der thread lässt mich jetzt schon paar mal über mich bzw. mein (theoretisches) verhalten grübeln. also was hätte ich gemacht?
vom ersten gefühl her wäre ich wie es auch willi gemacht hat hinmarschiert und hätte versucht das zu klären.
ich denke es kommt auch darauf an wie viel erfahrung man mit solchen sachen hat bzw. wie gut (oder schlecht) das persönliche bild vom polizeiapparat ist
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habe jetzt auch etwas gestöbert und lt. z.B.
https://www.rgra.de/aussageverweigerungsrecht/ sieht es folgendermaßen aus:
Aus dem Berufen auf das Aussageverweigerungsrecht darf grundsätzlich kein Schluss zum Nachteil des Beschuldigten gezogen werden.
BVerfG StV 1995, 505; BGHSt – GS – 42, 139, 152; BGHSt 45, 367 (368 f.); BGH NJW 1992, 2304
[…] vielmehr darf das Schweigen des Beschuldigten als solches im Strafverfahren jedenfalls dann nicht als belastendes Indiz gegen ihn verwendet werden, wenn er die Einlassung zur Sache vollständig verweigert hat.
BVerfG (2. Kammer des 2. Senats ), Beschluß vom 07.07.1995 – 2 BvR 326/92, NStZ 1995, 555, beck-online
Sie haben absolut keine Nachteile zu befürchten, wenn Sie zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Bleiben Sie stark!
also man
kann darf keinen nachteil haben durch die verweigerung.
ABER -> man könnte doch durchaus vorteile haben da das thema schneller vom tisch ist?
man schneller an infos kommt?
die freiwillige aussage ev. doch positiv gewertet wird und man dadurch eher unverurteilt rauskommt?
oder sehe ich das generell falsch und sollte hoffen nie in so eine lage zu kommen?
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