Vielleicht solltest du nächstesmal nicht ganz soviel Rabatt anbieten, 23% hätten es vielleicht auch getan? Es geht weniger um den Rabatt (30 gabs bei den anderen auch zu Beginn), als um den Umfang. Die anderen beiden haben nur begrenzt Guthaben verfügbar (es gab den Postings nach auch Wartezeiten von 1 Woche) und hier sieht das nach vollkommen limitlos aus. Das macht es nicht seriöser. Und dann mit 30% Nachlass anonym bei Bitcointalk für Bitcoins zu verkaufen anstatt für 0% Aufschlag bei Ebay Grin
0 % sind es nicht. eBay langt mit runden 9 % Provision schon gut zu. Nicht zu vergessen, dass die Einnahmen offiziell auf ein Konto eingehen müssen...
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Na hier ist auf einmal was los. Allerdings verstehe ich dann nicht die Erklärung für den mangelnden Schutz durch die Form der Wunschlisten Bestellung ?
Im Prinzip kann niemand wissen wer der Schenkende ist UND ob er mit lauteren Mitteln das Geschenk erwirbt. Wie ist dann der Beschenkte in irgendeiner Form schuldig ? Willst du dem Polizisten erklären, dass du die Bestellung aus heiterem Himmel bekommen hast und du den Schenkenden nicht kennst? Wer soll das bitte glauben. Zumal man sich damit selbst zur Zielscheibe macht. Der Unterschied zwischen Geschenkebestellung und Gutschein ist nur, dass Amazon kein Guthaben sperren kann, um das man möglicherweise umfällt. Sollte etwas nicht stimmen, erwartet einem in beiden Fällen die Einvernahme durch die Polizei. Zwecks Identität: Ganz einfach, er soll 1 Gutschein gegen eine Überweisung auf ein (deutsches) Konto verkaufen. Damit kann man sich schon mal über die Identität recht sicher sein.
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Da ist alles immer legal abgelaufen und es gab nie Probleme. Zweiteres JA, aber ersteres weiß in Wahrheit niemand genau. Dazu muss man schon die Herkunft der Gutscheine kennen. Manche Betrugssysteme laufen über Jahre bis sie auffliegen. Das Posting von 1337leet ist jedenfalls nicht uninteressant wie ich finde und zeigt einen möglichen Weg auf. Wobei ich bei diesem Fall glaube, dass die Codes keine allzu lange Lebensdauer haben würden. Vielleicht fehlt mir aber auch einfach das kriminelle Vorstellungsvermögen.
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Wenn die Gutscheine Bar gekauft wurden, biete ich 150 € in BTC. Abwicklung mit Escrow.
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Das Gutscheine weniger wert sind ist schon klar, dennoch bietet niemand Amazon Gutscheine mit so hohen Rabatten an als hier gegen Bitcoins. Ganz egal, welche Verkaufsplattform man sich da durchsieht. Das sollte man sich auch immer vor Augen halten. Wenn tatsächlich so große Volumina umgesetzt werden wie angegeben, dann gibt es schon einen guten Grund nur Bitcoins zu akzeptieren -> Steuer. Wenn so große Summen in sehr kurzer Zeit auf einem Konto eingehen, schlägt sehr schnell das AML an. Ganz abgesehen davon, dass man eigentlich auch ein Gewerbe anmelden müsste. Da reicht selbst der Kleinunternehmer vom Umsatz her nicht mehr. Die Gutscheine werden schon legal sein, dafür laufen die Verkäufe einfach schon zu lange bzw. haben KCs Gutscheine sogar ein gewisses Alter und sind nicht erst kürzlich gekauft worden.
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Mehr als die Überschrift kannst du nicht gelesen haben. Das Äußern seiner Meinung und zitieren von Gesetzestexten ist natürlich erlaubt. Das hat mit entgeltlicher Beratung nichts zu tun.
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Und wie soll jemand wissen ob die Quelle illegal ist? Roll Eyes Das meinte ich nicht. "Quelle belegen" im Sinne von "Ich bin nicht der Betrüger, sondern selbst Opfer". Mit dem Thread, PMs und der BTC Zahlung hat man natürlich was bei der Hand. Dennoch wird die Polizei zuerst einmal denjenigen als Beschuldigten führen, der den Gutschein eingelöst hat. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Letztendlich kommt es darauf an ob du nachweisen kannst, dass du den Gutschein "gutgläubig" erworben hast. Dass du also davon ausgegangen bist dass der Gutschein legal ist. Bei 30% Rabatt wird das aber definitiv nicht so einfach Schwer zu sagen, ob das schon ausreicht, um Mittäterschaft (welche auch immer) nachzuweisen. Da muss wahrscheinlich schon etwas mehr passieren (Weiterverkauf der Gutscheine im großen Stil oder was auch immer).
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@eneloop Quote und jetzt versuche mir zu Beweisen @1337leet, dass ich es nicht bei REWE oder TANKE gekauft habe... Das ist ganz einfach. Amazon weiß natürlich, wann und an wen ein Gutschein ausgestellt wurde. REWE und TANKE sind autorisierte Händler, da weiß es Amazon erst recht. Jeder einzelne Gutschein ist rückverfolgbar. Bei Problemen braucht man gar nicht versuchen Amazon irgendeine Geschichte über die Herkunft zu erzählen. Die wissen das schon ganz genau. ist mir schon Klar - aber versuche mir es zu beweisen dass ich nicht an der Tanke gekauft habe... Aussage gegen Aussage... wenn also mit irgend welchen Gutscheinen Unfug/Miesbrauch getrieben wird/ist dann ist der Laden Selber Schuld, dass er die Lücke nicht schlissen kann... Also was Redet Ihr hier für Quatsch... @1337leet - ich könnte Dir jetzt Geschichten aus Berlin Erzählen (Käufe mit Gestolenen Kreditkarten bei Otto Neckernman und Co - die Täter sind gefast worden - mehrere Tausend Schaden entstanden) - bei denen zum Himmel Schreit - und Nichts ist Passiert - die Täter fahren weiter mit Porsche rum... Ja, dann verstehe ich deine Argumentation nicht. Das ist nicht Aussage gegen Aussage, sondern deine Aussage die du nicht belegen kannst gegen einen klaren Beweis der anderen Seite (Händler/Amazon). Das nennt sich auf freien Fuß angezeigt. Das ist eine ganz normale Vorgehensweise. Das Strafmaß ist dann auch noch ein Thema für sich. Ich wäre ja dafür, den verursachten Schaden durch den Median-Jahresverdienst des jeweiligen Landes zu dividieren, was die Anzahl der Jahre hinter Gittern ergibt. Da sähe die Welt wohl auch anders aus. (Und bitte, das bezieht sich jetzt auf vorsätzlichen Betrug, nicht auf einen Häuslbauer der nach einen Unfall in Insolvenz gehen muss.)
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und jetzt versuche mir zu Beweisen @1337leet, dass ich es nicht bei REWE oder TANKE gekauft habe... Das ist ganz einfach. Amazon weiß natürlich, wann und an wen ein Gutschein ausgestellt wurde. REWE und TANKE sind autorisierte Händler, da weiß es Amazon erst recht. Jeder einzelne Gutschein ist rückverfolgbar. Bei Problemen braucht man gar nicht versuchen Amazon irgendeine Geschichte über die Herkunft zu erzählen. Die wissen das schon ganz genau.
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Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Jahren.
Hast Du dafür eine Quelle? Das ist die lange zivilrechtliche Verjährungsfrist. Ob die Befristung eines Gutscheins rechtens ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Doch je kürzer die Frist desto schwerwiegender müssen die Gründe dafür sein.
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Gutscheine haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Jahren. Die Gültigkeit kann unter bestimmten Umständen reduziert werden. In diesem Fall sind es Gutscheine die 1:1 mit Geld gekauft wurden und sich auf kein Produkt, keine begrenzte Aktion o.ä. bezieht. Amazon kann hier angeben, was sie möchten, Rechtsgültigkeit hat das im Zweifelsfall keine.
Verkauf gegen € mit Überweisung und Escrow möglich? Geschenkelistenbestellung möglich? Wenn Letzteres möglich, hab ich ggfs. eine größere Bestellung.
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Geschenke kann man problemlos zurücksenden. Man bekommt den Betrag dann auf sein eigenes Amazon Konto gut geschrieben.
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Gibs am besten ins Startposting zur besseren Übersicht der vergebenen Zahlen.
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Ich hatte schon einmal das Vergnügen mit einer HTC Vive. Vom Erlebnis her der Hammer, aber man merkt sehr schnell, dass die Auflösung für das menschliche Auge noch viel zu gering ist. Bei der PS4 VR-Brille wird leider die gleiche Auflösung verwendet. Für HD/4k-Verwöhnte etwas mau das Ganze. Dauert alles noch ein wenig, bis da was wirklich gutes herauskommt.
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Du verwechselst hier die (ausschließliche) Anforderung eines USt.-Id. mit der Option zur Regelversteuerung (welche automatisch eine Vergabe der USt.-Id. auslöst)
Wobei ich nicht ganz erkenne, wo dann meine Aussage nicht stimmt. Wer als Kleinunternehmer eine UID hat ist im Vorteil, wenn die Kunden hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigt sind. Nein, der Umstand, ob man Regelversteuerer ist, bzw. eine USt.-Id. hat, hat nichts mit der Freiheit der Umsätze zu tun. Auch ein Kleinunternehmer hat ust-pflichtige Umsätze, er braucht sie nur nicht auszuweisen. Das hab ich damit eigentlich gemeint. Bisschen blöd ausgedrückt.
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Wie bekommt ein Kleinunternehmer, der ust-freie Umsätze hat, eine USt-Id. Und wofür braucht man die dann?
Btw. ich würde auch ungern private Daten veröffentlichen. Aber was ist mit den Geschäftsdaten? Sind ja Pflichtangaben, meist irgendwo im Impressum. Bin ich bisher noch nicht drüber gestolpert.
Als Kleinunternehmer kann man sich auch eine UID holen. Macht man aber normalerweise nur, wenn man primär mit B2B zu tun hat. Mit UID hat man auch keine USt.-freie Umsätze mehr. Normalerweise gründet man dann gleich ein Einzelunternehmen. Ja, gehört auch beim Kleinunternehmer dazu.
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Seit ihr jetzt eigentlich eine eingetragene Firma oder nicht?
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Das Thinkpad Forum ist schon ok. Es steht da auch nichts grundlegend Falsches. Amazon erlaubt den Verkauf der Gutscheine von nicht autorisierten Drittanbietern tatsächlich nicht. Dass sie bei Problemen dann keine Garantie dafür übernehmen, ist auch verständlich. Was das Sperren von Guthaben angeht: Ich sehe das wie beim klassischen Scheckbetrug: Man selbst verkauft einen Artikel, man bekommt einen Scheck mit viel zu hohem Betrag. Den Scheck soll man einlösen und die Differenz zurück überweisen. Löst man einen Scheck ein, bekommt man auch umgehend das Geld. Das heißt aber noch lange nicht, dass der Scheck auch gedeckt ist. Bei Letzterem holt sich die Bank das Geld wieder zurück. Die Option mit der Geschenkeliste ist jedenfalls die sichere Variante. Erstes gibt es jemanden der bestellt hat (Beweissicherung), zweitens bezahlt man für das Produkt und nicht für einen Gutschein.
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Wiedermal ein Code bei einer Bestellung dabei gewesen: FFLJ5KNH First come, first served. Viel Spaß damit!
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