Kann mir vlt. jmd diese Frage(n) beantworten: Auf der Seite des deutschen Zolls heißt es:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführtes Bargeld und dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Als dem Bargeld gleichgestellte Zahlungsmittel gelten Wertpapiere, Edelmetalle, Edelsteine (roh oder geschliffen) und elektronisches Geld
Wenn man einen USB-Stick mit einer Bitcoinwallet in der Tasche hat, auf der sich z.b. 100 od mehr BTC befinden, muss man diese bei der Ein/Ausreise angeben?
Und was, wenn sich die Wallet nicht auf einem Stick befindet, sondern in meinem Kopf in Form einer Brainwallet? Aus meiner Sicht: Wallet ist Wallet, egal ob auf'm Stick oder im Kopf.
Und wie siehts aus, wenn auf der Wallet (Stick) nur der public Key und kein priv Key gespeichert ist?
Ziemlich verworren
Werden Sie von Zollbediensteten bei einer Kontrolle zur Anzeige von Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln aufgefordert, müssen Sie Art und Wert des Bargelds beziehungsweise der gleichgestellten Zahlungsmittel mündlich angeben sowie deren Herkunft, den wirtschaftlich Berechtigten und den Verwendungszweck darlegen.