Ich bin auch über
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Der Tausch/Rücktausch von Kryptowährung in € oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung kann zu einen Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG führen.
gestolpert. 1. "Tausch"? Also rein?
2. "oder eine andere Kryptowährung" also BTC in ETH in BTC (oder was?) unter einem Jahr ist steuerpflichtig? Was nehme ich denn dann als Bemessungsgrundlage?
Etwas vergleichbares (zu 2.) steht auch in dem Heise Artikel (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Richtig-versteuern-Kryptogeld-Millionaer-was-nun-3971930.html?seite=2):
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Hartnäckig hält sich die Annahme, dass erst dann Steuern anfallen, wenn Euros auf dem eigenen Bankkonto eingehen. Dabei ist bereits ein Tausch von einer Währung in die andere Währung ein steuerrelevanter Vorgang. Wenn man also beispielsweise erst Bitcoins kauft, um damit Iota zu kaufen, werden die Bitcoins mit dem Tausch in Iota wieder verkauft. Dann muss der Veräußerungsgewinn ermittelt werden, indem vom Wert der Bitcoins beim Tausch in Iota (Veräußerungspreis) der Wert bei Anschaffung der Bitcoins (Anschaffungskosten) abgezogen werden. Zusätzlich werden noch die Werbungskosten abgezogen, also die Gebühren beim Handel auf den Börsen.
Wenn der Kurs der Bitcoins also bis zum Tausch in Iota zugelegt hat, muss man diesen Gewinn grundsätzlich versteuern, wenn man die Bitcoins noch nicht ein Jahr lang gehalten hat. Es kann also sein, dass man nur noch Kryptowährungen besitzt, trotzdem aber wegen steuerpflichtiger Tauschgeschäfte Steuern zahlen muss. Die Steuern sind natürlich in Euro zu zahlen – das Finanzamt akzeptiert keine Kryptowährungen als Zahlungsmittel.
Wenn der Kurs der Bitcoins also bis zum Tausch in Iota zugelegt hat, muss man diesen Gewinn grundsätzlich versteuern, wenn man die Bitcoins noch nicht ein Jahr lang gehalten hat. Es kann also sein, dass man nur noch Kryptowährungen besitzt, trotzdem aber wegen steuerpflichtiger Tauschgeschäfte Steuern zahlen muss. Die Steuern sind natürlich in Euro zu zahlen – das Finanzamt akzeptiert keine Kryptowährungen als Zahlungsmittel.
Ist also jegliches Traden (Coin zu Coin) steuerpflichtig? Kann das mal jemand erklären?