Hat mal wer der (FIFO) Layering nutzt die Anlage SO (
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/resources/05E36EF7EA1E7F6790EF/form/anltg_so_16.pdf) ausgefüllt? Könnte mir vorstellen, dass eine Aufstellung wie sie cointracking liefert geeignet ist, aber im Formular ist von "Art des Wirtschaftsguts" die Rede, worunter ja im Grunde die Gesamtheit einer Kryptowährung gefasst werden kann (nur weil eine Währung in einem Wallet ist, würde ich dann nicht von einer anderen Art sprechen). Schön wäre es zu wissen, ob diese Form des Layerings akzeptiert wird. Vermutlich muss man da aber mal beim lokalen Finanzamt nachhaken.
Update: Die Antwort 6) hier
https://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoin--f228068.html stellt es auch in Frage, ob das Nutzen unterschiedlicher "Depots" bei gleichem Wirtschaftsgut, wie z.B. zidane es beschrieben hat, überhaupt anwendbar ist. :
zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. [...]
Wäre schlecht, wenn dies nicht ginge, da es potentiell die ganze FIFO Ordnung durcheinanderbringt. Habe dazu leider noch nichts mit Substanz gefunden.