Einige Nutzer hier ziehen eine unlimitierte Blockgröße vor und drängen auf einen schnellen Hardfork. Wenn diese Nutzer die doppelte Menge BCC bekommen und ich die doppelte Menge an BTC dann haben beide einen Vorteil. Win-Win!
|
|
|
Ich tausche BCC (BitcoinCash) gegen BTC im Verhältnis 1:1. Die angebotenen Kontingente sind 10 BCC oder 100 BCC. Auf Nachfrage sind auch grössere Summen möglich.
Die BTC werden sofort auf eine 3 aus 4 Multisig-Adresse überwiesen. Es wird zwei Treuhänder geben. Jeder der Beteiligten hat einen Schlüssel. Sobald nach einem Split wieder sichere Überweisungen möglich sind bekomme ich die doppelte Menge an BTC und der Geschäftspartner bekommt die doppelte Menge an BCC.
Wer schon immer XT, Classic, BU, EC, ABC oder wie es neuerdings heisst Cash haben wollte hat hier eine einmalige Gelegenheit. Das Angebot gilt solange bis alle meine alten BCC umgetauscht wurden. First come first served.
Edit: Nochmal klargestellt daß ich BTC haben möchte und nicht BCC!
Da der Fork nun durch ist biete ich BCC für 0,3 BTC/BCC an. Volumen ab 5 BTC. Ab 100 BTC können wir über den Preis reden.
|
|
|
... Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).
Dazu der BGH in einem ganz anderen Fall: ... 29 Geldschulden sind nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen. Die in der Praxis in vielen Bereichen verbreitete Tilgung durch Banküberweisung ist zulässig, wenn die Parteien dies vereinbart haben. ...
So sieht also eine offenkundige Auslegung ohne Raum für Zweifel aus. Alle Indizien sprechen für ein vorsätzliches Handeln der Richter am OLG Stuttgart. Deshalb greift hier klar §339 StGB. Da es sich nach §12 StGB um ein Verbrechen und somit um ein Offizialdelikt handelt muss der Fall auch ohne Anzeige von den zuständigen Behörden verfolgt werden. Die beteiligten Richter können sich jetzt nochmal bewähren und den Verdacht des vorsätzlichen Handelns ausräumen: Unser Anwalt hat in dieser Sache eine Anhörungsrüge erhoben und gleichzeitig auch die Besorgnis der Befangenheit bezüglich der beteiligten Senatsmitglieder angebracht da wir von diesem Urteil erst über die Kostenrechnung des Gerichts erfahren haben.
Sollten sie die Gelegenheit nicht nutzen gibt es vermutlich keine andere Möglichkeit mehr als auf einer Strafverfolgung zu bestehen oder aber vor dem organisierten Verbrechen zu kapitulieren.
|
|
|
... Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).
Dazu der BGH in einem ganz anderen Fall: ... 29 Geldschulden sind nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich durch Barzahlung zu erfüllen. Die in der Praxis in vielen Bereichen verbreitete Tilgung durch Banküberweisung ist zulässig, wenn die Parteien dies vereinbart haben. ...
So sieht also eine offenkundige Auslegung ohne Raum für Zweifel aus. Alle Indizien sprechen für ein vorsätzliches Handeln der Richter am OLG Stuttgart. Deshalb greift hier klar §339 StGB. Da es sich nach §12 StGB um ein Verbrechen und somit um ein Offizialdelikt handelt muss der Fall auch ohne Anzeige von den zuständigen Behörden verfolgt werden.
|
|
|
Verkaufe Gutscheinkarten im Wert von 400 Euro (4x 100 Euro) im Gesamtpaket für 300 Euro in Bitcoins (momentaner Kraken Preis).
Das Angebot würde ich zwar gerne annehmen. Die Gutscheine sind digital und werden per Email versendet (ggf. auch per Whatsapp) Du zahlst zuerst und ich sende dir die Codes direkt.
Aber nicht unter diesen Bedingungen. Entweder bezahle ich nachdem ich die Codes eingelöst habe oder aber der Betrag wird solange per Multsig-Escrow abgesichert. Dabei trage ich immer noch das Restrisiko dass mir Amazon die Gutscheine nachträglich wieder wegnimmt.
|
|
|
Der Kauf wurde mit Multisig-Escrow problemlos abgewickelt. Ich habe den Gutschein eingelöst und klaustrophobia hat das Geld bekommen. Vielen Dank!
|
|
|
Wenn du mir den 100 EUR Gutschein schickst sende ich dir aktuell 0,0358 BTC dafür. Das sind nach aktuellem Kraken Kurs etwas über 80 EUR.
hab dir eine PN geschickt Und ich die Anwort. Das Angebot gilt weiterhin.
|
|
|
Doch noch da, 600 Amazon für 475Eur in BTC
Nehme ich. Kraken Kurs ist 2254 EUR/BTC. Falls 0,211 BTC passen bitte wieder die Adresse per PN schicken.
|
|
|
Wenn du mir den 100 EUR Gutschein schickst sende ich dir aktuell 0,0358 BTC dafür. Das sind nach aktuellem Kraken Kurs etwas über 80 EUR.
|
|
|
Ja. Die Gutscheine die ich hier gekauft habe waren immer zwischen 9 und 10 Jahren gültig. Ich habe keine Ahnung was nach Ablauf der Frist mit dem Guthaben passiert. Einfach verfallen dürften sie analog zur Rechtslage mit den Prepaid Telefonguthaben nicht. Ich will es aber trotzdem nicht ausprobieren.
|
|
|
Ausserdem gibt es noch: TEIL IV - EURO-BANKNOTEN UND EURO-MÜNZEN
Artikel 10 Die EZB und die Zentralbanken der teilnehmenden Mitgliedstaaten setzen mit Wirkung vom jeweiligen Termin der Bargeldumstellung auf Euro lautende Banknoten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten in Umlauf.
Unbeschadet des Artikels 15 haben diese auf Euro lautenden Banknoten als Einzige in den teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels.
Artikel 11 Mit Wirkung vom jeweiligen Termin der Bargeldumstellung geben die teilnehmenden Mitgliedstaaten Münzen aus, die auf Euro oder Cent lauten und den Bezeichnungen und technischen Merkmalen entsprechen, die der Rat nach Artikel 106 Absatz 2 Satz 2 des Vertrags festlegen kann. Unbeschadet des Artikels 15 dieser Verordnung und der Bestimmungen etwaiger Währungsvereinbarungen nach Artikel 111 Absatz 3 des Vertrags haben diese Münzen als Einzige in den teilnehmenden Mitgliedstaaten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
Speziell der letzte Satz in Artikel 11 macht ebenfalls deutlich, daß die anderen Gesetze überhaupt keinen Interpretationsspielraum bezüglich der Annahmepflicht des gesetzlichen Zahlungsmittels bieten. Die Bundesbank hat es offenbar verstanden: Gesetzliches Zahlungsmittel Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).
Bereits im ersten Satz wird die Bedeutung des gesetzlichen Zahlungsmittels klargestellt.
|
|
|
Ich habe heute überwiesen und hoffe dass ich dafür demnächst die Codes bekomme. Wartezeit war ca. 1,5 Monate.
Nachtrag: Die Codes habe ich bekommen. Einer hat nicht funktioniert wurde aber problemlos ersetzt. Vielen Dank an KC377.
|
|
|
Prelude: (1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
... 1. Allgemeine Definition des Begriffs gesetzliches Zahlungsmittel Wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht, sollte der Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel Folgendes beinhalten: a) Verpflichtende Annahme: Sofern sich die Parteien nicht auf andere Zahlungsmittel geeinigt haben, ist der Empfänger einer Zahlungsverpflichtung nicht befugt, eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen abzulehnen. b) Annahme zum vollen Nennwert: Der monetäre Wert von Euro-Banknoten und -Münzen entspricht dem auf den Banknoten und Münzen angegebenen Wert. c) Entlastung von Zahlungsverpflichtungen: Ein Schuldner kann sich selbst von einer Zahlungsverpflichtung entlasten, indem er dem Zahlungsempfänger eine Zahlung mit Euro-Banknoten und -Münzen anbietet. ...
Konklusion: ... Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde war nicht geboten, da die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erforden. (§29 Abs. 1 und 2 EGGVG).
Auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gem. Art. 267 Abs. 1 bis 3 AEUV ist nicht engezeigt, da die Vorlagepflicht unter anderem dann entfällt, wenn die richtige Auslegung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (EuGH, Urteile v. 06.10.1982 - C-283/81, Slg. 1982, I-3415 - Rn. 16 vom 11.09.2008 - C-428/06 u.a., Slg. 2008, I-6747 Rn. 42).
Im Namen des Volkes! Weitere Worte unnötig.
|
|
|
Die Gutscheine habe ich ebenfalls schon erhalten und erfolgreich eingelöst. Vielen Dank für die schnelle Abwicklung!
|
|
|
Schnelle Reaktion! Das Geld ist per Express-Transaktion, also mit hoher Fee, unterwegs.
|
|
|
399 wären aktuell bei 2.405 EUR/BTC Kraken ca. 0,166 BTC. Nehme ich.
Adresse entweder per PN oder auch hier im Thread an mich, dann überweise ich die BTC.
|
|
|
Vorhanden: 2x 50€ für jeweils 35€
Ich könnte mal wieder Gutscheine gebrauchen und würde beiden nehmen. Ich habe auch noch eine PN geschrieben. Ich habe gerade eben die Gutscheine erhalten und die Transaktion auf den Weg gebracht. Nochmal vielen Dank für die reibungslose Abwicklung.
|
|
|
Vorhanden: 2x 50€ für jeweils 35€
Ich könnte mal wieder Gutscheine gebrauchen und würde beiden nehmen. Ich habe auch noch eine PN geschrieben.
|
|
|
|