, kannst du deine Waves an einen Node verleihen (nennt sich leasen bei Waves). Für das Verleihen an einen Node erhält man von diesen einen kleinen Teil Waves. Also das was man erhält sind dann Zinsen, Verleihgebühren oder wie man es sonst bezeichnen will. Nun weißt du einen kleinen Teil, was sich hinter Waves verbirgt. (Damit du mitreden kannst, wenn der Wert to da Moon geht ) Da ist eben die Frage, wie das bezüglich der 10 Jahres Frist gesehen wird. Wenn du jetzt aber z.B. Coins irgendeiner Art hast, die du auf eine Börse einzahlst, und diese Börse zahlt dir wiederum Zinsen, erhältst du nicht auf die Coin selbst Zinsen, sondern auf die Schulden, die diese Börse bei dir hat. Damit wären die Coins selbst weiterhin nach der 1-jährigen Haltefrist steuerfrei.
Hmm, das beißt sich meiner Meinung nach mit § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre. Es sei denn, das Wirtschaftsgut wird als Fremdwährungsguthaben betrachtet. Unabhängig ob es auf einer Börse liegt oder auf einem Node!
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Okay, nun wird es interessant: Thema: Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre, wenn ein Coin "Zinsen" generiert -> § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG
LfSt Bayern, Verfügung v. 10.3.2016, S 2256.1.1 – 6/6 St 32 Das BayLfSt weist darauf hin, dass diese Fristverlängerung bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift, weil die erzielten Zinsen nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“ sind, sondern aus der eigentlichen Kapitalforderung resultieren. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der 1-jährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn.
Da hat das BayLfSt auch recht, nur greift das nicht bei Altcoins, die "Zinsen" abwerfen durch PoS o.ä. Es geht im obigen Beispiel darum, dass nicht die Fremdwährung selbst, also z.B. der US-Dollar, die Zinsen bringt, sondern deine auf US-Dollar lautende Forderung gegenüber einer Bank (die Bank "schuldet" dir dein Konto-Guthaben und gibt dir deswegen Zinsen). Im Falle einer PoS-Coin aber hast du keine Forderung gegenüber einem Dritten, aus dem dir Zinsen zufließen, sondern der Ertrag kommt direkt aus der "Nutzung" der Coins selbst. IMHO gelten also die 10 Jahre. Ich weiß nicht genau, was du mit POS-Coins meinst. Ich beziehe mich hier z.B. auf das verleasen von WAVES (ich bekomme für das verleasen meiner Waves "Zinsen"). Nach bisherige Meinung somit Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre, wenn Zinsen im 1. Jahr generiert werden. Hier habe ich noch etwas: Kein Spekulationsgeschäft mit Devisen liegt vor, wenn Sie
Ihre Devisen z.B. auf einem Festgeldkonto anlegen (BFH-Urteil vom 2.5.2000, IX R 73/98, BStBl. 2000 II S. 614). Das gilt aber nicht, wenn Sie mit den Devisen Wertpapiere kaufen (siehe unten);
sich zwecks Ausnutzung von Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Ländern in einer Fremdwährung verschulden und das Fremdwährungsdarlehen innerhalb eines Jahres seit Abschluss des Darlehensvertrages zurückzahlen (BFH-Urteil vom 30.11.2010, VIII R 58/07, BStBl. 2011 II S. 491);
auf Ihrem Konto in Fremdwährung angefallene Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden) in Euro oder eine andere Währung umtauschen (BMF-Schreiben vom 25.10.2004, BStBl. 2004 I S. 1034 Tz. 42).http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39129.xhtml?currentModule=steuernIch will ja nur eine Argumentation finden, um die 10 Jahre zu vermeiden
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Die zweite ist das antizyklische Handeln. Her wird jeden Tag eine 50:50 Gewichtung zwischen USD und BTC hergestellt. Also Täglich ein Kauf / Verkauf, sodass die BTC und USD genau gleich viel Wert sind.
Wie kann ich das denn machen? Also auf bittrex z.B. kann ich doch nicht in USD umtauschen. Edit: Ich glaube, ich habs. Auf zwei Börsen handeln? Auf einer BTC und auf einer anderen USD?
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Bitcoin wurden als Rechnungseinheit seitens Bafin eingestuft. Ist Rechnungseinheit = Fremdwährung = Devisen?
Jein. Rechnungseinheiten sind keine Devisen, sie sind den Devisen aber im KWG gleichgestellt. Das hat aber mit der Steuer nichts zu tun, sondern da geht es nur darum, zu klären, welche Institute, also z.B. Banken unter welchen Bedingungen mit was handeln dürfen. Okay, nun wird es interessant: Thema: Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre, wenn ein Coin "Zinsen" generiert -> § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG LfSt Bayern, Verfügung v. 10.3.2016, S 2256.1.1 – 6/6 St 32 Das BayLfSt weist darauf hin, dass diese Fristverlängerung bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben nicht eingreift, weil die erzielten Zinsen nicht Ausfluss des Wirtschaftsguts „Fremdwährungsguthaben“ sind, sondern aus der eigentlichen Kapitalforderung resultieren. Es bleibt bei Fremdwährungsguthaben also bei der 1-jährigen Spekulationsfrist – bei längerer Haltedauer ergibt sich also kein Spekulationsgewinn. aus https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/veraeusserungsgewinne-bei-fremdwaehrungsgeschaeften-im-fokus_164_373742.html
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modum token sale to accept IOTA tokens Der Start dieser Zusammenarbeit wird die Integration der IOTA Tokens als Teilnahmemöglichkeit bei unserem Token Sale sein.
Wird es einen Bonus geben, wenn mit IOTA investiert wird? Wenn ja, welcher Zeitpunkt wird dann als $-Wert rangezogen?
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Danke für den Thread, aber leider habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden. Mir geht es nicht darum ob der Tausch von Altcoins zu Euro über Bitcoin steuerrelevant ist. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Tausch, obwohl man Bitcoin nur als Tauschmedium benutzt, Auswirkungen auf die Haltedauer hat und ob man das FIFO-Prinzip anwenden muss. Ein weiteres Beispiel: 01.01.2013 - Kauf von 3 BTC für je 1 € 01.12.2013 - Kauf von 10 Monero für je 0,1 BTC 30.12.2013 - Verkauf von 10 Monero für je 0,2 BTC 30.12.2013 - Verkauf von 2 BTC für je 2 € Kann man beim Verkauf der Bitcoins am 30.12.2013 für Euro mit den Bitcoins rechnen, welche man durch den Verkauf von Monero erhält, oder muss man die Bitcoins mit der Haltedauer von fast 1 Jahr nehmen, weil FIFO gilt? Man nutzt hier Bitcoin je eigentlich nur als Verkaufsmedium. Generell kannst du selbst entscheiden, wie Du darstellst, welche Bitcoins Du zuerst verkaufst. Wenn Du welche in ein Wallet packst und dieses 3 Jahre nicht anfässt, solltest du keine Problem der Unterscheidung haben. Bewertungsprinzipien dienen nur der Vereinfachung und stammen aus der Bewertung von Materialien wie zum Beispiel Sand, wo man kaum sagen könnte, welches Sandkorn man wann entnommen hat. Ja, auch wenn Du Bitcoin nur als Tauschmedium nutzt, löst Du damit einen steuerrechtlich relevanten Vorgang aus. Es ist ganz einfach, jeder Trade muss parallel auch in Euro getrackt werden. Also in Deinem Beispiel musst Du am 01.12.2013 schauen, für wieviel Du die Bitcoins gekauft hast und was sie für einen Wert zum Zeitpunkt des Trades haben. Da kann dann entweder ein steuerpflichtiger Gewinn oder Verlust entstanden sein. Jede Deiner aufgeführten Transaktionen ist steuerrelevant. Also kann ich mehrere Konten mit verschiedenen Haltedauern anlegen, das ist schon mal gut. Danke für die Antwort. Du kannst sie anlegen, aber ob sie dann auch steuerlich unterschiedlich bewertet werden, ist noch nicht abschließend geklärt.
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Is it possible to run mist wallet in lite mode? Cause I dont want to download the whole blockchain.
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"Crypto Beratungsstelle", die dann den Bitconnect SCAM vertreibt? Also eine Verkaufsbude für ein Schneeballsystem? Dafür gibt es leider keine Genehmigung, das ist und bleibt illegal. Wir verkaufen nichts sondern bieten nur reine Beratung an Siehe auch https://bitcointalk.org/index.php?topic=2107049.new#newBeratung wie man 40% Zinsen im Monat macht? Ach komm, es steht " bis zu 40%" in der Signatur.
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Was muss ich beachten um das umzusetzen?
Du musst Ahnung von der Materie haben Du musst Ahung von der Gewerbesteuer haben Du musst Ahnung von Angestelltenverträgen haben Du musst Ahnung von Gesetzen haben: z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz Du musst Ahnung von ... haben Ob du sowas alles durch ein Forum erlernst.......? Dafür gibt es Kurse von der Handelskammer ok danke kannst du mir das ganze vielleicht noch etwas genauer erklären? materie - ja gewerbesteuer - steuerberater angestelltenverträge - freie mitarbeiter Gesetze - anwalt forum - nicht alles aber es hilft auf jeden fall Das war ein Wink mit dem Zaunpfahl. Ich kenne dich nicht, aber wenn du sagst: "Wir wollen auch einen ATM aufstellen", aber dir noch nicht mal bekannt ist, dass dafür eine Bankenlizenz gebraucht wird, frage ich mich, ob du nicht sehr naiv an die Sache rangehst. Wenn du die Ansprechpartner und sogar schon Beratungsstellen in Vietnam(hanoi) sowie Indonesien(Jakarta) eröffnet hast, dann hast du doch bestimmt schon viel Wissen über Gründungen. Aber wenn du sagst: "und wir plannen diese Beratungsstellen in jedem Land der Welt zu eröffnen", dann frage ich mich wieder, ob du nicht sehr naiv an die Sache rangehst. Unternehmen in jedem Land der Welt eröffnen, ca. 194 Stück.
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Ich hatte mal überlegt, etwas wie eine Wiki zu machen, weil viele Fragen sich wiederholen.
Und dann noch ein Voting. Man kann seine Frage stellen und diejenige Frage mit den meisten Stimmen pro Woche wird beantwortet.
Was meint ihr?
Ein Wiki wäre wirlich etwas wunderbares. Darauf kann man dann immer wieder verlinken. Ein Voting? Weiß nicht so recht. Erkenne da den Nutzen nicht. Ich sehe eher die Problematik, dass ein Thread schnell geshanghait wird. Da kommen, wie schon meine Vorredner geschrieben haben, schnell allgemeine Fragen zur Steuererklärung auf. Oder das Thema geht schnell in eine andere Richtung. Ich werde mal in den nächsten Tagen versuchen, einen neuen Thread aufzumachen mit einer Fragestellung. Wenn die Frage dann beantwortet ist, kann der Thread gerne zugemacht werden (geht das überhaupt?). Dann kann das Thema ins wiki rein. Ebenso werde ich (im Rahmen meiner Möglichkeiten) versuchen, dass der Thread eben nicht geshanghait wird.
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Bitcoin wurden als Rechnungseinheit seitens Bafin eingestuft. Ist Rechnungseinheit = Fremdwährung = Devisen?
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Muss man Transaktionsgebühren auch versteuern? Man "bezahlt" ja dann mit dem Coin für eine Dienstleistung.
Vermutlich, habe ich allerdings nie drüber nachgedacht. Andererseits sind die Transaktionsgebühren freiwillig, also eine Art "Spende". Transaktionsgebühren kannst du als Verluste angeben. Sie mindern also deine Steuerlast. Sind die Verluste höher als die Gewinne, ist auch ein Verlustrück- oder vortrag möglich.
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