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1  Local / Trading und Spekulation / Geldwäscheverdacht ausräumen on: June 26, 2018, 12:13:45 PM
Ich habe folgende Problemstellung:

Nachdem ich grössere Eurobeträge über eine Bitcoinbörse mittels SEPA Überweisungen auf mein Konto getätigt habe, hat meine Bank die Behörde über einen Geldwäscheverdacht informiert. Ich habe meine Bank natürlich vorher über mein Vorhaben informiert, meine Accountdaten bei poloniex offengelegt, die Haltefrist lässt sich anhand der Tradinghistorie auch belegen.

Ich habe meine Bitcoins bereits 2012 erworben. Und ich habe später auch einen Account bei MtGox gehabt. Ich habe auch Auszahlungen von diesem Account auf mein Konto gemacht. Allerdings habe ich keine Daten mehr. Danach hatte ich noch einen Account auf btc-e.com. Auch von dort habe ich keine Daten mehr. Erst als ich bei poloniex begonnen hatte zu traden, habe ich die vollständige Historie. Und das ist jetzt auch schon zwei Jahre her. Von steuerlicher Seite sollte also alles klar belegbar sein.

Ich kann aber die Herkunft der Bitcoins nicht belegen. Ich habe meine Coins damals in bar gekauft. Und das könnte jetzt ein Problem werden. Ich habe bereits eine Anwaltskanzlei in Japan kontaktiert, um meine Accountdaten von MtGox zu bekommen. Damit könnte ich nachweisen, dass ich bereits 2012 im Besitz von Bitcoins war. Und zum damaligen Zeitpunkt waren die Coins, die ich jetzt habe, umgerechnet 1500 Euro wert. Das würde den Geldwäscheverdacht wohl marginalisieren, denke ich.

Hat jemand Erfahrung mit anwaltlicher Kommunikation mit MtGox? Da muß es ja einen Masseverwalter geben? Die Accountdaten sollten doch noch alle vorhanden sein?

Ich kenne mein Passwort nicht mehr. Aber ich kenne die Emailadresse und ich habe ja damals auch verkauft über MtGox. Damit sollte es ja möglich sein, an die Daten ran zu kommen.

Ich habe noch keinen Anwalt in Österreich kontaktiert. Noch bin ich nicht mal befragt worden. Kennt jemand die rechtliche Situation bei Geldwäscheverdacht? Wie weit bin ich beweispflichtig? Da geht es ja um Strafrecht und nicht um Finanzstrafrecht. Gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze bei Geldwäsche? Wenn ich plausibel machen kann, durch meine Accountdaten bei MtGox, dass der derzeitige Wert durch Wertsteigerung seit 2012 passiert ist, sollte ich doch eigentlich vor Geldwäscheverdacht geschützt sein?
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