Hi,
evtl. kann jemand Licht ins Dunkel bringen.
Werden Crypto Margin Trading gewinne immer nach § 20 EStG Kapitaleinkünfte versteuert, oder gibt es auch Kryptobörsen mit "Differenzausgleich" wo es nach § 23 EStG Einkommensteuersatz versteuert werden kann?
Bei § 20 EStG Kapitaleinkünfte ist die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro begrenzt, was ein Problem werden kann.
https://winheller.com/blog/besteuerung-future-margin-trading/"Parallel dazu lassen sich die Überlegungen auf das Margin Trading übertragen, weshalb Gewinne aus Margin Trades immer nur dann unter Kapitaleinkünfte (§ 23 EStG) fallen, wenn keine Lieferung einer Kryptowährung, sondern ein Differenzausgleich durchgeführt wird."
VG Fischer