die geschädigten müssen Druck machen
warum das
Die "ARTUS Trade House GmbH " müsste erst mal Strafanzeige / Klage wegen Datenmissbrauch stellen / einreichen ist ja schließlich ihr Name der in Verruf gebracht wird.
Und wie Skylink schon schrieb einen Richterlichen Beschluss erwirken. (Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung) ohne diesen geht da nix
Und da Ihr ja nachweisen könnt das die Seite nicht von euch ist sollte es ja nur eine Formsache sein den Beschluss zu erwirken bzw. da ihr ja nachweislich im Impressum eingetragen seit Auskunft beim Hoster zu bekommen wer die Seite bezahlt
MFG Jens
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Hallo User,
die ARTUS Trade House hat das getan, was sie konnte.
Unser Name wurde ohne unser Wissen und ohne unser Zutun in einem Betrugsfall verwendet. Wir haben Anzeige wegen Datenmissbrauchs und Betrug gestellt. Wir sind zwar Betroffener, Geschädigter, im Sinne von finanziellen Schäden, sind wir aber nicht.
Die Aussage, dass die Geschädigten selbst eine Anzeige machen sollen, kam von der Kriminalpolizei und ist natürlich auch richtig, da sie einen finanziellen Schaden haben.
Die Sache liegt bei der Staatsanwaltschaft. Eine Unterlassungsklage hat wenig Sinn, wenn der Klageempfänger gar nicht bekannt ist. Da muss die Kripo erstmal ihren Job tun.
Hinzu kommt, dass hier grenzübergreifend eine Abschaltung der Seite erfolgen müsste. Das muss aber die Staatsanwaltschaft veranlassen.
Leider mahlen die Mühlen der Justiz insbesondere bei Internetfragen besonders langsam.
Sorry, nach Auskunft der Polizei können wir nicht mehr tun.
Martin