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1  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: December 07, 2020, 12:44:19 PM
Danke für eure Antworten, top.
Zur Not hätte ich ja auch die Möglichkeit einen Großteil der Transaktionen und Käufe nachzuweisen.
Mit diesem Schritt könnte ich mir nur einiges an Zeit und Arbeit ersparen, da alles mit einem Screenshot ersichtlich aufgezeigt werden könnte.
Aktuell habe ich sowieso nicht vor zu verkaufen, sondern weiterhin zu halten. Wollte mich nur vorab schon mal für den Fall informiert haben.
2  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: December 06, 2020, 02:11:20 PM
Danke für deine Antwort.

Dass das Verschieben von Hardwarewallet auf Exchangewallet kein steuerlicher Vorgang ist, ist mir schon bewusst.
Aber am Ende verhält es sich doch so, dass ich gar nicht verpflichtet bin meine Auszahlung in der Steuererklärung anzugeben, da ich die Kryptowährungen weit über ein Jahr halte und dadurch überhaupt keine Steuerschuld für meine Seite eintritt.
Das FA bekommt von der Auszahlung natürlich was mit und wird aufgrund der Höhe des Betrags auch sicher auf mich zukommen. Wenn ich diesen dann aber mit einem einzigen Screenshot vom Exchangewallet aus der Historie nachweisen kann, dass zwischen Eingang auf Exchange und Verkauf vom Exchange aus mehr als ein Jahr liegt und damit die Haltefrist nachweislich überschritten ist, kann es denen doch egal sein für wie viel und wann ich die Kryptowährungen eigentlich gekauft habe, da das FA sowieso kein Stück vom Kuchen bekommen wird.
Oder habe ich da etwa einen Denkfehler?
3  Local / Deutsch (German) / Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ on: December 05, 2020, 09:44:12 PM
Hallo Zusammen,

ich habe mir hier jetzt einige Einträge durchgelesen und mich auch schon vorher mit der Thematik zur Steuerfreiheit befasst. Ich bin der Meinung die Antwort auf meine Frage bereits zu kennen, aber wollte diese trotzdem mal noch mit euch teilen und in die Runde geben.
Vielen Dank schon mal vorab für die Hilfe.

Ich habe 2016 und 2017 verschiedene Kryptowährungen (BTC, ETH, XRP, LTC, ZEC) über insgesamt zwei verschiedene Börsen gekauft.
Nach dem Kauf habe ich die jeweilige Kryptowährung auch direkt auf ein dementsprechendes Onlinewallet überwiesen, da es an den Börsen keine Möglichkeit gab die Kryptowährung dort auch zu halten.
Irgendwann 2018 habe ich mich dann dazu entschieden mir ein Hardwarewallet zuzulegen um alle meiner erworbenen Kryptowährungen für den Moment zentral an einer Stelle zu halten. Also damals alles von den jeweiligen Onlinewallets auf das Hardwarewallet überwiesen.
Dort liegen die Kryptowährungen auch heute noch.

Ich kann von der primär genutzten Börse auch noch jeglichen Transaktionsnachweis in Richtung Onlinewallet erbringen, da mein Konto dort noch heute aktiv und für mich zugänglich ist. Die Nachweise von Onlinewallet auf Hardwarewallet dementsprechend genauso.
Leider war ich mit dem Service der sekundären Börse zum damaligen Zeitpunkt überhaupt nicht zufrieden, weshalb ich damals in Rücksprache mit dem Support mein Konto habe schließen lassen.
Weshalb ich heute auch keine Chance mehr habe an die Transaktionsnachweise der zweiten Börse zu kommen.

Könnte das jetzt etwa zu meinem Nachteil in Bezug auf Steuerfreiheit für die dort erworbenen Anteile meiner Kryptowährungen werden?


Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Wenn ich mich jetzt zu einem Verkauf entscheiden würde und die Kryptowährungen sagen wir am 01.01.2021 auf ein Exchangewallet verschieben würde, diese dort einfach bis zum 02.01.2022 liegen lassen würde und erst nach diesem Tag vom Exchangewallet aus verkaufe, könnte ich ein Jahr des nicht bewegen auf dem Exchangewallet anhand der Historie problemlos nachweisen. In diesem Fall wäre der Zeitpunkt wann ich die jeweiligen Kryptowährungen tatsächlich gekauft habe und für welchen Preis doch irrelevant oder liege ich da falsch? Würde dieser Nachweis der Haltefrist dem FA schon genügen, bzw. müssten sich diese damit zufrieden geben, da ich ohne Probleme das eine Jahr on hold beweisen kann?


Danke und viele Grüße
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