Hallo,
gegenüber dem Finanzamt muss man ja zum Beispiel beim Verkauf von Bitcoins die Haltefrist nachweisen können. Ein Bekannter von mir hat nun folgendes Problem:
Er hat 2014 Bitcoins gekauft und mit denen diverse Altcoins gehandelt. Dadurch wurden es mehr Bitcoin. 2017 hat er mit dem Trading aufhört. Seit dem sind die Coins unberührt.
Wenn er die Bitcoin nun verkaufen möchte muss er dem Finanzamt bei Nachfrage die Haltefrist nachweisen. Das sollte über die Historie bei bitcoin.de kein Problem sein.
Was aber wenn das Finanzamt nach dem Kaufnachweis fragt? Er kann nicht für alle Bitcoin Kaufnachweise bringen. Über den Trading Zeitraum 2014-2017 hat er keinerlei Aufzeichnungen und viele Börsen gibt es gar nicht mehr. Damals waren das alles nur kleine Eurobeträge da verstehe ich schon dass es nicht so genau genommen wurde.
Hat so etwas schon mal jemand beim FA durchgemacht? Er sollte ja nicht der erste sein der davon betroffen ist? Ist das FA mit einem Ausdruck des Wallets / der Blockchain auf dem Eingang 2017 - Ausgang z.B. 2020 ersichtlich ist zufrieden?