Bitcoin Forum
June 22, 2024, 04:58:00 AM *
News: Voting for pizza day contest
 
  Home Help Search Login Register More  
  Show Posts
Pages: « 1 2 3 4 [5]
81  Local / Mining (Deutsch) / Re: Meine Erfahrung mit ProTact GmbH (vorher ProTact UG) on: February 26, 2018, 02:35:04 PM

Was mich wundert:
- Warum kommen positive Kommentare immer nur von neuen Accounts bezüglich ProTact ?

Ich habe 2013 mit dem Mining begonnen bis sich die Butterfly ASICs für Bitcoin nicht mehr rentierten. Ende 2017 habe ich mich um Ersatz gekümmert und bin auf den Bitmain Antminer S9 aufmerksam geworden und ebenso auf dieses Forum, in dem ich eine Weile gelesen habe (auch Kritisches über Protact). Dennoch habe ich dann bei ProTact gekauft. Die Tage nun habe ich mich auch registriert. Ich stehe in keiner Verbindung mit ProTact und die Aussage ist echter Erfahrungswert.
82  Local / Mining (Deutsch) / Re: Meine Erfahrung mit ProTact GmbH (vorher ProTact UG) on: February 25, 2018, 10:33:33 PM
Ohne einmal bei Protact bestellt zu haben.. das grundsätzliche Verhalten bzgl. Beschwerden etc. hier im Forum lässt ja leider zu wünschen übrig. Im eigenen Sinne könnte man ja einfach die nach eigener Meinung falschen Aussagen widerlegen. So schreckt es weiter Kunden ab und das scheint ja dann auch richtig so zu sein.

Leider zeigt sich wieder einmal... im Cryptobereich / Minerhandel gibt es nur sehr vereinzelt fähige Firmen / Leute... gerade in Deutschland / EU.

Und ja, man darf hier sicher seine Meinung dazu kundtun, ist ja ein öffentliches Forum... Gelegenheit Stellung zu nehmen gab und gibt es ja weiterhin für Protact.

Ich habe keinen Grund zur Klage. Bestellt-bezahlt-geliefert-Produkt einwandfrei und auch freundlicher und schneller Mailkontakt.
Gut, über die neuen Preise kann man diskutieren, das ist eben Markt und eine freie Entscheidung.
83  Local / Mining (Deutsch) / Re: Gewerbliches Mining / Steuerinfo zur möglichen Haltefrist on: February 25, 2018, 10:06:44 PM
Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.

Das sehe ich nicht so. Das ganze Thema muss unter anderem als Gewerbe betrieben werden weil etwas erschaffen wird, ein Coin. Somit ist die Entstehung des Coins, oder auch nur der Anteil eines solchen, eben der "steuerbare" Vorgang. Nehmen wir mal an du minest im Pool und lässt die Coins da liegen bis du einen Coin hast und nehmen wir weiter an, das dauert 1 Monat. Dann kannst du den Verlust den du machst, wenn der Pool nach 3 Wochen mit der Kohle abhaut, auch geltend machen, schließlich hast du ja auch Rechenkapazität dafür aufgewendet.
Ob der Coin in "deinem" Wallet beim Pool oder in "deinem" Wallet zuhause auf deinem Rechner liegt ist meiner Meinung nach egal.
Dein Einwurf ist bedenkenswert.
Der Coin wird immer im Pool erzeugt (solo nicht betrachtet). Aber Du hast keinen Zugriff darauf, solange Du nicht den Mindestwert für Übertragung erreicht hast (und ausführst). Für den Verlust stimme ich Dir bei Deinem Beispiel zu, aber wann ist es zu versteuern, war auch die Frage. Wann hast Du einen Gewinn? Beim Mining ist steuerlich betrachtet jeder positive Wert in der Wallet G ein Gewinn, im Pool ein potentieller, weil nicht anders möglich, für Verlust demnach auch relevant. Das sind Feinheiten zwischen Pool und Wallet. Vielleicht kann man es auch auf Pool-Ebene verlagern. Mit der Überweisung in die Wallet, die in die Blockchain geht und Transaktiongebühren kostet, geht es erst effektiv in den Gewerbebesitz über und ist verfügbar für neue Überweisungen. Das ist meiner Meinung nach erst die Ausschüttung des "Gewinns".

Im übrigen glaube ich nicht, daß das Finanzamt die Entnahme von Wallet-G auf Wallet-P (+1 Jahr) akzeptieren wird und die Abschreibung für ein Gewerbe, das nur für den Mining-Zweck angemeldet wurde (oder zusätzlich geführt wird), anerkennt. Mithin also das Gewerbe die Miningkosten als Abschreibung verarbeitet und die Gewinne privat steuerfrei verbucht werden. Also entweder Abschreibung + Gewinne gewerblich oder alles gleich privat durchführen.

siehe dazu Diskussion https://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/messages/buchungssaetze::36/kryptowaehrungen-verbuchen::11596/message42864/#message42864
84  Local / Mining (Deutsch) / Re: Gewerbliches Mining / Steuerinfo zur möglichen Haltefrist on: February 23, 2018, 11:54:51 AM
​betreibt hier jemand ein angemeldetes Mining-Gewerbe in Deutschland?
Mich interessiert dabei der steuerliche Aspekt. Gibt es Erfahrungswerte wie die geminten Coins zu versteuern sind? Das FA kann hierüber noch keine Anagben machen.

Meine bisherige Info: für einen Coin muss der tatsächliche Eurowert am Tag der Auszahlung aufs Wallet herangezogen werden. Steuer fällt jeweils auf den Euro-Tageskurs an.

Wie verhält es sich wenn die Coins an Wert steigen (was tendenziell anzunehmen ist) ? Ist hierfür der Kursgewinn zusätzlich als Einnahme zu versteuern?
Bei gewerblichem Mining gilt die aus dem privaten Bereich bekannte Haltepflicht von 1 Jahr nicht. Ist es daher möglich alle geminten Coins unverzüglich ins Privatvernögen auszuzahlen …dann wiederum gilt die steuerfreue Möglichkeit Coins nach einem Jahr zu veräußern.

Ziel ist es ein Gewerbe anzumelden und steuerlich auf einer sicheren Seite beim Mining zu sein.
Danke für eine Info.

Wir betreiben Mining nebenbei über ein Gewerbe, das einem anderen Hauptzweck dient und müssen das jetzt auch steuerlich für 2016 bewerten. Richtlinien vom Finanzamt haben wir keine, aber auch noch nicht nachgefragt. Via Lexware-Suche habe ich die Info, daß das Wallet wie ein Fremdwährungskonto geführt werden muß. Das führen wir in einer Excel-Tabelle zur Buchhaltung. Soweit ich das verstanden habe, wird das Bitcoin-Mining-Konto (bzw. die verschiedenen Kryptowährungen) zum Ende des Geschäftsjahres bewertet. Fremdwährungskonten müssen immer im Gegenwert € bewertet werden. Da die Steuer jeweils für das Geschäftsjahr erhoben wird, wird auch der G-Walletwert zum Ende desselben herangezogen. Die Wallet G sei die geschäftliche Wallet, P-Wallet die private. Die Steuer fällt meiner Meinung nach nicht auf den Euro-Tageskurs der Übertragung an, sondern auf den €-Gegenwert der G-Wallet am 31.12. an.
Das Bitcoin-Konto (G-Wallet und jeweilige Gegenwerte) wird initial mit der ersten Übertragung der Bitcoins aus dem Pool auf das G-Wallet gefüllt (inkl €-Gegenwert im Moment der Übertragung, sinnvollerweise stets dieselbe Börse, wir nehmen Durchschnitt 24 Stunden bitcoin.de). Z.B. Käufe in Bitcoin (Strom im Rechenzentrum oder Minerkauf) werden auf gleiche Weise zum vereinbarten Zahlzeitpunkt berechnet, da das der Gegenwert der Bitcoins ist. Ebenso die Privatentnahme = Übertragung von Bitcoins in P-Wallet.
So jedenfalls werden wir es in der Buchhaltung machen. Aber das ist ja alles Work-in-progress - learning by doing, zumal wir uns den Steuerberater sparen wollen.



Offene Punkte sind nun aber zum Beispiel noch:

- Wenn ich das Mining in einem Pool betreibe, welches Steuerrecht wird angewendet?
- Mined man im Pool, wenn wird ein Steuerbarer Vorgang ausgelöst. Zum Zeitpunkt wo der Pool einen BLock findet oder zum Zeitpunkt wo man das Guthaben auf sein Wallet überweist?
Frage, ob Poolmining ist meiner Meinung nach für Steuer irrelevant, man bekommt seinen Anteil gutgeschrieben und der wird als Einnahme für die gewerbliche Besteuerung behandelt (nach Übertragung in Wallet->).
Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.
Pages: « 1 2 3 4 [5]
Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!