erst mal vielen Dank für die Antworten.
Bevor man da überhaupt eine Aussage machen kann müsste man wissen :
1. Als ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer gemeldet ? oder in mehrere Unternehmen gesplittet ?
2. Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen ?
Die älteren Eigenverbrauchsanlagen vor 2012 werden meist voll über den Stromanbieter verrechnet und sind Umsatzsteuerbefreit ...
Bei nach 2012 errichteten Anlagen wird der Eigenverbrauch nicht mehr über den Stromanbieter verrechnet und somit ist die Umsatzsteuer selbst an das Finazamt abzuführen...
3. Wieso stellt Mining für Dich eine Gewerbliche Tätigkeit dar ? Beziehungsweise in welchem Umfang möchtest Du das ganze betreiben ? Als Dienstleister auch für andere ?
Wenn Du als Privatperson nur für Dich schürfst und die Coins nicht sofort wieder verkaufst (Sichwort Haltedauer) ist da nix mit steuerpflichtig und geht beim Finazamt problemlos als Liebhaberei durch![Wink](https://bitcointalk.org/Smileys/default/wink.gif)
1. Als ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer gemeldet ? oder in mehrere Unternehmen gesplittet ?
2. Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen ?
Die älteren Eigenverbrauchsanlagen vor 2012 werden meist voll über den Stromanbieter verrechnet und sind Umsatzsteuerbefreit ...
Bei nach 2012 errichteten Anlagen wird der Eigenverbrauch nicht mehr über den Stromanbieter verrechnet und somit ist die Umsatzsteuer selbst an das Finazamt abzuführen...
3. Wieso stellt Mining für Dich eine Gewerbliche Tätigkeit dar ? Beziehungsweise in welchem Umfang möchtest Du das ganze betreiben ? Als Dienstleister auch für andere ?
Wenn Du als Privatperson nur für Dich schürfst und die Coins nicht sofort wieder verkaufst (Sichwort Haltedauer) ist da nix mit steuerpflichtig und geht beim Finazamt problemlos als Liebhaberei durch
![Wink](https://bitcointalk.org/Smileys/default/wink.gif)
1. Als Unternehmer gemeldet
Aktuell versuche ich nach dem Urteil aus einen Merkblatt vom Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater, meinen Finanzamt zu erklären das ich durch das Mining an einen PPLNS Pools ins Reverse Charge Verfahren eingeteilt werden sollte und somit umsatzsteuerpflichtig bin ...
![Grin](https://bitcointalk.org/Smileys/default/grin.gif)
2. Ich möchte am liebsten noch in Q1/Q2 mit dem Projekt fertig werden,darum hole ich mir auch hier noch Meinungen rein.
3. Weil ich mit Gewinnabsicht wiederholt schürfe und allein beim Umsatz über der Kleinunternehmerregelung falle.Mein Plan damals war es eh die Vorsteuer abziehen von den Anschaffungen,dazu stehen die Chancen zwar gering,aber wenn ich das als Liebhaberrei deklariert hätte,dann würde es mir auf jeden fall nicht möglich sein die Vorsteuer abzuziehen. Ich glaube auch nicht das sie es bei der Investitionssumme noch als Liebhaberrei akzeptiert hätten.
Ich will den Strom eigentlich nur selber verbrauchen und nicht an anderen Personen fürs erste weiterverkaufen. Die aktuelle Dachfläche wird wahrscheinlich auch nicht ausreichen für meinen gesamten Bedarf (ca 110m² und 4000 kwh/Mon)
Ich weiß das in der Auflistung von mir noch dinge wie Versicherung,Wartung und Anschaffungskosten fehlen,aber es wäre schön von jemanden zu hören, der seinen Eigenen erzeugten Strom Gewerblich zum Mining benutzt und in etwa sagen kann was für Kosten auf einen zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Deiton