Hallo!
Wegen Happycoins und ähnliche Anbieter, das sind keine deutschen, welche Vorkehrungen die Sofort AG in diesen Ländern hat weiss ich nicht, aber ein Verweiß auf diese Anbieter kann mir da weiterhelfen um eine Lösung zu finden.
Wegen der BaFin: Der Ankauf und Verkauf ist grundsätzlich nicht Lizenzpflichtig! Es kann Lizenzpflichtig werden wenn man einen Markt schafft oder diesen durch sein Handeln aufrecht erhält.
Wenn jemand einen Kiosk in einer Stadt eröffnet um Bitcoins zu Kaufen und Verkaufen, schafft er einen Markt, was zu einer Lizenzpflicht führen kann.
Aber wo ist der Unterschied zu einer Website? Damit schaffst du doch auch einen Markt?Wegen Happycoins und ähnliche Anbieter, das sind keine deutschen, welche Vorkehrungen die Sofort AG in diesen Ländern hat weiss ich nicht, aber ein Verweiß auf diese Anbieter kann mir da weiterhelfen um eine Lösung zu finden.
Wegen der BaFin: Der Ankauf und Verkauf ist grundsätzlich nicht Lizenzpflichtig! Es kann Lizenzpflichtig werden wenn man einen Markt schafft oder diesen durch sein Handeln aufrecht erhält.
Wenn jemand einen Kiosk in einer Stadt eröffnet um Bitcoins zu Kaufen und Verkaufen, schafft er einen Markt, was zu einer Lizenzpflicht führen kann.
Da der Schriftverkehr über meinen Anwalt lief, werde ich mir die Schreiben geben lassen, kann ein paar Tage dauern.
Das wäre echt supernett, danke=)Wenn man es so sieht, dann sind auch alle Inserate auf ebay Lizenzpflichtig!