Wie sind virtuelle Fiat-Währungen wie "mtgox USD" bzw "bitcoin24 EUR" steuerlich zu behandeln, wenn eine Auszahlung nicht möglich ist? Kann ich diese steuerlich als Verlust anrechnen lassen? In welchem Jahr könnte ich diesen Verlust steuerlich geltend machen?
Situation:
Im Dezember 2013 auf mtgox BTC verkauft und dafür "mtgox USD" bekommen und dummerweise dort liegen gelassen.
Im Februar 2014 diese "mtgox USD" verkauft und "mtgox BTC" bekommen.
Da ich weder im Dezember noch jetzt Zugriff auf diese Vermögenswerte habe, kann man dies wohl schon 2013 als Verlust anrechen, oder?
Etwa das gleiche Prozedere gibt es bei bitcoin24 wo ich auch noch Euro liegen habe, die nicht ausgezahlt werden können.
Wenn ich ein Guthaben nicht auszahlen lassen kann, kann ich dieses als Verlust geltend machen, oder?
Weder bei bitcoin24 noch bei mtgox ist absehbar wie lange sich das noch hinzieht.
Ab wann gilt so ein virtuelles Depotguthaben als Verlust, 2013 oder 2014?
Da mtgox schon in 2013 etwa 3 Monate für eine SEPA Überweisung gebraucht hat, kann man wohl sagen, dass diese virtuellen "mtgox USD" nicht gleich viel Wert sind wie echte "USD".
Rückwirkend könnte man sagen, dass ich zwischen vielen verschiedenen echten (EUR,USD) und virtuellen Währungen (btc24EUR, btc24BTC, mtgoxEUR, mtgoxUSD, mtgoxBTC) getraded habe. Dabei ist es unklar welchen steuerlichen Wert eigentlich 1 mtgoxEUR hat.
Gibt es eine Möglichkeit nur die Gewinne zu besteuern, die auf meinem wirklichen Bankkonto angekommen sind und alle virtuellen Währungen nicht zu berücksichtigen, da deren Wert nicht bestimmt werden kann.
Es kann wohl kaum jemand feststellen wieviel 1000 btc24EUR in wirklichen EUR Wert sind, um diese steuerlich anzugeben, oder?
EDIT: Dazu wahrscheinlich relevant: https://bitcointalk.org/index.php?topic=321503.msg4167224#msg4167224
Man kann bei "mtgox USD" wohl kaum sagen, dass man die "wirtschaftlichen Verfügungsmacht" hat. Daher muss ich diese Trades wohl auch nicht in 2013 als Gewinn bei den Steuern angeben, oder?