Na, dann mal kurz § 23 EStG aufmerksam lesen.
Noch ein Panikmacher aus eigenem Interesse!?
Auch der § ist irrelevant, weil die allermeisten Verkäufer sowieso keinen Gewinn machen, weil die Preise viel zu schnell fallen.
Auch einen KNC Miner bekommt man nicht über den Anschaffungspreis in der Bucht verhökert!
Und wenn auf den ersten Blich doch, dann bleibt nach Abzug der Eby Gebühren auch nichts mehr von einem mickrigen Plus über.
Nochdazu gibt es einen Freibetrag für solche Gewinne!