Eine rechtliche Frage:
Wäre es rechtlich möglich und einwandfrei, eine UK Ltd. mit deutscher unabhängiger Niederlassung zu gründen (damit man die BaFin umgeht) und dann Kunden anzubieten, dass sie Bargeld gegen BTC per Einschreiben tauschen können?
Ablauf wäre folgender:
Es gibt die UK Ltd. mit Sitz in UK
und es gibt in D nur eine Adresse mit nem kleinen Büro (vom Prinzip kann ich das auch von zu Hause machen).
Kunde schickt mir 200 EUR als Einschreiben und legt eine Wallet ID als Zettel hinzu. Alternativ kann der Kunde das Geld und die Wallet ID per Western Union und Moneygram senden.
Ich ziehe die Bearbeitungsgebühr ab und sende den BTC Betrag an die genannte Wallet. Im Endeffekt muss der Kunde nicht mal seinen Absender auf den Brief schreiben.
Wäre sowas rechtlich denkbar? Natürlich auch andersrum: Kunde verkauft uns BTC und wir senden ihm das Geld auf Wunsch per Western Union oder Einschreiben.