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1  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 12, 2023, 08:02:50 PM
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Ich habe gerade beim Stöbern auf der Seite des BMF ein aktuelleres Schreiben zu diesen Themen gefunden, welches nicht mehr als "Entwurf" gekennzeichnet ist:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf

Darin heißt es:
Quote
...
2. Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining)
und Proof of Stake (Forging)

33 Mining und Forging stellen Anschaffungsvorgänge dar. Anschaffung ist der entgeltliche
Erwerb eines bestehenden oder bereits vorhandenen Wirtschaftsguts von Dritten;
...
bbb) Zugangsbewertung
42 Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer
virtuellen Währung oder sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang,
vgl. auch Randnummer 33).
...
5. Einkünfte aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und
sonstigen Token

...
b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
54 Erforderlich sind ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang. Unter einer Anschaffung
ist der entgeltliche Erwerb von Dritten zu verstehen. Dies umfasst insbesondere die im
Zusammenhang mit der Blockerstellung (vgl. Randnummer 42)
und gegebenenfalls die durch
einen ICO oder Airdrop (vgl. Randnummer 75) erlangten Einheiten einer virtuellen Währung
und sonstigen Token.

Vielen Dank erstmal für eure Kommentare dazu!
Ich denke wenn es soweit sein sollte, würde ich da einen Experte zu Rate ziehen bzw. wirklich zunächst mal mit den oben genannten Punkten beim FA nachfragen, wie schon vorgeschlagen.
2  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 12, 2023, 03:44:25 PM
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Das ganze ist mir leider immer noch nicht so richtig klar, vielleicht denke ich auch irgendwie falsch.

Steuern auf Coins aus Mining
a) die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
b) die geminten Coins sind nicht steuerbar. Man kann sie in der Steuererklärung nicht angeben, und auch keine Steuern dafür bezahlen.

Das schließt sich ja irgendwie aus oder habe ich da etwas missverstanden? Entweder werden die Coins versteuert a) oder nicht b).
In dem BMF Schreiben steht auch, dass die geminten Coins eine Anschaffung sind, dann wird aber wieder von Einnahmen geschrieben.
Ich dachte, dass eine "Anschaffung" einem Kauf ähnlich ist und demzufolge dann erst bei einem Verkauf die Differenz zu versteuern wäre.

...
1. Solo-Miner
...
3. Cloud-Miner

Irgendwie ist das ganze ja eine Mischung aus Solo- und Cloud-Mining, wenn man z.B. die Rechenleistung bei NH oder MRR mietet und den Solo-CK-Pool nutzt.
Das Mieten wäre dann der Cloud-Teil, aber die Coins werden ja direkt auf die eigene Adresse generiert und nicht etwa von einem Cloud-Anbieter stückchenweise ausgezahlt.
3  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: September 12, 2023, 12:45:42 PM
Ich versuche mich gerade ein wenig in das Thema Bitcoin und Steuern einzuarbeiten und hätte diesbezüglich mal eine Frage in die Runde.
Kauf & Verkauf im Privaten und dem tracken der Vorgänge leuchtet mir noch ein, aber wie verhält es sich beim privaten Mining.

Mal ausgegangen vom Szenario man versucht sein Glück für sich allein beim Solomining, wie manche hier im Forum, mietet also einmalig Rechenleistung und schafft es einen Block zu finden.
Wie sieht es dann bzgl. der steuerlichen Behandlung der Coins aus?

Man findet im Netz öfter den Verweis auf einen "Entwurf" eines BMF-Schreibens zum Thema Krypto. Dort werden diese so erzeugten Coins als Anschaffungsvorgang beschrieben.
Greift hier dann also auch die 1-Jahres-Frist bis zum steuerfreien Verkauf?

Verkauft man diese Coins unterjährig, so müsste dann der Anschaffungswert angesetzt werden, welcher dem Kurs zum Zeitpunkt des geminten Blocks entspricht. Ist das so richtig?
Also mal vereinfacht ausgedrückt, der Block enthält einen Coin und der Kurs war 10000€/Coin.
Wird der Coin nun beim Kurs von 11000€/Coin verkauft, dann müsste man auf die 1000€ Gewinn Steuern zahlen.
Was aber wenn man bei 9000€/Coin verkauft? Kann man dann 1000€ Verlust geltend machen?

Über eine paar Aufklärungen diesbezüglich wäre ich sehr dankbar.
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