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21  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: August 30, 2020, 06:57:04 PM
Hallo Community,

ich habe einen speziellen Fall was die Besteuerung angeht und hoffe ihr könnt mir helfen.

Uniswap ist eine DEX für das Kaufen/Verkaufen von Erc20-Tokens. Hier kann man beliebige ERC20 tauschen.

Damit bspw. ein Paar Chainlink und Ethereum Tokens handelbar ist, gibt es einen Uniswap Liquidity Pool, der diesen Tokens bereitstellt.

Die Besonderheit ist, dass jeder die Möglichkeit hat, in diesem Fall, Chainlink und Ethereum Tokens dem Pool bereitzustellen. Es muss jedoch immer ein zugehöriges Token Paar bereitgestellt werden, man kann also nicht nur Chainlink bereitstellen. Dabei muss die Anzahl der Chainlinks Tokens in Euro = Anzahl Eth Tokens in Euro entsprechen.

Als Belohnung für die Bereitstellung der Liquidität erhält man 0.3% der aller Tradinggebühren für das Paar in Form von Chainlink und ETH Tokens.

Um den Pool seine Tokens bereitzustellen läuft es wie folgt ab.

1. Es soll zur Vereinfachung 1 Chainlink und 1 ETH in den Pool gegeben
2. Dafür erhält man 1 personalisierten Uniswap Token. Dieser Token ist verknüpft mit der Wallet aus der der Chainlink und ETH Token für den Pool bereitgestellt worden ist --> Aus der Wallet wird 1 Chainlink und 1 ETH entnommen, dafür man erhält 1 Uniswap Token --> das ist eine ETH Transaktion.

3. Annahme es sind 2 Jahre vergangen. In dieser Zeit wurde im Pool mehr Chainlink als ETH Token erworben. Daher ist der Bestand nun 0.5 Chainlink und 1.5 ETH.

4. Will man nun die Tokens wieder aus dem Pool entnehmen, wird der 1 Uniswap Token zurückgetauscht in 0.5 Chainlink + 0.2 Chainlink Tradinggebühren und 1.5 ETH + 0.2 ETH Tradinggebühren --> das ist eine ETH Transaktion

Am Ende hat man also 0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Die Gebühren erhält man erst zum Zeitpunkt des Swaps des Uniswap Token in Chainlink und ETH.

Aus meiner Sicht liegt hier daher keine klassische Verleihung vor, da man am Ende definitiv nicht dieselbe Anzahl an Tokens erhält, die mein bereitgestellt hat.

Nun meine Fragen:

Der Uniswap Token ist auf keiner Exchange handelbar, macht auch keinen Sinn da er nur für die eigene Wallet gilt. Der Wert ist nicht im klassischen Sinne bestimmbar. Vielmehr setzt sich der Wert zusammen aus dem Anfangsbestand 1 Chainlink und 1 ETH.

1. Ich tausche den 1 Uniswap Token nach 2 Jahren zurück in  0.7 Chainlink und 0.7 ETH. Aus meiner Sicht ist das alles steuerfrei, da der Uniswap Token länger als 1 Jahr gehalten worden ist. Liege ich hier richtig?

2. Muss ich die 0.7 Chainlink und 0.7 ETH wieder 1 Jahr halten damit ich diese steuerfrei verkaufen kann?

3. Um die Chainlink und ETH Token dem Pool bereitzustellen, erhält man vom Chainlink Projekt als Belohnung jeden Tag eine variable Anzahl an Chainlink Tokens. Die Anzahl der Belohnung-Tokens ergibt sich aus dem prozentualen Anteil der eigenen Chainlink Tokens gegenüber dem Gesamtbestand im Pool. --> Das ist kein Uniswap Feature sondern wird vom Projekt selbst geleistet
 
Kann man diese Belohnung als Airdrop ansehen? Muss das versteuert werden?

Ich hoffe ich konnte das einigermaßen verständlich erklären.  

Vielen Dank im Voraus.
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