http://steuerberater-quermann.de/?c=Finanzamt-fordert-gegen-EuGH-USt-f%C3%BCr-Bitcoin"Verheerend sieht es bei Tradern aus, die mit einer Spanne von unter 19% handeln. Bleiben wir beim obigen Beispiel.
Der Trader nutzte kleinere Kursschwankungen aus und kaufte den Coin für 11.000 Euro. Damit erzielte er bislang einen Gewinn von 11.900 - 11.000 Euro = 900. Anders nach der Auffassung der Finanzamts.
Vom Verkaufserlös gehen 1.900 Euro Richtung Finanzamt, es bleiben 10.000. Nach Abzug des des Kaufpreises von 11.000 Euro wird ein Verlust von 1.000 Euro erzielt. Der Verlust wir um so gravierender, je kleiner die ausgenutzten Kursunterschiede sind. Gerade für Hochfrequenztrader und viele Nutzer eines Tradingbots ist die Rechtsauffassung des Finanzamts das persönliche Armageddon."
Meinungen dazu?