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Ich habe gerade beim Stöbern auf der Seite des BMF ein aktuelleres Schreiben zu diesen Themen gefunden, welches nicht mehr als "Entwurf" gekennzeichnet ist:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf
Darin heißt es:
Quote
...
2. Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining)
und Proof of Stake (Forging)
33 Mining und Forging stellen Anschaffungsvorgänge dar. Anschaffung ist der entgeltliche
Erwerb eines bestehenden oder bereits vorhandenen Wirtschaftsguts von Dritten;
...
bbb) Zugangsbewertung
42 Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer
virtuellen Währung oder sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang,
vgl. auch Randnummer 33).
...
5. Einkünfte aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und
sonstigen Token
...
b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
54 Erforderlich sind ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang. Unter einer Anschaffung
ist der entgeltliche Erwerb von Dritten zu verstehen. Dies umfasst insbesondere die im
Zusammenhang mit der Blockerstellung (vgl. Randnummer 42) und gegebenenfalls die durch
einen ICO oder Airdrop (vgl. Randnummer 75) erlangten Einheiten einer virtuellen Währung
und sonstigen Token.
2. Einkünfte im Zusammenhang mit der Blockerstellung mittels Proof of Work (Mining)
und Proof of Stake (Forging)
33 Mining und Forging stellen Anschaffungsvorgänge dar. Anschaffung ist der entgeltliche
Erwerb eines bestehenden oder bereits vorhandenen Wirtschaftsguts von Dritten;
...
bbb) Zugangsbewertung
42 Die für die Blockerstellung sowie als Transaktionsgebühr zugeteilten Einheiten einer
virtuellen Währung oder sonstigen Token werden angeschafft (tauschähnlicher Vorgang,
vgl. auch Randnummer 33).
...
5. Einkünfte aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung und
sonstigen Token
...
b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen
54 Erforderlich sind ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang. Unter einer Anschaffung
ist der entgeltliche Erwerb von Dritten zu verstehen. Dies umfasst insbesondere die im
Zusammenhang mit der Blockerstellung (vgl. Randnummer 42) und gegebenenfalls die durch
einen ICO oder Airdrop (vgl. Randnummer 75) erlangten Einheiten einer virtuellen Währung
und sonstigen Token.
Vielen Dank erstmal für eure Kommentare dazu!
Ich denke wenn es soweit sein sollte, würde ich da einen Experte zu Rate ziehen bzw. wirklich zunächst mal mit den oben genannten Punkten beim FA nachfragen, wie schon vorgeschlagen.