betreibt hier jemand ein angemeldetes Mining-Gewerbe in Deutschland?
Mich interessiert dabei der steuerliche Aspekt. Gibt es Erfahrungswerte wie die geminten Coins zu versteuern sind? Das FA kann hierüber noch keine Anagben machen.
Meine bisherige Info: für einen Coin muss der tatsächliche Eurowert am Tag der Auszahlung aufs Wallet herangezogen werden. Steuer fällt jeweils auf den Euro-Tageskurs an.
Wie verhält es sich wenn die Coins an Wert steigen (was tendenziell anzunehmen ist) ? Ist hierfür der Kursgewinn zusätzlich als Einnahme zu versteuern?
Bei gewerblichem Mining gilt die aus dem privaten Bereich bekannte Haltepflicht von 1 Jahr nicht. Ist es daher möglich alle geminten Coins unverzüglich ins Privatvernögen auszuzahlen …dann wiederum gilt die steuerfreue Möglichkeit Coins nach einem Jahr zu veräußern.
Ziel ist es ein Gewerbe anzumelden und steuerlich auf einer sicheren Seite beim Mining zu sein.
Danke für eine Info.
Wir betreiben Mining nebenbei über ein Gewerbe, das einem anderen Hauptzweck dient und müssen das jetzt auch steuerlich für 2016 bewerten. Richtlinien vom Finanzamt haben wir keine, aber auch noch nicht nachgefragt. Via Lexware-Suche habe ich die Info, daß das Wallet wie ein Fremdwährungskonto geführt werden muß. Das führen wir in einer Excel-Tabelle zur Buchhaltung. Soweit ich das verstanden habe, wird das Bitcoin-Mining-Konto (bzw. die verschiedenen Kryptowährungen) zum Ende des Geschäftsjahres bewertet. Fremdwährungskonten müssen immer im Gegenwert € bewertet werden. Da die Steuer jeweils für das Geschäftsjahr erhoben wird, wird auch der G-Walletwert zum Ende desselben herangezogen. Die Wallet G sei die geschäftliche Wallet, P-Wallet die private. Die Steuer fällt meiner Meinung nach nicht auf den Euro-Tageskurs der Übertragung an, sondern auf den €-Gegenwert der G-Wallet am 31.12. an.
Das Bitcoin-Konto (G-Wallet und jeweilige Gegenwerte) wird initial mit der ersten Übertragung der Bitcoins aus dem Pool auf das G-Wallet gefüllt (inkl €-Gegenwert im Moment der Übertragung, sinnvollerweise stets dieselbe Börse, wir nehmen Durchschnitt 24 Stunden bitcoin.de). Z.B. Käufe in Bitcoin (Strom im Rechenzentrum oder Minerkauf) werden auf gleiche Weise zum vereinbarten Zahlzeitpunkt berechnet, da das der Gegenwert der Bitcoins ist. Ebenso die Privatentnahme = Übertragung von Bitcoins in P-Wallet.
So jedenfalls werden wir es in der Buchhaltung machen. Aber das ist ja alles Work-in-progress - learning by doing, zumal wir uns den Steuerberater sparen wollen.
Offene Punkte sind nun aber zum Beispiel noch:
- Wenn ich das Mining in einem Pool betreibe, welches Steuerrecht wird angewendet?
- Mined man im Pool, wenn wird ein Steuerbarer Vorgang ausgelöst. Zum Zeitpunkt wo der Pool einen BLock findet oder zum Zeitpunkt wo man das Guthaben auf sein Wallet überweist?
Frage, ob Poolmining ist meiner Meinung nach für Steuer irrelevant, man bekommt seinen Anteil gutgeschrieben und der wird als Einnahme für die gewerbliche Besteuerung behandelt (nach Übertragung in Wallet->).
Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.