Show Posts
|
|
Pages: [1] 2 3 »
|
P.s.: Bei bitcoin.de werden 0,5% Gebühr erhoben, da die aber zwischen beiden Parteien geteilt werden zahlt jeder effektiv nur 0,25%
fast  es werden 1% Gebühren erhoben, die geteilt werden. Macht also 0,5% für jeden. hehe  stimmt
|
|
|
|
So, ich habe mir nun ein wallet bei blockchain eingerichtet und suche in einem marktplatz meines vertrauens nach jemandem der mir 100€ PSC in 0.16875 BC tauscht. Wielange dauert denn so eine "überweisung" von bitcoins? Und wie funktioniert das mixen auf der Seite, das deutsch dort ist grauenhaft. Ich vermute mal es hat etwas mit gemeinsamer Münzen und Senden zutun  Du brauchst kein Blockchain Wallet und die Coins musst Du auch nicht anonym kaufen! Es ist gaaanz einfach, BTC kaufen (egal wo und wie) und dann über https://blockchain.info/de/wallet/send-shared mixen lassen. Bitte beachte, dass es 0,5% Gebühr kostet und Du mindestens 0,2 BTC mixen musst. Die Seite selbst ist easy, trage Deine Empfänger Adresse ein und drück "Create Forwarding Address", dann erhälst Du eine Einzahlungs adresse. Auf die Überweist Du die Coins und bekommst nach 6 Bestätigungen den Betrag abzügl. 0,5% auf Deine vorher angegebene Adresse und das völlig anonym! Der Mixing Service von Blockchain ist bisher die einzige vertrauenswürdige und funktionierende Möglichkeit Deine Coins zu "waschen". Ich habe alle meine Coins die ich gekauft habe immer erst gewaschen um die Kette zu unterbrechen und mittlerweile etwa 40 BTC ohne Probleme da durch gejagt.
|
|
|
|
Wo kauft man am besten Bitcoins? Ich möchte möglichst keine ewigen Aktivierungen usw. aktuell bin ich auf BTC-E aktiv, wie bekommt man denn da am besten Geld rein? Oder ist es sinnvoller BTC extern (wo?) zu kaufen und dann nach BTC-E zu transferieren?
Als erste Anlaufstelle kann ich Dir bitcoin.de empfehlen. (Beste deutsche Börse / Banküberweisung direkt an den Verkäufer / 0,25% Gebühr) Falls Du etwas Englisch kannst, wäre die zweite Wahl Kraken.com (Einzahlung per SEPA kostenlos / 0,2% Handels gebühren / Sind bei einer deutschen Bank) Von localbitcoins.com und btc-e.com würde ich mich als Anfänger fern halten. Localbitcoins nur bedingt, da es für treffen in Deiner Nähe eine sehr gute Plattform ist, für alle anderen Zahlungsmöglichkeiten aber sehr gefährlich! Btc-e hat hohe Ein -und Auszahlungsgebühren, die versauen Dir den Kurs. MtGox.com ist eine weitere sehr bekannte Handelsbörse für Bitcoins hat aber auch einen sehr schlechten Ruf wenn's um Ein -und Auszahlung geht. Zuletzt gibts da noch Vircurex.com, hier kannst Du auch relativ günstig BTC kaufen, musst Deine Euronen aber immer erst in Lindendollar tauschen, das gibt viel rechnerei bevor Du den endgültigen Kurs kennst. P.s.: Bei bitcoin.de werden 0,5% Gebühr erhoben, da die aber zwischen beiden Parteien geteilt werden zahlt jeder effektiv nur 0,25%
|
|
|
|
|
Wieso willst Du Bitcoins anonym kaufen? Du kannst die Coins doch ganz normal kaufen und dann anonymisieren!
Dafür brauchst Du nur die Kette zu durchbrechen und schon sind Deine Coins anonym.
Dafür gibts zwei Möglichkeiten, einmal "Send Shared" und eben "Shared Coin" von Blockchain.info.
Wobei Send Shared die sicherste Variante ist.
Coins per Paysafecard u.ä. zu kaufen ist Geld verbrennen.
|
|
|
|
Worauf ich hinaus will… das Ganze wird im Sande verlaufen. Da wird sich niemand "einscheißen", keinem wird auf die Finger geklopft und niemand aus dem Verkehr gezogen. Wer glaubt, dass (wenn überhaupt) empfindliche Strafen zu erwarten sind, liegt IMHO falsch. Dem Betrüger wird nicht die Freiheit entzogen, ihm wird keine Hand abgehackt, niemand seine Finger auch nur berühren.
Dem Steuerzahler entstehen lediglich Kosten, die Arbeitszeit etlicher Staatsdiener wird verbrannt, meinetwegen. Was ich nicht in nachvollziehen kann, dass hier von "Spaß haben" und "Auslagen erstatten" gesprochen wird - da wird übel, sorry.
Darüber kannst Du doch nur Vermutungen anstellen! Woher willst Du wissen, dass kein Schuldiger gefunden wird? Nur weil die Aufklärungsquote bei Online Betrug so niedrig ist soll doch nicht jeder den Kopf in den Sand stecken. Und natürlich soll er sich alle ihm entstandenen Auslagen erstatten lassen, das fällt nicht dem Steuerzahler zu lasten sondern wird falls kein Schuldiger gefunden wird aus der Gerichtskasse gezahlt. Die Gerichtskasse wird aus Geldstrafen gefüllt und nicht aus Steuern. Sicher, man kann jetzt fragen; "Warum sollen die armen Straftäter den Humbug jetzt bezahlen?" Mache ich aber nich
|
|
|
|
Das ist der Punkt wo es interessant wird und auf den ich hinaus wollte. Welchen Gestaltungsspielraum könnte man in der Praxis ausnutzen? 1. Vorrätige BTC könnte man "theoretisch" ohne Lizenz verkaufen...
Vorrätige Bitcoins können als ganz normale Ware bezeichnet werden und wären damit eben nicht Teil eines Finanzkommissionsgeschäfts <- Wie gesagt, keine 100%ige Sicherheit, das sollte vor aufnahme des Geschäftsbetriebs durch einen Anwalt geprüft werden 2. Könnte man eine Art "Vorbestellung", oder Anfrage einbauen, wenn der BTC Vorrat nicht ausreicht - dabei bleibt natürlich ein Risiko für den Händler, dass die BTC nachher nicht abgenommen werden?
Hier wird es sehr schwierig, die Vorbestellung oder Anfrage kann aufgrund der "zu" einfach zu nutzenden Funktion schon dazu beitragen dass das Geschäft erlaubnispflichtig wird! Zu empfehlen wäre eher ein kurzer Eintrag in der FAQ, wie z.B.: "Wie kann ich mehr Coins kaufen als vorrätig?" und als Antwort "Bitte schreiben Sie uns an und wir teilen Ihnen mit welche Reserven noch vorhanden sind".
|
|
|
|
genau so hab ich's gemacht, nachdem die Frist abgelaufen war - versuchten Betrug angezeigt, d.h. jetzt geht es erstmal seinen offiziellen Weg.
Das mit dem Schaden kann man natürlich sehen wie man will - schlussendlich habe ich einen gültigen Kaufvertrag, der sich theoretisch auch von beiden Seiten erfüllen lässt. Jetzt warte ich einfach mal ab, wie die Dame sich offiziell einlässt und hab meinen Spass dabei :-) Geld werde ich natürlich keins in die Geschichte investieren, jedenfalls nicht ohne zu wissen ob was zu holen ist...
So is richtig  Geld brauchste auch nich investieren, das ganze ist ja eine Strafanzeige und bei Vorladungen zu Polizei/Gericht immer schön Deine Auslagen erstatten lassen  Und bitte berichten falls Du Infos über den Ausgang bekommst.
|
|
|
|
Wir biete Nutzern den Kauf und Verkauf von Bitcoins an. Will der Nutzer Bitcoins kaufen tätigt er einen Kauf auf meiner Seite, wir besorgen ihm die Bitcoins umgehend an irgendeiner Börse und schicken sie ihm zu. Währenddessen kassieren wir die Kohle von seinem Konto (sofortüberweisung.de/Lastschrift).
In Deutschland ist das ein Finanzkommissionsgeschäft und damit bei der BaFin erlaubnispflichtig! ... Seh ich anders. Linkeex handelt ja nicht für fremde Rechnung. Natürlich, im Moment des Kaufs hat er die Coins ja nicht vorrätig und kauft diese dann im Auftrag des Kunden bei einer Börse. Ob er an dieser Börse nun erstmal auf eigene Rechnung einkauft oder nicht ist dafür m.M.n. nicht relevant. Er erbringt für seinen Kunden in dem Moment eine Finanzdienstleistung! Auch wenn es offensichtlich erst mal kein Finanzkommissionsgeschäft ist schreibt die BaFin ja ganz klar dass auch dass auch die vom typischen Finanzkommissionsgeschäft abweichenden Dienstleistungen erlaubnispflichtig sind. "den jeweiligen Teilnehmern ihre Handelspartner nicht bekannt sind und die BTC-Plattform nicht als Vertreter der Teilnehmer, sondern im eigenen Namen auftritt,den jeweiligen Teilnehmern ihre Handelspartner nicht bekannt sind und die BTC-Plattform nicht als Vertreter der Teilnehmer, sondern im eigenen Namen auftritt,"Wenn die Coins jedoch vor Kauf bereits vorrätig sind und die Anzahl der verfügbaren Coins dem Kunden/Käufer ersichtlich sind, könnte man der Erlaubnispflicht entgehen <- Hier bin ich mir nicht 100%ig sicher, m.M.n. spricht aber nichts gegen diese Konstellation. Auch Einzelfälle in denen ein Kunde mehr Coins haben will als vorrätig und diese im Auftrag besorgt werden müssen der BaFin nicht angezeigt werden, sofern keine Regelmäßigkeit eintritt.
|
|
|
|
Wir biete Nutzern den Kauf und Verkauf von Bitcoins an. Will der Nutzer Bitcoins kaufen tätigt er einen Kauf auf meiner Seite, wir besorgen ihm die Bitcoins umgehend an irgendeiner Börse und schicken sie ihm zu. Währenddessen kassieren wir die Kohle von seinem Konto (sofortüberweisung.de/Lastschrift).
In Deutschland ist das ein Finanzkommissionsgeschäft und damit bei der BaFin erlaubnispflichtig! In wie weit Ausnahmeregelungen in Kraft treten kann ich nicht sagen, da müsste man noch etwas tiefer graben. Eine vorherige anwaltliche Beratung sollte in jedem Fall erfolgen!
|
|
|
|
So, ich hab nun Antwort vom Verkäufer bekommen, in der Form:
--- Es tut mir sehr leid, falls ich Ihnen Unannehmlichkeiten bereite. Ich habe heute Abend leider herausgefunden, dass mein Exfreund mein Ebaykonto leider benutzt hat, um Sachen anzubieten. Ich kann leider nicht sagen, ob er auch vor hat, diese einzulösen. Falls Sie also noch nichts bekommen haben und auch noch keinen Termin ausgemacht haben, dann überweisen Sie ihm das Geld bitte nicht. Ich hoffe, Sie glauben mir, ich schwöre Ihnen, dass es sich hier nicht um einen Witz handelt. Ebay wurde auch schon von mir benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen und es tut mir wirklich leid, ---
Der böse Exfreund also :-)
Daraus kann man doch was machen - der Scam ist mehr oder weniger schon zugegeben und der Exfreund wird sich ja nun wohl auch identifizieren lassen.
Nun die Frage an's Forum: Ist jemand hier mit juristischer Berufserfahrung, der Lust hat mit mir die jetzt kommenden Schritte zu planen/diskutieren (damit mir kein Fehlerchen unterläuft)? Das soll natürlich nicht umsonst sein.
Ich hab vor das bis zum bitteren Ende durchzuziehen und auf Erfüllung des Vertrages zu pochen bzw. entsprechend Schadenersatz zu fordern, vermutlich gepaart mit einer Strafanzeige wegen versuchten Betruges (um die Fakten ganz offiziell festzuklopfen, als Grundlage für die zivilrechtlichen Ansprüche). Natürlich ist mir klar, dass unter Umständen nichts zu holen ist, aber der Denkzettel wird auf jeden Fall unvergesslich.
Seiner Ex-Freundin (Ebay Account Inhaberin) würde ich erst mal schreiben, dass sie eine Strafanzeige stellen soll, da sie selbst sonst in Schwierigkeiten kommen könnte. Danach solltest Du auch eine Anzeige wegen versuchten Betruges stellen. Vorerst gegen Unbekannt und in dem Zuge kannst Du ja 2 Verdächtige nennen (die Account Inhaberin und den ominösen Ex-Freund). Wer da wer ist und ob die Geschichte stimmt ist dann Sache der Polizei/Staatsanwaltschaft. Zivilrechtlich würde ich an Deiner Stelle nichts unternehmen, die Erfolgsaussichten sind extrem mager und ein Schaden ist Dir ja auch nicht entstanden!
|
|
|
|
Guten Abend,
vermutlich kennen einige coinbase.com. Die verkaufen Bitcoins ja wie Amazon z.B. Bücher. Lastschriftverfahren und nach ein paar Stunden/Tagen hast du deine Bitcoins sicher.
Meine Frage: Hat sich jemand in Deutschland schon einmal damit auseinandergesetzt Bitcoins kommerziell zu verkaufen? Wie ist da die Rechtslage? Ich habe bereits gegoogelt und bin nicht fündig geworden. Wäre schon wenn mich jemand aufklären könnte.
Was meinst Du mit "Bitcoins verkaufen"? Hier gibt es viele Interpretationen! Möchtest Du deine eigenen Coins verkaufen oder willst Du eine Handelsplattform eröffnen in der andere ihre Coins verkaufen oder sich welche kaufen können? Für letzteres brauchst Du eine BaFin Lizenz und es gibt hier auch noch verschiedene Konstellationen. Für den reinen Verkauf Deiner eigenen Coins brauchst Du nicht viel zu beachten, hier fallen lediglich Steuern für Deine Gewinne an.
|
|
|
|
Wie schauts mit Cashcard anbieten wie PaySafe, aber einlösen kann man die nur gegen BTC, brauchts da auch irgendwas von der BaFiN?
Nein, hier werden dann ja nur Wertmarken/Gutscheine verkauft und als Zahlungsart wird Bitcoin verlangt. Per Definition also ein einfacher Shop und das hat mit der BaFin nix zu tun. Andersrum gehts aber nich (Bitcoins per PaysafeCard kaufen, das ist durch PaySafe verboten worden). Hmm PaySafe gilt also nicht als Finanzinstrument? Wie wäre es dann wenn jemand (aus dem Ausland) Wertmarken/Gutscheine für Bitcoins verkauft? Das geht bereits, ich kann ja bei btc-e Bitcoins einzahlen und diese in einen (Geschenk-)code ähnlich der Paysafecard umwandeln. Das ganze nennt sich Gutschein und gilt nicht als ein von der BaFin geregeltes Finanzinstrument. BTC-e selbst ist eine Tauschbörse die eine BaFin Lizens bräuchte wenn sie in Deutschland ansässig wären. Für den Verkauf fällt dann aber vermutlich MwSt an? Hier teilen sich die Meinungen. Bisher ist das in Deutschland nicht Umsatzsteuerpflichtig, genauso wie der Verkauf anderer Gutscheine von Systemanbietern (ausgenommen Wertgutscheine die ausschliesslich für das eigene Unternehmen einlösbar sind). Der Europäische Gerichtshof hat aber schon anders entschieden (Urteil vom 29. Juli 2010 Aktenzeichen C-40/09) und das deutsche System gekippt, bis in Deutschland aber neue Gesetze dazu verabschiedet sind, bleibt das alte System erhalten. Somit also keine MwSt! Scheint wohl bisher die sicherste Art zu sein, wie man als deutscher Unternehmer Bitcoins verkaufen kann.
|
|
|
|
Wie schauts mit Cashcard anbieten wie PaySafe, aber einlösen kann man die nur gegen BTC, brauchts da auch irgendwas von der BaFiN?
Nein, hier werden dann ja nur Wertmarken/Gutscheine verkauft und als Zahlungsart wird Bitcoin verlangt. Per Definition also ein einfacher Shop und das hat mit der BaFin nix zu tun. Andersrum gehts aber nich (Bitcoins per PaysafeCard kaufen, das ist durch PaySafe verboten worden). Hmm PaySafe gilt also nicht als Finanzinstrument? Wie wäre es dann wenn jemand (aus dem Ausland) Wertmarken/Gutscheine für Bitcoins verkauft? Das geht bereits, ich kann ja bei btc-e Bitcoins einzahlen und diese in einen (Geschenk-)code ähnlich der Paysafecard umwandeln. Das ganze nennt sich Gutschein und gilt nicht als ein von der BaFin geregeltes Finanzinstrument. BTC-e selbst ist eine Tauschbörse die eine BaFin Lizens bräuchte wenn sie in Deutschland ansässig wären.
|
|
|
|
Wie schauts mit Cashcard anbieten wie PaySafe, aber einlösen kann man die nur gegen BTC, brauchts da auch irgendwas von der BaFiN?
Nein, hier werden dann ja nur Wertmarken/Gutscheine verkauft und als Zahlungsart wird Bitcoin verlangt. Per Definition also ein einfacher Shop und das hat mit der BaFin nix zu tun. Andersrum gehts aber nich (Bitcoins per PaysafeCard kaufen, das ist durch PaySafe verboten worden).
|
|
|
|
|
Ich würde dir raten Litecoins zu minen, hier holst Du zwar nicht unbedingt die Anschaffungskosten wieder rein, aber durch den Restwert der Hardware machst Du wenigstens noch Gewinn.
|
|
|
|
tja, er als Verkäufer hat die A-Karte da er unter 50 Bewertungen hat wird er von ebay genötigt Paypal als Zahlungsmethode zu akzeptieren, - böse Zungen würden bei diesem Angebot behaupten "vollkommen zurecht" - der Zusatz "nur Bitcoins" ist in diesem Fall unszulässig, der Verkäufer hofft aber darauf, dass du dich dran hälst. - Er wird bestimmt behaupten er hat keinen Paypal Account und will auch keinen. - Er wird recht schnell bemerken, dass das bei dir keine schnelle Nummer wird und den Kauf rückabwickeln wollen  Die Frage ist wie weit du bereit bist zu gehen? Anwalt aufsuchen wegen nicht Einhaltung der versprochenen Leistung, wenn er keine Zahlungsmethode außer Bitcoin akzeptieren will?? Gruß Killa Wenn wir davon ausgehen, das hier kein Betrüger dahinter sitzt (wohl eher doch), dann kann die Zahlung per PayPal nicht erzwungen werden. Natürlich verstößt der Ausschluss gegen die Ebay AGB, er hat es aber in die Artikelbeschreibung geschrieben. Solltest Du also versuchen ihn auf die Zahlungsmethode zu verklagen wird das schnell abgeschmettert ; Es stand ja explizit da, dass nur Bitcoins angenommen werden. Aber das ist ja egal, weil das zu 99% ein Betrüger ist der nur Deine Coins haben will!
|
|
|
|
|
Am schnellsten im Computerladen um die Ecke, einfach anrufen.
Oder im Internet, dann such nach "PCI-E Extender molex"
Aber 6 Graka's am Mainboard ohne externe Stromversorgung laufen zu lassen wird wohl das Mainboard schrotten.
Du solltest Dir also auch Gedanken über die Verteilung der extra Power Gedanken machen, immerhin hat die Graka ja genug möglichkeiten.
|
|
|
|
Naja es geht jede billige homepage kann mit bissel werbung gute 10-20 Euro im monat und serverkosten liegen bei unter 5 Euro wenn man auf service und Qalität verzichtet.
Vll staubt er dann noch 1-2 Refs ab etc. Dann Verkauft er die Seite an den nächsten lemming der denkt er wird reich dadurch und der Webseiten ersteller fliegt dann nach malle dafür und denkt er ist der Superheld.
Die Zeiten sind aber lange vorbei! Okay, es gibt Ausnahmen, aber im Allgemeinen lohnt das nicht mehr.
|
|
|
|
|
Ich würde Dir gern 3 Shares abnehmen, zahlbar in BTC über Menig als Escrow.
Ich biete Dir dementsprechend 1,55 BTC für 3 Shares + 0,0465 BTC für Menig.
Zusätzlich zahle ich noch die 0,0001 Transaktionsgebühr an Menig.
Ich hoffe das ist ok für euch beide.
|
|
|
|
|
Besonders Anfänger springen immer wieder auf diesen Zug auf und denken sie können schnell eine Webseite aufsetzen, die dann ohne Folgekosten oder Wartung zum Selbstläufer wird.
Diese Zusammengeschusterten und Konzeptlosen Projekte gehen oft dann zu Ende wenn der Hoster die zweite Rechnung schreibt.
Um mit einer Webseite Geld zu verdienen (zumindest mehr als das Hosting kostet) ist schon ein Konzept und ständige Wartung nötig und selbst dann wird es nicht einfach!
|
|
|
|
|