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1  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Paysafecard zu Bitcoins macht ? on: April 30, 2015, 08:55:50 AM
Also ich haben sehr sehr sehr viel und sehr sehr oft in meinem leben mit ps gezahlt aber ein Konto habe ich noch nicht gebraucht.

Jedenfalls kenne ich auf anhieb zwei die btc mit paysafe ausgeben

http://www.bitcoin-welt.com/bitcoins-kaufen/paysafecard/

https://cex.io/

Dort benötigst Du jedoch mit Emailadresse ein Konto.

Des Weiteren, ist es doch theoretisch egal ob Du ein Konto mit Paysafe hättest denn, du zahlst, wenn überhaupt das Geld nicht anonym ein jedoch wüsste ich nicht, dass so was nicht rechtens wäre.

Sobald Du über ein anderes Wallet mit BTC zahlst ist das doch nicht einfach ohne Weiteres rückverfolgbar?! Dazu kommt, noch Datenschutz und sowas...
2  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Was bringt Faucet eigentlich? on: April 29, 2015, 06:58:01 PM
Da habe ich echt mal was verpennt  Roll Eyes
3  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Vorsicht www.protact.net kein vertrauenswerter Händler. on: April 29, 2015, 06:27:44 PM
Zu dem Hersteller:

(2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.

Wenn er aus China importiert hat, trifft das aber 100%-tig auf ihn zu!

OLG Düsseldorf, 22.09.2000 - 22 U 208/99
Amtlicher Leitsatz:

1. Wer ein fertiges Produkt nur portioniert, ist nicht Hersteller im Sinne des § 4 ProdHaftG; zur Herstellung muß vielmehr in einer der Abgrenzung zwischen Händler und Hersteller in § 3 Abs. 3 ProdSG entsprechenden Weise auf das Produkt so eingewirkt werden, daß seine Sicherheitseigenschaften verändert werden.

2. Wer ihm geliefertes Seilmaterial in gebrauchsfähige Stücke teilt und diese mit einer Verkaufsverpackung versieht, die den Markennamen eines anderen Unternehmers trägt, ist nicht Hersteller im Sinne des § 4 ProdHaftG; dies ist vielmehr derjenige Unternehmer, der seine Marke auf der Verpackung anbringen läßt.

3. Eine Haftung anderer Lieferanten in der Handelskette nach §§ 1, 4 Abs. 3 ProdHaftG scheidet aus, wenn ein Lieferant als Quasi-Hersteller nach § 4 Abs. 1 S. 2 ProdHaftG feststeht.
4  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Vorsicht www.protact.net kein vertrauenswerter Händler. on: April 29, 2015, 04:58:34 PM
Ähm, 4384 Wörter in einem Post ... das schaffen manch andere nicht mit 100 Posts.

Anyway, ich glaube nicht das daß jetzt alles jemand liest, noch das es in der aktuellen Sache hilft.

Gleichwohl schön zu sehen, das auch von Newbies nicht nur immer dieselben Fragen kommen.


Gruß Carsten.

Das stimmt wohl das ist echt mega viel Input und wird nicht jeden interessieren geschweige das es viele komplett lesen werden. Dabei kann man allerdings sehen, dass man als Händler viel viel wissen muss und Customer das gerne als selbstverständlich sehen.

Ich kann so direkt eben keine wirkliche Stellung beziehen, da ich beide Seiten verstehen kann. Ich finde besonders die Gesetze sind diesbezüglich echt interessant, weil man in diesem Wirrwarr schnell sieht, wie schnell da Missverständnisse entstehen können.

Als vermutlich einer der größten Noobs überhaupt, freue ich mich jedoch echt und bin gewillt zu Themen, sachlich beizutragen.
5  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Vorsicht www.protact.net kein vertrauenswerter Händler. on: April 29, 2015, 04:28:51 PM
Vielleicht ein tl,dr ??  Wink

 Cheesy Nein nicht wirklich. Aber das wäre ja mal was...  Cheesy
6  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Was bringt Faucet eigentlich? on: April 29, 2015, 03:56:30 PM
Genau. Das ist der größte Teil der Arbeit. Für die Werbeeinnahmen ist es wohl egal ob nur einer im Monat kommt oder über 9000. Da kann man einfach die Auszahlungen entsprechend anpassen. Allerdings muss man die Servermiete rein bekommen und das wird nur über Masse gehen.
Das stimmt wohl. Naja und ebenso ob Stromkosten oder Webspace kann das echt in die Hose gehen.

@BittiNura: Na, immer noch am überlegen wie du ohne viel Arbeit an echtes Geld (Bitcoin) kommst? Wink
Wie du siehst ist das nicht ganz trivial...
Viel Erfolg  Smiley

Ho ey  Grin. Ja irgendwie schon aber die Möglichkeiten über Nacht reich zu werden schwinden irgendwie. Also arbeiten muss ich trotzdem nur das mir mein Chef keine Milionen pro Monat zahlen möchte (voll unrealistisch der Typ).  Cheesy Cheesy
7  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Vorsicht www.protact.net kein vertrauenswerter Händler. on: April 29, 2015, 03:46:28 PM
Cool Cool Cool, wenn ich so etwas lese denke ich einfach nur ich will auch ich will auch Grin.

Mal von Anfang. Zum Kauf selber ist vor allem für den Händler (Zwischenhändler, der nicht automatisch, auch wenn meiner Meinung nach ein Gesetz nett klingen mag, zum Hersteller wird!) und dem Käufer (meine Fresse kann man sich aufregen (nicht böse gemeint, wie alles was ich schreibe!), könnte selbst oft so sein)

Als Erstes möchte ich mich auf die Verträge von Euch stützen, die Ihr Beide durch die Kaufabwicklung geschlossen habt.

Werkvertrag, Dienstvertrag, Dauervertrag (oder Dauerschuldverhältnis), Mietvertrag usw... (Wir haben eine so tolle Rechtsordnung  Huh)

Zwei von diesen möchte ich gerne Ansprechen denn, mitbekommen habe ich teilweise wie durch den Gesetzesauszug eines Herstellers, der nicht einen Zwischenhändler oder Dienstleister als Hersteller ersetzt denn dann gäbe, es diese Summa sumarum nicht mehr wirklich.

Der Werkvertrag (den Ihr nicht miteinander geschlossen habt) ist
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Trumen und diesen hast Du meines Wissens nach mit dem Hersteller geschlossen.

Der Werkbegriff beim Werkvertrag

Beim Werkvertrag schuldet der Werkunternehmer dem Werkbesteller die Herstellung eines Werkes (§ 631 Abs. 1 BGB), das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges tatsächlicher Natur und der Werkbesteller als Gegenleistung dem Werkunternehmer den vereinbarten Werklohn. Beim Werkvertrag ist die Herstellung eines Werkes die vertraglich geschuldete Leistung als Tatbestandsmerkmal. Daher genügt das Bemühen zur Herstellung eines Werkes für die Vertragserfüllung nicht, erforderlich ist ein konkreter Leistungserfolg [16]. Dabei ist es unerheblich, ob das Werk eine Sache oder ein unkörperliches Produkt von Arbeit (z. B. Computerprogramme) ist. Der rechtliche Werkbegriff in diesem Sinne umfasst materielle und immaterielle Sachen, wie auch Erfolgsergebnisse einer Arbeit oder Dienstleistung (vgl. § 631 Abs. 2 BGB).

Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Dienst- und Kaufvertrag. Dabei ist beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit oder Sorgfaltsverbindlichkeit. Beim Kaufvertrag ist nicht die Herstellung, sondern die Verschaffung der Sache Vertragsinhalt. Die Fälligkeit der Vergütung des Werkvertrags tritt mit der Abnahme des Werkes ein (§ 640, § 641 BGB). Damit tritt der Unternehmer mit der Erstellung des Werkes in Vorleistung, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Herstellung beweglicher Sachen unterliegt kaufrechtlichen Regeln (§ 651 BGB). Der früher in diesen Fällen einschlägige Werklieferungsvertrag wurde im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung abgeschafft.

Somit unterliegen im Großen und Ganzen noch folgende Verträge dem Werkvertragsrecht:

  • Herstellung unbeweglicher Sachen (Bauwerke)
  • Herstellung von Sondermaschinen und Anlagen
  • Instandsetzungsverträge
  • Herstellung nichtkörperlicher Werke (z. B. Software, Bauplan, Gutachten)

Der Werkvertrag zielt auf ein festgelegtes Ergebnis, im Gegensatz etwa zum Dienstvertrag, der regelmäßige Erbringung zum Inhalt hat, und dem Kaufvertrag, der nicht auf einer vorher festgelegten Leistungsverpflichtung beruht. (siehe auch Auftrag.)

Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (beispielsweise Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren, Anfertigen eines Maßanzuges), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt), Herstellung von künstlerischen Werken (z. B. Bilder, Skulpturen) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen.
__________________________________________________________________________

Daher keine Pahnik denn wärst Du ein Hersteller laut Deinem Gesetz, welches bei Dir als Händler keine Anwendung findet
(Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)
§ 4 Hersteller
(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
(2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.
(3) Kann der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden, so gilt jeder Lieferant als dessen Hersteller, es sei denn, daß er dem Geschädigten innerhalb eines Monats, nachdem ihm dessen diesbezügliche Aufforderung zugegangen ist, den Hersteller oder diejenige Person benennt, die ihm das Produkt geliefert hat. Dies gilt auch für ein eingeführtes Produkt, wenn sich bei diesem die in Absatz 2 genannte Person nicht feststellen läßt, selbst wenn der Name des Herstellers bekannt ist. )

Hättest Du deine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt (Angebotsbestätigung S5) Wink. Und nein, ein Händler ist ein Händler und wird nicht automatisch durch Vertrieb einer Sache zu einem Hersteller, wer auch immer darauf gekommen ist.

Was Euch beide schon mal betrifft, ist der Kaufvertrag im rechtlichen Sinne sowie der Dienst- (Dienstleistungs) Vertrag, welcher wiederum wie folgt in Deutschland geregelt wird:

Dienstvertrag:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Was bedeutet das? Grob und einfach gesprochen verpflichtet sich der Händler zum Erbringen eines Dienstes (in diesem Fall, die Beschaffung einer Sache) und der Schuldner (Käufer) zum Bezahlen einer Sache bzw. der Dienstleistung. Gibt der Käufer dem Händler ein Angebot, ist dieses nicht verbindlich und nicht zwingend zu erfüllen. Gibt der Händler dem Käufer ein Angebot, ist es erst einmal, abgesehen von besonderen Reglungen zu erbringen.

Ein Dienstvertrag liegt nach deutschem Recht vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat. Darunter fallen selbständige oder nichtselbständige; abhängige, eigenbestimmte oder fremdbestimmte Dienstleistungen.[1]

Ein typisches Beispiel für einen Dienstvertrag ist der Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum freien Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete beim Arbeitsvertrag nicht selbständige Dienste. Der Arbeitsvertrag unterscheidet sich vom „normalen“ Dienstvertrag auch dadurch, dass er tiefergehende gegenseitige Rechte und Pflichten (zum Beispiel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EntgFG, Urlaubsanspruch, Weisungsabhängigkeit, Fürsorge- und Treuepflichten) enthält. Aber nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern grundsätzlich jede Dienstleistung wird in Deutschland vertraglich über den Dienstvertrag nach § 611 BGB behandelt.

Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Teil zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Teil zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Die Parteien des Vertrages heißen Dienstberechtigter (der Gläubiger der Dienstleistung) und Dienstverpflichteter (Schuldner). Beim Dienstvertrag schuldet der Dienstverpflichtete selbständige Dienste, also eine selbständige Tätigkeit.

In Abgrenzung zum Werkvertrag schuldet der Dienstverpflichtete eine Leistung (Bemühung), aber keinen Erfolg. Daneben grenzt sich der Dienstvertrag vom Werkvertrag durch die Gestaltung als Dauerschuldverhältnis ab. Soll der Dienstvertrag vor Erbringung der Leistung beendet werden, so ist die Beendigung über die Kündigung vorzunehmen. Durchaus schwieriger gestaltet sich aber die Abgrenzung bei der Beschäftigung von Scheinselbstständigen. Hier ist es auch möglich, unter den besonderen Voraussetzungen von § 7 SGB IV Personen mit einem Werkvertrag zu beschäftigen. Problematisch ist die Abgrenzung in der Regel auch zum Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB).

Neben dem Kauf-, dem Miet- und dem Werkvertrag ist der Dienstvertrag der häufigste schuldrechtliche Vertragstyp im Rechtsverkehr.

sowie...._____________

Kaufvertrag:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 929 Einigung und Übergabe
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei aufeinander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB). Kaufverträge können Rücktrittsklauseln enthalten. Es ist möglich und in der Rechtspraxis häufig, einen Kaufvertrag über einen Gegenstand abzuschließen, den der Verkäufer erst noch beschaffen muss oder der noch hergestellt und damit (umgangssprachlich) noch „bestellt“ werden muss. (Beispiel: Der Kauf eines PKW, der erst in einigen Wochen oder Monaten geliefert wird.)

Also schon mal viel Input und ein harter Tobak. Nun gut, ja es kann auch einen Monat dauern das eine Sache erst noch beschafft bzw. eben hergestellt werden muss! Deshalb denke ich auch das eine solche Reaktion nicht angebracht ist. Wenn ich, und das machen die wenigsten da es in der Regel nicht so kompliziert über die Bühne geht eine Sache erwerbe, muss ich leider auch im Hinterkopf behalten, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil sind, jedoch auch nicht mit Klauseln zum Nachteil des Schuldners geregelt werden dürfen.

__________________________________________________________________________

Weiter im Text. Kommen wir nun zur Gewährleistung, Garantie, Neuem- und Gebrauchtem-Zustand und dem Wiederruf bzw. dem Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gaaaanz wichtig ersteinmal für beide die Gewährleistung die wie folgt geregelt wird (Jup ich sage ja, wir haben so viele tolle Sachen und Regelungen in Deutschland Wink):

Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.



Im Rahmen der Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde das Kaufvertragsrecht umfassend überarbeitet. Insbesondere die Regeln über das Mängelfolgenrecht wurden stark verändert.

Zuvor wurden diese Regelungen als Gewährleistung bezeichnet; der Sinn lag darin, mit der Bezeichnung klarzumachen, dass es sich um eine Regelung handelt, die vollständig vom allgemeinen Teil des Schuldrechts abgetrennt war. Das neue Regelungsregime hingegen hat diese Eigenschaft nicht mehr. Das Mängelrecht beim Kaufvertrag ist jetzt im Wesentlichen durch das allgemeine Schuldrecht bestimmt; dessen Regelungen werden nur in bestimmten Rahmen durch das Kaufvertragsrecht modifiziert, sind aber ansonsten anwendbar. Deshalb wird vielfach argumentiert, dass die Bezeichnung „Gewährleistung“ jetzt aufgegeben werden sollte. Da der Verkäufer nun prinzipiell nach den ganz normalen Regeln für Mängel, also auf seiner Seite eine Nichterfüllung seiner Pflichten, haften muss, solle jetzt besser von Mängelhaftung gesprochen werden. Das BGB verwendet den Begriff „Gewährleistung“ selbst nur am Rande (vgl. § 358, § 365 BGB) und spricht sonst von einzelnen Mängelansprüchen.

Im Kaufrecht in § 437 BGB und im Werkvertragsrecht in § 634 BGB werden die Rechte genannt, die dem Käufer beziehungsweise dem Besteller im Werkvertragsrecht bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Die nähere Ausgestaltung der einzelnen Mängelansprüche ergibt sich aus den in § 437, § 634 BGB genannten einzelnen Vorschriften des Kauf- und Werkvertragsrechts, wobei zum Teil auf Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts verwiesen wird. Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  • 1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
  • 2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
  • 3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
  • 4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Und jetzt wird es richtig bitter denn dazu sind folgende Regelungen, die sowohl das Mangelrecht im rechtlichen Sinne für den Schuldner als auch für den Händler betreffen getroffen worden:

Übersicht der Mängelrechte

Einzelne Mängelrechte sind nach deutschem Recht:
im Kaufrecht:

  • (zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
  • dann Rücktrittsrecht (§ 440, § 323, § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    oder Minderung (§ 441 BGB),
  • Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
    Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB),

im Werkvertragsrecht:
  • (zunächst nur) Anspruch auf Nacherfüllung (§ 635 BGB),
  • dann Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen und Vorschuss bei Selbstvornahme (§ 637 BGB)
  • oder Rücktrittsrecht (§ 634 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften),
  • oder Minderung (§ 638 BGB),
  • Anspruch auf Schadensersatz (§ 634 Nr. 4 BGB und die dort genannten Vorschriften).

______ Hierzu das BGB ______

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
*)
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
(2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn

  • 1. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
  • 2. der Schuldner die Leistung bis zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die termin- oder fristgerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers an den Schuldner vor Vertragsschluss oder auf Grund anderer den Vertragsabschluss begleitenden Umstände für den Gläubiger wesentlich ist, oder
  • 3. im Falle einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.

(3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
(4) Der Gläubiger kann bereits vor dem Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten, wenn offensichtlich ist, dass die Voraussetzungen des Rücktritts eintreten werden.
(5) Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
(6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

*)Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
*)
(1) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung; bei einer Teilleistung findet § 441 Abs. 3 entsprechende Anwendung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schuldner im Falle der nicht vertragsgemäßen Leistung die Nacherfüllung nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu erbringen braucht.
(2) Ist der Gläubiger für den Umstand, auf Grund dessen der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder tritt dieser vom Schuldner nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit ein, zu welcher der Gläubiger im Verzug der Annahme ist, so behält der Schuldner den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
(3) Verlangt der Gläubiger nach § 285 Herausgabe des für den geschuldeten Gegenstand erlangten Ersatzes oder Abtretung des Ersatzanspruchs, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Diese mindert sich jedoch nach Maßgabe des § 441 Abs. 3 insoweit, als der Wert des Ersatzes oder des Ersatzanspruchs hinter dem Wert der geschuldeten Leistung zurückbleibt.
(4) Soweit die nach dieser Vorschrift nicht geschuldete Gegenleistung bewirkt ist, kann das Geleistete nach den §§ 346 bis 348 zurückgefordert werden.
(5) Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger zurücktreten; auf den Rücktritt findet § 323 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die Fristsetzung entbehrlich ist.

*)Amtlicher Hinweis:
Diese Vorschrift dient auch der Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12).


Ich merke schon das Ihr kein Bock mehr darauf habt Cheesy....

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 441 Minderung
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  • 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
  • 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
  • 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.

Und dann wie folgt für den Händler:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 635 Nacherfüllung

(1) Verlangt der Besteller Nacherfüllung, so kann der Unternehmer nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.
(2) Der Unternehmer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Unternehmer kann die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(4) Stellt der Unternehmer ein neues Werk her, so kann er vom Besteller Rückgewähr des mangelhaften Werkes nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 637 Selbstvornahme
(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
(2) § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.
(3) Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
  • 1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
  • 2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
  • 3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
  • 4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 638 Minderung

(1) Statt zurückzutreten, kann der Besteller die Vergütung durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung.
(2) Sind auf der Seite des Bestellers oder auf der Seite des Unternehmers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden.
(3) Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.
(4) Hat der Besteller mehr als die geminderte Vergütung gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Unternehmer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

  • 1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
  • 2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
  • 3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
  • 4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
__________________________________________________________________________

So. Also alles in allem ist festzuhalten, dass Ihr beide irgendwie net ganz zu wissen scheint, wo Rechte und Pflichten liegen (natürlich sind Verbesserungen oder Richtigstellungen erwünscht!).

Stellt Euch nun mal vor, was ein Anwalt für einen Spaß mit solchen Streitigkeiten hat.... (Siehe im Übrigen auch das HGB)

Händler:
Ich bin der Ansicht, dass es heutzutage nicht mehr unbedingt sein muss, dass ich eine bestellte Ware erst nach einem Monat oder Monaten erhalte. Wiederum muss man sagen, dass es eben so sein kann, weshalb ich den Käufer darüber in Kenntnis setzen sollte.
Wie bereits auch geschrieben, bist Du kein Hersteller, auch wenn ein Gesetz nett klingen mag und auch so klingen mag, dass es auf Dich Anwendung finden würde. Du kaufst Waren im Sinne des Händlers und nicht des Werkherstellers und das sollte Dir bewusst sein!

Käufer:
Gleich ins Forum zu flitzen und jemanden anzuprangern oder des Betruges zu bezichtigen ist ebenso der vollkommen falsche Schritt, denn wenn Du sagst, dass Du deinen Anwalt darüber in Kenntnis gesetzt hast, ist dieser Weg erst einmal jener, den Du gehen kannst und solltest.
Ein abschließendes Fazit wäre denke ich am angemessensten.

Zu mir:
Ich persönlich würde wohl auch vorab an Betrug denken nur wie gesagt muss man mit solchen Äußerungen Vorsicht üben denn,
wenn ich auf einer Internetplattform etwas erwerbe und sich der Händler ohne eine weiterführende Information bei dieser abmeldet bzw. mit vor allem keinerlei Antwort mehr gibt, kann man wirklich schnell denken (kommt ja auch hin und wieder vor), dass ein Betrugsfall vorliegt. Als ob, ich nehme Geld und hau ab...

Zum CE-Prüfsiegel und Anderen Kennzeichnungpflichten ist folgendes zu sagen...
Auskennen tu ich mich damit leider nicht wirklich, jedoch weiß ich, wer dafür zuständig ist. Der Hersteller ist in diesem Fall der Übeltäter, und auch wenn jetzt alle aufschreien, "ha ha also hat Truman gar keine Ahnung und kein Recht diese anzubringen". Aaaaber Vorsicht, it's cool man! Denn ja es ist richtig das der Hersteller in der Verantwortung und auch alleiniger Verantwortung steht, dass dieses Prüfkennzeichen an das in die EU einzuführende Gerät angebracht wird, jedoch auch eine vom Hersteller besondere prüfberechtigte Person kann dieses tun. Auch wenn der Hersteller immer noch in der Verantwortung dafür bleibt.

Wer muss eine CE-Kennzeichnung anbringen?

Verantwortlich für das ordnungsgemäße Durchführen des Verfahrens zur Konformitätsbewertung mit allen dazu gehörenden Pflichten wie Ermitteln von Risiken oder Erstellen einer Betriebsanleitung bis zur CE-Kennzeichnung ist der Hersteller. Befindet sich der Hersteller nicht in Europa, erfolgt dies durch einen Bevollmächtigten des Herstellers oder durch den Importeur. Importeur ist derjenige, der das Produkt innerhalb der EU in den Verkehr bringt.

Diese Verantwortung des Herstellers kann nicht ohne Weiteres auf eine dritte externe Person oder Stelle abgegeben / delegiert werden. Auch wenn es bei prüfpflichtigen Produktgruppen notwendig ist, eine neutrale Prüfstelle (sogenannte Benannte Stelle) am Verfahren zu beteiligen, bedeutet dies keine Verlagerung von Verantwortlichkeiten, sondern der Hersteller bleibt in voller Eigenverantwortung.

Und eben die dazugehörige Erlaubnis ist als Händler zertifizierbar, zum Bleistift:

Das ift ist bauaufsichtlich anerkannt zur Erteilung des Ü-Zeichens und ist eine der ersten notifizierten Stellen in der Branche, die für die Zertifizierung und Überwachung im Rahmen der CE-Kennzeichnung autorisiert ist. Die Leitung branchenwichtiger Normungsgremien sichert dem ift einen deutlichen Wissensvorsprung, der im Umgang und der Auslegung der Produktnormen sowie der europaweit vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung den Unternehmen entscheidende Vorteile bietet.

Das bedeutet für mich sicherlich, dass Truman die Geräte mit dieser Zertifizierung und als Bevollmächtigter für die Vergabe des Zeichens im Sinne des Herstellers die damit verbundene Prüfung durchzuführen muss! Wie gesagt, wie lange diese Prüfung dauert, keine Ahnung. Aber natürlich sollte das Gerät dann in einem neuwertigen Zustand bleiben!

Jedoch ist es schön das Ihr eine Einigung und vor allem dadurch verständigte Rückerstattung geeinigt habt. Denn am Ende zählt wohl, dass der Wert wieder da ist.

Also an alle einen Dank für dieses nette Thema  Cheesy

(Rechtschreibfehler sind gewollt und wer einen findet, darf diesen sammeln und tauschen!)
8  Local / Anfänger und Hilfe / Re: Was bringt Faucet eigentlich? on: April 29, 2015, 09:54:01 AM
Echt nur durch Werbung  Shocked ok das hätte ich nicht gedacht. Aber da kann es wie gesagt wirklich so passieren, dass man am Ende weit mehr drauf zahlt, es sei denn man hat eben viele viele Besucher am Tag...
9  Local / Anfänger und Hilfe / Was bringt Faucet eigentlich? on: April 28, 2015, 08:31:40 PM
Also mal ehrlich ...

ich lese und lese und lese andauernd was von Faucet und man könne damit nicht nur Geld verballern, sondern soll wohl eben welches damit verdienen. (Wäre ja auch unlogisch eine Seite zu erstellen wo ich rein weg nur BTC oder andere Währungen verschenke)

Jedoch gibt es da bei mir die ganze Zeit ein: Emm, aber, aber, aber, aber, aber Moment mal und wieso?... Jedes Mal wenn ich Foren, Youtube und Suchmaschinen mit Faucet beballer bekomme ich zich Erklärungen und Tutorials wie toll und einfach ein Faucet ja zu erstellen ist und das man allen einfach und unkompliziert, gebündelt eine Auszahlung machen kann.

Ja und?... Ich frage mich die ganze Zeit und eben darüber finde ich kein Wort im Nez, "was habe ich denn davon? Leuten Geld bzw. Bitcoins zu schenken ohne davon einen Nutzen zu haben!". Klar super Idee, wenn man Geld verlieren möchte, denk ich da, jedoch gibt es ja viele solcher Seiten nur wozu? Eine Erklärung wäre vielleicht Werbung aber, mal im Ernst, wie oft wird in solchem Fall auf ein Werbebanner von BTC oder Lieferheld geklickt? Da habe ich doch 200€ investiert damit dann ein Gewinn von 2 Klicks A=0,00000005 BTC dabei heraus hüpfen?!

Also kann mir mal wer erklären was das bringen soll?
10  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 09:47:23 PM
Abgesehen von dezentral und so, weil es ja nicht an dem minen liegen kann. Versucht oder bzw mint ihr selber auch oder ist das eher eben nicht rentabel für euch? Wenn das in der Regel in Deutschland nicht mehr rentabel ist ist das hier dann wohl für keinen mehr etwas.

Klar der Kurs ist eine Sache die man nicht so vorher sagen kann. Dachte nur das der kurs ebenso wegen dem motor mit steigt weil es ja auch eine art akzeptanz für mich gewesen wäre. Andererseits ist der kurs in den letzten zwei Jahren nicht mehr so wirklich rapide gestiegen oder? Und haben unternehmen oder der Handel mit Bitcoins nicht vor einem Absturz angst weil es eben immer nur 21 Mille geben wird? Dann muss ja (ok ja erst 2141) aber irgendwie alles wieder mit mehr gebühren verbunden sein oder?

Würde doch aber eher heißten das in Deutschland keiner mehr wirklich minen wird weil eben kaum möglichkeit etwas zu ergattern. Dann würde ich mir doch eher denken, warum nicht Lotto spielen und versuchen durch Solomining immer wenn der PC läuft das Solominen laufen lassen und hoffen das ich durch zufall einen block finde. Wobei das wohl schlecht wäre wenn dann der pc ausgemacht werden würde. Und so nen block zu finden und 25 btc dafür zu bekommen kann ja wie ich gelesen habe 100te jahre dauern oder?
11  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 09:13:07 PM
Als nächstes wirst du wahrscheinlich auf die Idee kommen, dass man ja bei jemandem der Rechenleistung zum Bitcoin Mining anbietet, mieten könnte (aka Cloudmining) um reich zu werden.
Nein, auch das funktioniert nicht, da dich die Anbieter zu 99,9999999999999999999999999999999999999% über den Tisch ziehen werden.

Falls du es doch ausprobieren möchtest kannst du auch an mich einen beliebigen Bitcoinbetrag senden. Ich zahle dir dann mit meiner ,,Mining Farm'' in kleinen Raten vielleicht etwas zurück. Maximal jedoch 80%.
Habe schon öfters hier mal so einen Deal angeboten aber keiner wollte sich darauf einlassen Cry. Alle wollten lieber zu LTCGear, PBMining und wie sie alle hießen um noch mehr abgezockt zu werden.

Edit: lolilol  Grin Ich lag richtig mit meiner Vermutung

Ich hau mich weg in dem Moment wo ich das schreibe kommt das noch um die Ecke ha ha ha ich kann nicht mehr Cheesy Grin Grin Grin. Aber was lohnt sich denn dann? Wie eben gesagt es machen doch einige und keine ahnung was da alle so treiben aber das liegt doch net nur daran das Bitcoins dezentral sind oder?
12  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 09:06:03 PM
Ach man es hätte so schön werden können mit dem Bicoin. Naja bleibt wohl wenn nur Bitcoin kaufen und hoffen das er an Wert gewinnt. Wobei ich dann denke, ... Klar wert ist ja in den letzten Jahren gestiegen aber ob das, wenn das Mining für viele so unrentabel ist auch weiter steigt?! kommt dann eher auf die steigende Akzeptanz an.

Wie kommt es abgesehen von dezentral und so eigentlich dann zu dieser akzeptanz und so vielen die privat minen? Ich meine das ist doch dann für keinen wirklich rentabel oder?

Ich könnte ja auch Miner mieten oder? Ist das das Goldene Stück was fehlt?
13  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 08:39:11 PM
Für ne Solaranlage, die 100 x 500W = 50kW liefert brauchst Du schon ein ziemlich großes Dach, oder nen großen Garten, ansonsten wird das nix und (ich wiederhole mich) um da genug für den Nacht-Betrieb zu speichern, kannste gleich mal den Keller freiräumen, um die Akkus unterzubringen.  Cheesy

Aber mal Spaß beiseite,
so nebenbei kann man den Strombedarf einer Mining-Farm nicht mit Solarstrom abdecken, das kannst Du knicken.

Du Realist, ein richtiger Spaßverderber Cheesy Cheesy. Ich träumte von einem weißen Strand mit einer Grünen Blumenwiese auf der ich 100te nein sogar 1000de Miner afür mich und meine Millionen arbeiten lasse. Dann kommt ihr und sagt wie das wirklich ist und puff, da war die Seifenblase weg Cheesy Cheesy Cheesy.

Nein aber, das ist wohl ein echtes Problem. ich hätte ja eher an eine Solarzelle in diesem Bereich gedacht die 500W liefert, kostet dabei aber wieder rund 1.000€. Wenn ich dann aber viele davon brauche wird der Platz eher enge. Da müsste man eher ne Lagerhalle habe und man müsste das Dach für Solar nutzen dürfen...

Menno wird wohl nichts mit weißem Strand. Außer vielleicht Stück für Stück aus Spaß zusammen sammeln was aber eben dann ein teures Hobby wird.

Sind denn dann wenigstens Aktien eine gute Idee? Wie hier: https://bitcointalk.org/index.php?topic=232850.0;wap2
14  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 07:24:11 PM
@habase
Wenn du das nötige Kleingeld hast um dir eine Farm im 3stelligen TH/s Bereich aufzubauen/zu betreiben und diese ständig erweitern willst, lass dich nicht aufhalten.
Doof gefragt 1 Thash sind doch 1000 Ghash oder? Wenn ich dann mit 100 Thash erzeuge bzw. 100.000 Ghash was würde das dannn pi mal Daumen bringen?


wäre nach der rechnung (so dumm es klingen mag und ich weiß das da nen Haken ist denn das würde sonst jeder machen, werdet Ihr mir bestimmt auch gleich zeigen Cheesy) super heißt, hiervon 10 Platienen kaufen:
http://bitcoinrigs.org/product/asicminer-blade-v2-10-7ghs/#prettyPhoto
Laut beschreibung
  • 10GHhash/s guaranteed (our test rated on average of 10.7 Gh/s).
  • Rated speed 10.752GHash/s.
  • 200mm x 160mm in size.
Oder sind erstens 10.752Ghashe/s Rated was anderes als die 10.7 Gh/s? Denn für 470Us$ für 10.7 GHash kommen mir sehr teuer vor. Da würde ein USB-Miner-Stick (2,5 Ghash/s) für ca. 10 € also 4 auch 10 Ghash/s bringen.

Und wenn eben 10.000 Ghash/s x 10 Platienen wäre ich doch bereits im 3 Stelligen Thash/s Bereich?!

@lassdas

Wieso selber erzeugen eher nicht? Man kauft doch die Komponenten und erzeugt kostenlose energie und solange das läuft zahle ich doch ergo kein strom und habe daher mehr gewinn?! Ich meine Man kann doch z.B. Solarzellen kaufen rein theoretisch auf Amazon über google shopping jenachdem und damit eben wie oben das ding damit versorgen und für ewigkeiten laufen lassen oder nicht?

Was selbst erzeugten Solar-, oder Windstrom angeht, der ist nichtnur nicht billig, sondern richtig teuer.
Ökologisch sicherlich sinnvoll und besser, ja. Ertragreicher? Eher nicht.
15  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 03:07:20 PM
Von den ganzen China/US Farmen mal abgesehen.

Du kannst schon alleine von den Strompreisen her kaum konkurrieren, ganz zu schweigen davon das du ständig aufrüsten musst, wenn die Diff steigt, ansonsten geht der Ertrag runter.

Wie ist denn bei soetwas solor oder erneuerbare Energie umsetzbar? kostet logischerweise wieder nen Haufen, wäre doch aber auf dauer besser bzw. Ertragreicher oder?
16  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 02:36:46 PM
Ok das ist natürlich ein sehr ernüchterndes Ergebnis.  Undecided

Viel Geld mit Bitcoins verdienen wie die großen wohl eher nicht. Zu sein wie ein großer heißt im Bitcoin-Geschäft eher ein Startkapital von rund 25.000€ zu besitzen und hoffen, dass ersteinmal wieder rein zu bekommen.

Da macht es sogar mehr Sinn über free Bitcoinseiten free Coin zu erarbeiten.


Würde sich so ein set noch rentieren?

17  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 24, 2015, 02:12:44 PM
Uff also habe alles gelesen und muss sagen, dass es dann wohl echt schlecht aussieht, sinnvoll an Bitcoins durch Mining heranzukommen.

Was ich mich frage ist, wie es Minging-Farmer machen? Ich meine da sieht man Regale voller Mining Hardware, die rund um die Uhr am farmen sind.

Beispielsweise habe ich ein Bild gefunden und frage mich, was das ist.



Das sieht nicht nur Stromsparend aus, sondern auch nicht zwangsweise teuer wenn soetwas in kleiner erhältlich ist.

http://hongwrong.com/hong-kong-bitcoin/

Das mit der Optimierung habe ich mal probiert ist wirklich Schwachsinn und bringen tut das im dümmsten Fall sogar weniger Hashrate als vorher, wenn man das noch falsch optimiert! Kann man also getrost vergessen.

Aber ist es denn so gesagt, nicht realistisch sich Stück für Stück eine eigene "Farm" aufzubauen?

Hallo Nura, Deine "Gewinnrechnung" beginnt leider falsch:
Du rechnest 0,024 / 15,15 … also Deine Hashleistung geteilt durch die des Pools. Deine Rechnung müßte jedoch so losgehen: 0,000000024 / 15,15. Den Rest kannst du Dir selbst weiter ausrechnen. Es wird Monate dauern, bis Du Bitcoins im Wert von nur einem Euro Cent erhalten wirst, bei einigen hundert Euro Stromkosten.

Der Bitcoin und auch das Bitcoin-Mining sind sehr spannende Themen, aber die Zeiten der Grafikkarten sind im Bitcoin-Mining lange vorbei.

Danke für die Berichtigung. Das erklärt so einiges und verdeutlicht, dass es sichterlich nicht leicht ist und weniger als das.
18  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 23, 2015, 09:06:45 PM
Gehört in den deutschen Bereich, wird auch mit Sicherheit verschoben.

Du wirst Verbinungschwierigkeiten haben, eventuell mal in de Firewall gucken.

1609 deiner Shares wurden akzeptiert, d.h. soviel hast du an den Pool abgeliefert.
In wie fern in die Firewall? Müsste ich da etwas zum mining umstellen bzw. wie?!

Viele Pools haben ein min. Grenze was die Auszahlung angeht, in der Regel irgendwas um die 0.0x00000. Eligius z.b. überweist automatisch sobald du 0,043xxxx erreicht hast, bei BTCGuild kannst du das selber festlegen, aber alles unter einem gewissen Betrag muss eine Fee bezahlen für die Überweisung.

Du nutzt eine NV GPU, ka ob das noch immer so ist aber AMD GPUs haben hier viel mehr Leistung, selbst eine alte 5850 leistet hier über 300 MH/s.

Auf irgendwelchen GUI Mist würde ich verzichten, ist in der Regel verseucht,  entweder cgminer oder bfgminer direkt nutzen.

Ein Rig brauchst du nicht bauen, selbst wenn du dir 100 der kommenden 390x von AMD holst, kommst nicht an ASICs ran.
Ist ja auch Makaber. Naja will gleich mal von Chip versuchen meine GPU zu Takten und zu optimieren, mal sehen was das macht. Gehe jedoch, vor allem nachdem Du das sagst von nicht viel aus. Aber dann wäre schonmal AMD sinnvoller. Jedoch meinst Du nicht Rig+Solar macht für den Anfang Sinn? Ich meine ASICs kosten rund 180€ und das ist ja schonmal ne Ansage Cheesy. Bin mal erlich das kann ich mir alle 3 Monate vielleicht einmal leisten und das noch mit Solar wird richtig fetzig.
19  Local / Mining (Deutsch) / Re: Bekomme keine Bitcoins mit GUI-Mining!? [btc] Grafikkarten-Optimierung? on: April 23, 2015, 08:53:11 PM
Aaaaha.... also wenn man das Kleingedruckte dann mal gefunden hat kann man sich Gedanklich etwas rein finden...

Für alle die noch das Kleingedruckte suchen oder nicht durchblicken. Denn im Ernst finde ich andauernd Videos, Dukomentationen oder Beschreibungen wie ich das Pool mining/Single mining einrichte, jedoch nicht was es Schlussendlich bringt oder wann ich mal BTC bekomme bzw. verdient habe.

Klar verdient habe ich noch nichts aber soviel ersteinmal zu dem Kleingedruckten:


Wenn Ihr nun alles eingerichtet habt und losgelegt habt zu Poolminen habt Ihr bei mining.bitcoin.cz
den ersten Reiter "Dashboard" welcher Euch nun ungefähr folgendes anzeigt...



1. Beschreibt, zumindest wenn ich das recht verstehe das dort Euro derzeitige Hasrate von dem GUIminor angezeigt wird bz der Durchschnitzwert. Dieser ergibt dann auch die Hashrate für Eure jeweilige Poolauszahlung.

2. Hier seht Ihr also wieviel Euch bisher ausgezahlt wurde, wieviel Ihr gutgeschrieben bekommen habt und wieviel insgesamt erhalten wurde von Euch.

3. Dort wird die Poolhashrate die Anzahl, der Poolteilnehmer und die Zeit die derzeit vergangen ist für die Lösung eines Blockes.


Der nächste Reiter zeigt euch alle von euch angelegten Worker:



hier könnt Ihr in meinem Fall feststellen, dass mein worker nicht so arbeitet wie ich es gerne hätte. Bei mir sprinkt der Status immerwieder von offline zu low. Was das genau bedeutet weiß ich leider nicht genau, jedoch soviel das zwischendrinn, meine Hashrate zu niedrig ist, dass sie entweder nicht mehr gezählt wird weil zu klein bzw. es eben eine mindest Hashrate zum mining erfordert.

Diese Aktivitäten, könnt Ihr ebenfalls in dem nächsten Reiter "Monitoring" sehen. Dort könnt ihr sehen in welchem Minutenabstand dieser Sprung erfolgt ist.



Nun kommen wir als nächstes zu dem Reiter "Rewards". Das ist ein Recht interessanter Reiter, denn hier könnt Ihr als Erstes sehen wie die Block ID ist die dem gefundenen Block gehört. Danach folgen die Angaben zu dem Datum und die Uhrzeit zudem der Block gefunden wurde, Dauer die gebraucht wurde um diesen zu lösen, die Pool sowie Eure Score-Hashrate, dein Reward also dein Gewinn, den Wert des gefundenen Blockes und ganz rechts ob der Block gelöst wurde.

Deinen Gewinn kannst Du Laut mining.bitcoin.cz wie folgt errechnen... Deine Hashrate / Poolhashrate = (Ergebnis X - 2%("am besten Dreisatz")) * Blockwert = Dein Gewin.

Wäre bei mir folgende Berechnung (Dazu nehme ich meine niedrigste Hashrate um zu wissen was ich minimum erminen kann), Meine Hashrate 0,024/15,15 Poolhash = 0,0015841584158416 | 2% * 0,0015841584158416 / 100 =0,00003168317 * Blockwertrt 25,03795469 = 0,00079328177 Gewin für diesen Block. Das sind also für diesen Block $0,16. Ich erhalte im Durchschnitt pro Block $0,25-$0,30. Nicht gerade der Mega Gewin.



Gut Schlusendlich bedeutet dies also, man kann immernoch nicht sagen ob es sich lohnt oder nicht... Warum werden jetzt alle sagen, jedoch muss das jeder für sich selbst Entscheiden und vor allem sich eine Kalkulation aufstellen. So in dieser Form von mir nicht empfehlenswert. Schaut man jedoch nach dem Bau von Mining-Rigs, Mining mit mehreren Grafikkarten und nach der Versorgung wie PC mit Solarzellen+Akku betreiben, kann man sich eine kleine Solarbetriebene Farm aufbauen. Und auch wenn das ersteinmal etwas kostet, steht fest, solange man alles Sauber, Staubfrei und Witterungsgeschützt hält, würde diese Art der Farm über Jahre laufen und wachsen. Dann wiederum würde ich sagen ja, es kann sich noch lohnen ob in kleinem oder großen Stil bleibt hingegen jedem selbst überlassen.

Und zum Schluss noch die Anmerkung die ich erst später bemerkte. Nicht nach ca. 16-20 Stunden fängen Payouts also Auszahlungen an, sondern das ist die Zeit die Pro Block ca. gebraucht wird bis dieser als gelöst Gild. Da jedoch 100 Blöcke gelöst sein müssen bis payouts erfolgen bedeutet das, wenn 101 Böcke als gelöst gelten (steht als bestätigt da), wird also der 1. Block den Ihr gelöst habt gutgeschrieben bei 102 bestätigten Blöcken der 2. gelöste Block von Euch und so weiter... Das dann zu sehen bei Payouts als BTC oder wie Ihr Eure Einstellungen vorgenommen habt...



Die Beiden übrigen Reiter, werde ich nun nicht mehr erörtern denn diese sind recht selbsterklärend. In dem einen werden Einstellungsänderungen erfasst und in dem letzten Reiter könnt Ihr Eure Einstellungen wie Pasword änderungen, Maildaten ändern, Währung der Auszahlung (Cryptowährung), Walletadresse und so weiter vornehmen.

Gut Damit habe ich dann die Erste Sache meiner Frage geklärt und meine Erkenntnisse erläutert. Bleibt also nur noch die zweite Sache. Die Grafikkarte optimieren bzw. Takten. Fündig bin ich bei Chip geworden die eine 3. Schritte-Erklärung aufgestellt haben, wie man schnell und einfach seine Grafikkarte optimiert da viele Hersteller absichtlich nicht alles rausholen, damit der Kunde möglichst schnell eine neue und damit bessere für meist rund 100€ kauft.

dazu der link zu dem Tutorial von Chip:

http://www.chip.de/downloads/RivaTuner_13001805.html

Gut und dann möchte ich mich bei Allen herzlich bedanken, die sich für mich den Kopf zerbrochen haben und bemüht waren mir zu helfen. Ich hoffe ich konnte Euch damit auch einen realistischen Einblick zum Ergebnis des Minings geben und verständlich machen, weshalb man nicht über Nacht Millionär wird denn auch Mining-Hardware wäre realistisch für einen Monatsverdienst von rund 2.000 US$ mit einem soweit mir bekannt 18.000€-25.000€ teurem Anfangskapital verbunden sein. Deshalb langsam und gemach alles aufbauen. Viel Spaß also beim Mining und ich werde mich weiter verbessern und obtimieren und ab und an von mir hören lassen und meine Erfahrungen an Euch ran tragen und mich freuen ein Feedback zu erhalten.

Gruß BittiNura.
20  Bitcoin / Mining support / Re: Trouble with bitcoin.cz linux proxy on: April 23, 2015, 05:07:10 PM
mabey it helps you try this link: https://mining.bitcoin.cz/user-manual/mining-proxy
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