@jospa: Es gibt vom BMF eine wie ich finde gute Infoseite zum Thema:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.htmlWas LIFO angeht: Nachdem meine Deals bei Cointracking.info endlich sauber erfasst sind habe ich festgestellt, dass die LIFO-Methode für mich die deutlich günstigere ist. Diese wird auf der verlinkten Seite nicht explizit erwähnt, aber:
Wird in einem „virtual wallet“ eine Kryptowährung gehalten, welche zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie uU zu unterschiedlichen Tageskursen angeschafft wurde, ist im Falle eines Tausches („Verkauf“) für das Vorliegen eines Spekulationsgeschäfts sowie die Höhe möglicher Spekulationseinkünfte entscheidend, welche dieser jeweiligen „Tranche“ einer solchen Kryptowährung verkauft wird. Dabei kann der Steuerpflichtige eine beliebige Zuordnung vornehmen, wenn der Bestand der jeweiligen angeschafften Kryptowährung hinsichtlich Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungskosten lückenlos dokumentiert ist; ist dies nicht der Fall, sind die jeweils ältesten einer Kryptowährung als zuerst verkauft anzusehen (FIFO-Methode). Dass man die gewählte Methode in den Folgejahren beibehalten muss, ist im Startbeitrag dieses Threads mit einem ? versehen. Ich kann das aus diesen Informationen nicht entnehmen und würde behaupten, dass man folglich auch von Jahr zu Jahr die Methode wechseln kann.
Wenn man seine Steuer zwar mit möglichst geringer Last, aber nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt und dann dahingehend einen Fehler macht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das als Steuerhinterziehung ausgelegt wird. War hier oder in einem anderen Thread auch mal thematisiert. Soll keine Einladung zur Fahrlässigkeit sein, aber entweder setzt man einen Steuerberater ein oder macht es eben so gut man kann selbst und "riskiert", dass etwas korrigiert werden muss.
Vielen Dank!