Das mit dem Recht kommt aufs Bundesland an. Die vom römischen Reich von besetzten linksrheinischen deutschen Provinzen
Germania inferior und
Germania superior unterliegen dem römischen Recht, während rechtsrheinisch das alte germanische Stammesrecht gilt. Alle nachfolgenden politischen Einheiten sind reine Besatzungsmächte und nicht geschäftsfähig.
Beim römischen Recht wäre das
Ius civile zielführend, wenn beide Vertragspartner Römer sind, beim geschäftlichen Verkehr zwischen Nichtrömern dann eher
Ius gentium. Und sind sogenannte
Kommissare bloße Rechtskonstrukte privater Anbieter und müssen nicht ernst genommen werden, nur der örtliche Centurio oder gegebenfalls ein Priester deiner Wahl wäre der richtige Ansprechpartner.
Wenn man es ganz genau nimmt, dann haben gerade eben die oberen Gerichte fest-/klargestellt, dass es in Deutschland kein gültiges Gesetz gibt.
Verrätst du uns andächtig lauschenden Zuhörern noch, welche Entscheidung das gleich war?