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1  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: December 23, 2017, 04:54:43 PM
Ich wiederhole: Das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest, nicht der Bürger.

Auch außerhalb der Spekulationsfrist, sind Gewinne anzugeben. Nur werden sie dann nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.

Im Forum wird den ganzen Tag so viel Quatsch wiederholt, da ist es letztlich egal, ob Du auch noch Deinen eigenen wiederholst. Die Rechtslage ist da schlicht sonnenklar: nach einem Jahr "Haltefrist" gibt es steuerlich schlicht keine Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft mehr, die man irgendwo angeben könnte, siehe auch: https://bitcointalk.org/index.php?topic=2183706.msg26036601#msg26036601

Falsch. Die Rechtslage ist nicht klar, denn es gibt noch keine Rechtssprechung bzgl. Krypto. Derzeit wird es nur als priv. Veräußerungsgeschäft behandelt, aber ob es auch stets so anerkannt wird, ist nicht verlässlich.

Ebenso sind Gewinne, auch wenn diese vermeintlich steuerfrei sind, grundsätzlich zu melden. Frag doch mal deine. Steuerberater, der kann dir das erklären.

Und außerdem: warum streunen sich so viele dies anzugeben? Tut ihr es nicht, kann sich dies nur nachteilig auswirken. Denn wenn das Finanzamt die Gewinne anerkennt, sind euch diese sicher, auch wenn sich die Rechtslage künftig ändern sollte.

2  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: December 23, 2017, 04:21:53 PM

Korrekt. Und die Steuerfreiheit wird durch das Finanzamt festgestellt. Erst dann bist du auf der sicheren Seite.

https://ibb.co/nncUEm

Ich wiederhole: Das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest, nicht der Bürger.

Auch außerhalb der Spekulationsfrist, sind Gewinne anzugeben. Nur werden sie dann nicht als steuerpflichtiges Einkommen gewertet. So verhält es sich ja auch in WISO Steuer.
3  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: December 23, 2017, 11:16:53 AM
Angenommen man hat vor über einem Jahr BTC bar gekauft ....

... reicht es dann dem Finanzamt aus zb. einen Screenshot des Paperwallet zu senden, auf dem zu erkennen ist, wann die BTC eingezahlt wurden?
Wenn man BTC veräußert, die man vor über einem Jahr gekauft hat, muss man dem Finanzamt garnichts zusenden.

Würde ich aber dennoch tun.In Zukunft werden sich hier die Besteuerungsgesetze ändern, dann ist man aufjedenfall save.

Korrekt. Und die Steuerfreiheit wird durch das Finanzamt festgestellt. Erst dann bist du auf der sicheren Seite.
4  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Nochmal Crypto und die Steuern on: December 23, 2017, 10:49:20 AM

Steuern werden ja erst beim Rücktausch in Euro fällig.

Also ich sehe das so: Steuern werden bei jeden Coin2Coin Trade fällig, sofern der Coin nicht ein Jahr lang gehalten wurde.

Am Ende des Jahres wird in deiner Steuererklärung dann eine Gewinn-/Verlust-Aufstellung deiner Trades gemacht.
Der Differenzbetrag ist zu Versteuern.

Korrekt. Das ist der O-Ton im Steuer FAQ.

Dies ist korrekt aber unpräzise. Versteuert wird das zu versteuernde Einkommen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften werden dabei zum normalen Gehalt addiert. Dadurch ändert sich nachträglich der persönliche Einkommenssteuersatz.

Somit wird eben nicht nur der Crypto-Gewinn versteuert, sondern rückwirkend auch das Gehalt höher besteuert.
5  Local / Deutsch (German) / Re: Finanzamt sagt FIFO ist anzuwenden on: December 23, 2017, 10:41:09 AM
Deswegen gibt es ja den Layer-Ansatz! Solange das HODL-Wallet vom Traden nachweisbar getrennt ist, ist doch alles in Butter.

Zwischen  "Ansatz", "alles in Butter" und Gesetz gibt es einen gewissen Unterschied. Oder liegen dir entsprechende Informationen vor?
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