Das Problem für Händler war doch, dass sie bei Annahme von BTC und gleichzeitigem Tausch in Euro 2x versteuern mussten, oder? Das heißt jetzt wird nur noch 1x versteuert; sehe ich das richtig?
Korrekt. - Du kannst jetzt Bitcoin als Zahlungsmittel annehmen und führst die Umsatzsteuer für z.B. die Pizza die Du verkauft hast ab. - Nicht jedoch nochmals Umsatzsteuer wenn Du die BTC irgendwann mal in EUR tauscht, weil Dein Salamimacher noch keine BTC nimmt.
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Ähm, da muss ich widersprechen. - Differenzbesteuerung bei Silber ist etwas ganz anderes. Aus meiner Sicht ist der UMSATZ der bei einem Umtausch von oder in Bitcoins von oder in eine andere Währung entsteht vollständig von der Umsatzsteuer befreit. Ein analoges Beispiel wäre auch der Umtausch von EUR in US$. - Hier fällt ja auch keine Umsatzsteuer an, weil der Akt des Umtausch von der Umsatzsteuer befreit ist. Gruß Carsten. Auf Heise.de ist es auch nochmal sehr gut erklärt. - Essenz: Bitcoins sind zu behandeln wie andere Währungen auch! Der EuGH folgt damit dem Schlussantrag der seiner Generalanwältin Julianne Kokott aus dem Juli des Jahres. Bitcoins seien ein Zahlungsmittel, hatte Kokott befunden. Folglich seien sie "für die Zwecke des Steuertatbestands der Mehrwertsteuer ebenso wie gesetzliche Zahlungsmittel zu behandeln" – der Handel mit diesen ist mehrwertsteuerfrei. BITCOIN = ZAHLUNGSMITTEL BITCOIN STEUERLICH = GESETZLICHE ZAHLUNGSMITTEL BITCOIN != GESETZLICHES ZAHLUNGSMITTEL
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Das Urteil steht jetzt online --> Klick Hier der Kammerspruch:
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Fünfte Kammer) für Recht erkannt:
1. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Umsätze wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, gegen Entgelt erbrachte Dienstleistungen im Sinne dieser Bestimmung darstellen.
2. Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt bestehen und die gegen Zahlung eines Betrags ausgeführt werden, der der Spanne entspricht, die durch die Differenz zwischen dem Preis, zu dem der betreffende Wirtschaftsteilnehmer die Währungen ankauft, und dem Preis, zu dem er sie seinen Kunden verkauft, gebildet wird, von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze im Sinne dieser Bestimmung darstellen.
Art. 135 Abs. 1 Buchst. d und f der Richtlinie 2006/112 ist dahin auszulegen, dass solche Dienstleistungen nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmungen fallen.
Quelle: CURIA - Link zum Urteil Da es 1A-Jura-Deutsch ist habe ich das essentielle mal fett hervorgehoben. - Sonst wird man ja schwindelig beim lesen. Gruß Carsten.
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Schade. Habe den Thread soeben erst entdeckt und mich gefreut, das etwas Derartiges in Deutschland existiert. Bis ich versucht habe, die Website zu öffnen. This webpage is not available
ERR_CONNECTION_TIMED_OUT Existiert das Ganze noch? Ja, und die Seite ist auch up & running. - Bitte nur die URL www.bundesverband-bitcoin.de benutzen. Danke & Gruß Carsten.
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Das Urteil ist gesprochen. - Siehe hier --> KlickGruß Carsten.
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Haha, gerade ganz frisch gepostet ... Es ist doch klar, dass ich hunderte Mitarbeiter habe, wenn wir täglich tausende Miner versenden. Ja, ich weiß war pure Ironie von Truman, paßt aber gerade so schön.
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Morgen, am 22.10.2015 wird der EuGH das Urteil zur Umsatzsteuer auf Bitcoin sprechen. Man darf gespannt sein. Soviel vorab: VI – Entscheidungsvorschlag
54. Auf dieser Grundlage schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die Vorlagefragen des Högsta förvaltningsdomstol wie folgt zu antworten:
1. Der Umtausch eines reinen Zahlungsmittels in ein gesetzliches Zahlungsmittel und der umgekehrte Umtausch, für den jeweils eine Vergütung zu entrichten ist, die der Erbringer dieser Leistung bei der Festlegung der Wechselkurse einrechnet, ist eine Dienstleistung gegen Entgelt im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie.
2. Solche Umsätze sind nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie von der Steuer befreit.
Quelle: CURIAGruß Carsten.
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Ich zum Beispiel werde mir auf Ebay einen Gutschein ersteigern und gucken was die ganze Sache ergibt ! selbst wenn mein Geld am Ende weg sein sollte dann ist es halt so und ich bin selbst schuld.
OKAY, zur Kenntnis genommen und notiert. - Nur für den Fall das hinterher das Gejammer zu groß wird.
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Hat eigtl. mal jemand nachgerechnet? - Also von heute bis zum Lieferdatum bei 110 bzw. 150 Tagen Lieferzeit.
Nach meiner Rechnung kommt da nicht Januar 2016 raus sondern folgende Daten:
Heute (21.10.2015) + 110 Tg. = Montag, 8. Februar 2016 Heute (21.10.2015) + 150 Tg. = Samstag, 19. März 2016
Gruß Carsten.
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Seh ich das falsch oder hat der 2 LAN-Buchsen? Wenn ja wozu?
Diese Frage hatte ich auch schon mal gestellt und Sie wurde im offiziellen Thread so beantwortet: Berechtigte Fragen und Antworten zu Yesminers und ihren Minern
19. Warum hat der Miner zwei Netzwerkanschlüsse (vorne und hinten)? Die Miner sollen so flexibel wie möglich sein. Sie können sowohl vertikal, als auch horizontal aufgestellt werden. Die Anzeige im Display ändert automatisch die Ausrichtung. Mit dem Netzwerk können die Miner entweder per LAN1, oder LAN2, oder (sofern gebucht) per WLAN verbunden werden.
Gruß Carsten.
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Ist doch aber auch komisch, dass immernoch die batch 1 bestellbar ist. Hat man da unbegrenzt davon? Es hieß doch vor paar Monaten, dass die batch 1 eine kleinere Anzahl sein wird. Jetzt werden täglich einige Gutscheine bei ebay verkauft, da geht die verkaufsmenge ja schon in die hunderte!? Außerdem sagte Truman ja immer wieder, wer zu spät bestellt wird die anderen im Januar beneiden. Momentan sieht es doch so aus, dass man auch im Januar mit wenigen Tagen Lieferzeit bestellen könnte, wenn denn an die ersten ausgeliefert wird. Sprich, ich kann momentan keinen Zwang erkennen jetzt sein Geld zu riskieren, man kann auch locker warten. Komisch, dass Truman immerwieder betont hat, dass der batch1 wenige Geräte sind und man deshalb unbedingt frühzeitig bestellen müsse. Nun haben wir fast November und man hört nichts von Produktion oder einer möglichen Besichtigung! Hammer, dass Truman das scheinbar so locker nimmt! Der Braten stinkt weiter!!
Aus dem offiziellen Thread in Frage 14: Berechtigte Fragen und Antworten zu Yesminers und ihren Minern
14. Werden nur exakt so viele Kauf-Order angenommen oder eine "Warteliste" aufgebaut? Batch 1 beinhaltet 500 "M10" und 1500 "M20". Es werden nur Bestellungen bis zu dieser Höhe entgegengenommen. Der 7%-tige PrePay-Rabatt wird mit Erreichen der 50%-Marke gesenkt oder gestrichen.
Kurz 500 * M10 & 1500 * M20 macht also für Batch1 gesamthaft 2000 Geräte. Gruß Carsten.
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Hast du da ne Rechnung mit bei? Wollte mich eigentlich eher melden Da hast Du nochmal Glück gehabt, bin nämlich noch nicht dazu gekommen den Riegel in die Bucht zu bringen. Ich habe natürlich eine Rechnung dazu. - Kannst auch gerne eine Kopie haben, ist allerdings natürlich deutlich mehr Ware drauf und Du kannst eigtl. nix damit anfangen, da sie von meinem Distributor (liefert nur an gewerbliche Fachhändler) ist. - Garantie-Abwicklung wäre damit aber direkt mit Kingston möglich im Fall der Fälle. Gruß Carsten.
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So, letzte Chance sonst geht der Riegel am Montag in die Bucht.
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Estimated Next Difficulty: 60,748,284,628 (-0.11%)
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Wie wäre es hiermit --> LINKBitcoin-Münzen gratis.
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ich hatte mir mal selbst was sinnvolles gebastelt: http://imgur.com/a/52OB0also das es erst jetzt losgeht kann man so nicht sagen Made my day.
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