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1  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: July 15, 2018, 10:48:22 PM
Gibt es eigentlich schon aktuelle Kommentare zu delegated proof of stake (dpos) "Einkünften" (oder sind es Geschenke?)? (in diesem Fall ARK).

Das österreichische Finanzministerium selbst konnte sich noch im Mai anscheinend nocht festlegen.
Fragen: (nummer 31)
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_00382/imfname_683619.pdf
Antworten:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_00382/imfname_691926.pdf

Wie geht man als ehrlicher Bürger jetzt vor? Anrufen und hoffen das die Person am anderen Ende versteht worums dabei geht?
Oder kann man das jetzt selbst auslegen?

Einerseits sind die Einkünfte zwar oft abhängig vom Walletinhalt, aber Kontrolle über den Walletinhalt gebe ich nie ab.
Somit stake ich nicht wirklich, sondern vote doch nur.

Wieviel ich "wert" bin ist auch für das forgen des delegates selbst nicht ausschlaggebend, solange er nur in die top51 kommt.
Mein Vote für den delegate ist meine einzige Leistung, aber nicht zwangsläufig des Entgelt Willens gegeben wurde.
Denn ob der delegate dann tatsächlich in die top51 kommt um zu forgen und in weiterer Folge auch auszahlt unterliegt ja nicht mehr meiner Kontrolle.

Kann das als Schenkung angesehen werden?
Zahlungen sind ja nicht systemabhängig sondern allein von dem delegate abhängig für den gevoted wurde (das mir dieser etwas relativ zu meiner wallet größe gibt ist seine entscheidung/vielleicht versprechen aber kein vertrag).
Mein einziges Zutun (1 vote) kann somit nichtmal zwangsläufig als gewinnerzielungsabsicht gesehen werden.

hier gibt es eine argumentationen bei POS, aber bei dPOS leiste ich doch eigentlich nichts
https://cryptotax.io/proof-of-stake-was-sind-die-steuerrechtlichen-auswirkungen/
...Auffangtatbestand der Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG. Als Leistung wird jedes Tun, Unterlassen oder Dulden beschrieben, dass eine Gegenleistung begründet. [31] Auslöser dieser Gegenleistung muss das Verhalten des Steuerpflichtigen sein. Der Beteiligte im PoS-Netzwerk muss dabei des Entgelts Willens gehandelt haben. [32] Davon von ist bei einer aktiven Beteiligung auszugehen.
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