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1  Local / Mining (Deutsch) / Re: Solarstrom on: February 06, 2022, 06:38:32 PM
Hallo,

erst mal vielen Dank für die Antworten.


Bevor man da überhaupt eine Aussage machen kann müsste man wissen :

1. Als ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer gemeldet ? oder in mehrere Unternehmen gesplittet ?
2. Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen ?
Die älteren Eigenverbrauchsanlagen vor 2012 werden meist voll über den Stromanbieter verrechnet und sind Umsatzsteuerbefreit ...
Bei nach 2012 errichteten Anlagen wird der Eigenverbrauch nicht mehr über den Stromanbieter verrechnet und somit ist die Umsatzsteuer selbst an das Finazamt abzuführen...
3. Wieso stellt Mining für Dich eine Gewerbliche Tätigkeit dar ? Beziehungsweise in welchem Umfang möchtest Du das ganze betreiben ? Als Dienstleister auch für andere ?

Wenn Du als Privatperson nur für Dich schürfst und die Coins nicht sofort wieder verkaufst (Sichwort Haltedauer) ist da nix mit steuerpflichtig und geht beim Finazamt problemlos als Liebhaberei durch  Wink

1. Als Unternehmer gemeldet
Aktuell versuche ich nach dem Urteil aus einen Merkblatt vom Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater, meinen Finanzamt zu erklären das ich durch das Mining an einen PPLNS Pools ins Reverse Charge Verfahren eingeteilt werden sollte und somit umsatzsteuerpflichtig bin ... Grin

2. Ich möchte am liebsten noch in Q1/Q2 mit dem Projekt fertig werden,darum hole ich mir auch hier noch Meinungen rein.

3. Weil ich mit Gewinnabsicht wiederholt schürfe und allein beim Umsatz über der Kleinunternehmerregelung falle.Mein Plan damals war es eh die Vorsteuer abziehen von den Anschaffungen,dazu stehen die Chancen zwar gering,aber wenn ich das als Liebhaberrei deklariert hätte,dann würde es mir auf jeden fall nicht möglich sein die Vorsteuer abzuziehen. Ich glaube auch nicht das sie es bei der Investitionssumme noch als Liebhaberrei akzeptiert hätten.
Ich will den Strom eigentlich nur selber verbrauchen und nicht an anderen Personen fürs erste weiterverkaufen. Die aktuelle Dachfläche wird wahrscheinlich auch nicht ausreichen für meinen gesamten Bedarf (ca 110m²  und 4000 kwh/Mon)

Ich weiß das in der Auflistung von mir noch dinge wie Versicherung,Wartung und Anschaffungskosten fehlen,aber es wäre schön von jemanden zu hören, der seinen Eigenen erzeugten Strom Gewerblich zum Mining benutzt und in etwa sagen kann was für Kosten auf einen zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Deiton
2  Local / Mining (Deutsch) / Solarstrom on: February 03, 2022, 07:28:12 PM
Hallo zusammen,

Ich hätte da eine Frage bezüglich Solarstrom beim Mining.

Aktuell werden Miningerträge im Gewerblichen Bereich mit der EÜR berechnet, was passiert aber wenn man nun den eigenen selbst erzeugten Strom benutzt, dann werden die Stromausgaben die man sonst hat, doch zu zusätzlich einnahmen.

Sprich bei Selbstverbrauch rechnet das Finanzamt

20 Cent / Kwh als Einnahme + (Umsatzsteuer)

d.h. wenn ich z.b. pro Monat 1000 Kwh erzeuge und verbrauche muss ich

0,2€*1000 kwh = 200€ +(Umsatzsteuer) mit den Persönlichen Einkommens Steuersatz(z.b. 25%) verrechnen

200€*0,25 = 50€ Einkommenssteuer.
200€*0,19 =  38€ Mwst

dann würde ich für 1000 kwh 50€+38€ Steuern zahlen oder?

Jetzt aber zu meiner Kernfrage, wie werden die Pauschalen 20 Cent die das Finanzamt vorgibt verrechnet wenn man diese zum Schürfen benutzt,denn nach der PV Anlage sind es einnahmen,
aber als Schürfer sind es Ausgaben.

Würde ich den Strom vom Anbieter beziehen könnte ich es in der EÜR als Ausgabe abziehen, aber da ich ihn selbst Produziert habe darf ich die 0,20€ / kwh nicht abziehen oder doch?

Demnach hätte ich Einnahmen Solar 200€ + Mining Erträge,keine abzugsfähigen Stromkosten, dafür aber Stromkosten für 0,088 € / kwh ((50€+38€) /1000kwh)  ?

Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar  Smiley


Mit freundlichen Grüßen
Deiton

3  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: February 02, 2022, 02:45:34 PM
Hallo zusammen,

konnte hier jemand erfolgreich die Vorsteuer von der Gewerblich erworbenen Hardware absetzen ? Bzw ist das überhaupt möglich.
Der angeheftete Beitrag auf Seite 1 lässt leider auf nichts gutes hoffen.

Aktuell diskutiere ich mit meinen Finanzamt und die sind sich leider auch nicht sicher, vom BMF schreiben von 2018 verstehen sie es so,
als würde ich nicht Vorsteuerabzugsfähig sein, trotz Regelbesteuerung. Gibt es hier Miner die sich damit bereits auseinander setzen mussten und zu welchen Ergebnis seid ihr gekommen?

€: Die Frage bezieht sich auf die in Deutschland lebenden Miner : )

Mit freundlichen Grüßen
Deiton
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