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1  Local / Altcoins (Deutsch) / Re: Steuern auf Erträge von Masternodes on: March 02, 2018, 12:07:15 PM
Anbei ein Interesanter Artikel was auch Masternodes zum Teil betreffen wird.

https://de.cointelegraph.com/news/germany-wont-tax-bitcoin-users-for-using-the-cryptocurrency-as-a-means-of-payment

Eigentlich sehe ich das Betreiben von Masternodes weiterhin als eine Tätigkeit an, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und daher in D unter GEwerblich fallen müsste.

Nach der "Mining" Definition aus dem Text zur "Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen" bin ich mir jetzt nicht mehr ganz so sicher gerade der letzte Satz könnte bedeuten, dass Erträge aus MN als Steuerfrei zu werten sind.
https://de.scribd.com/document/372651554/2018-02-27-Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen?irgwc=1&content=10079&campaign=Skimbit%2C%20Ltd.&ad_group=100652X1574425X9500e2d739b200f9bb75184445325028&keyword=ft750noi&source=impactradius&medium=affiliate#from_embed

„Mining“

Die sog. „Miner“ erfüllen in dem auf mathematischen Algorithmen beruhenden Pro-gramm des Bitcoin-Systems eine zentrale Aufgabe, da die Leistung ihrer Rechner-netzwerke Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des Systems ist. Miner stellen für das „Schürfen“ von Bitcoin dem sog. Miningpool ihre Rechnerleistung zur Verfügung, zeichnen Transaktionen in einem sog. „Block“ auf und transferieren diesen anschließend in die sog. „Blockchain“. Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusam-menhang mit den Leistungen der Miner.[/color][/font] Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus.

So stellt sich jetzt für mich die Farge ob jetzt doch ein Gewerbeschein her muss mit dem "Gewerbetitel": "Zur Verfügungstellung von Rechenleistung" oder nicht.
Wie sieht ihr es dann mit dem Auszahlen der Erträge zurück in Fiat sollte es so sein, dass das Mining bzw. die MN-Erträge Steuerfrei sind.
Wie versteht ihr das Dokument und wendet das gelesen auf Masternodes an?

Würde mich freuen wenn wir hier die angestoßene Diskussion über MN weiter führen würden und uns Gegenseitig unterstützen, da ich gerade in Master-/Servicenodes gewisse Zukunft sehe.
Natürlich wenn es sich um solide Projkete handelt Grin.

Über Anregungen und Gedanken würde ich mich daher freuen!

Euer CryptoCoala
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