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1  Local / Anfänger und Hilfe / Re: kleine Gewinne durch Trading beim Finanzamt melden oder nicht? on: February 26, 2021, 03:43:46 PM
Danke für die vielen Antworten, das hilft mir schon mal sehr weiter!  Smiley

Hab mich gestern und heute noch mal ordentlich in das Thema eingearbeitet. Hab mir auch Accounts bei Cointracking, Blockbit und Koinly erstellt.
Blockbit konnte mir keine  Prognose bezüglich meines zu versteuernden Gewinnes erstellen, da ich gleich zu Beginn 200€ zahlen müsste um den Report zu erhalten.
Cointracking kann das ledger.csv File von Kraken nicht richtig lesen. Laut deren Berechnungen liege ich 5000€ im Minus   Huh Grin.
Bei Koinly hats funktioniert. Das führt aber zu neuen Ungereimtheiten auf die ich jetzt in den folgenden drei punkten eingehen werde.:

1.) Ich habe damals meinen Gesamtgewinn auf ca. 1500€ geschätzt. Tatsächlich liegt er bei 1353€. 1252€ davon habe ich aber durch den Uniswap Airdrop 2020 erhalten. Da dieser Airdrop aber ohne eine Gegenleistung erhalten wurde, wird er rechtlich als Schenkung deklariert. Schenkungen sind steuerfrei. Meine Frage: Steuerfrei schon aber soll ich die trotzdem melden und wenn ja wie?

2.) Koinly hat dann den Wert des Airdrops zum Schenkungszeitraum auf eben diese 1252€ berechnet. Ich habe die Uni Tokens aber zu einem echt ungüstigen Zeitpunkt verkauft (in USDC und danach in Euro). Das hat mir von diesen 1252€ 352€ Verlust gebracht, ich habe also am Ende nur 900€ erhalten. Koinly sagt 1. das diese 900€ nicht versteuert werden müssen da es keine Anschaffung gegeben hat (da Schenkung statt Anschaffung) und 2. das ich die 352€ Verluste durch den ungünstigen Tausch von meinen Gewinnen abziehen kann.
Laut Koinly liegen meine zu versteuernden Gewinne also nur mehr bei genau 100,15€. (452€ minus den 352€ Verluste die ich angeblich abschreiben kann). Meine Frage: Ist das wiklich so, oder hat sich Koinly da wo getäuscht.


Meine Freundin (beinahe fertige Juristin) sagt das mit den Airdrops ist eine rechtliche Grauzone und sie kann mir da auch nicht weiterhelfen.
Sie glaubt auch nicht das mir das Finanzamt bei solchen Fragen helfen kann, die aber ungut werden sobald sie auf mich aufmerksam geworden sind. Nun zu meiner letzten Frage:

3. Hat hier jemand Erfahrung mit Koinly gemacht? Die Plattform hat an sich ja gute Bewertungen und soll angeblich ein seriöser Anbieter sein. Wenn ich deren ihr Service für meine Steuererklärung kaufe, sollte das ganze am Ende schon korrekt sein...
Weiters würde wenn Koinly mit der Berechnung recht hat keine Steuererklärung notwendig sein, da 100€ Gewinn unter der Freigrenze von 450 € liegen --> also keine Meldepflicht.

Sorry das der Post so lange geworden ist. Zumindest ist das Problem jetzt einmal klar definiert worden. Für sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.




 


2  Local / Anfänger und Hilfe / Re: kleine Gewinne durch Trading beim Finanzamt melden oder nicht? on: February 25, 2021, 11:15:39 PM
Danke für die schnelle Antwort,

Also Kest ist meines Wissens nach nur bei zinstragender Veranlagung (z.B. Staking, verborgen gegen Zinsen) zu entrichten. Das ist bei mir nicht der Fall. Hab dazu das Bundesministerium für Inneres zu dem Thema verlinkt: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html#:~:text=Eine%20zinstragende%20Veranlagung%20findet%20statt,Assets%20spezialisierte%20Unternehmen)%20verliehen%20werden.

Das mit der Meldepflicht ist ein gutes Argument. Das sollte ich schon machen. Für den Steuerberater hab ich kein Geld, sonst wär das ganze schon erledigt  Grin

Zur Frage wie ich mein Studium finanziere: Habe früher, und vor der Pandemie weiterhin jeden Sommer am Bau gearbeitet (offizielles Arbeitsverhältnis) und das Geld gespart. Weiters bekomm ich bisschen was von den Eltern und die 200€ Kinderbeihilfe, die in Österreich jeder in Ausbildung bis 24 bekommt.

Mit der 11 000€ Freigrenze bin ich mir sicher. Hab diesbezüglich damals, als ich noch am Bau gearbeitet habe, mit dem Finanzamt telefoniert. Die haben gesagt bis 11 000€ Steuerfrei, über 11 000€ 20% Steuer und Verlust der 200€ Kinderbeihilfe.

Wenn ich nichts übersehen habe sollte es da also nichts zu holen geben. Aber da das Ganze meldepfichtig ist ,werde ich mich vielleicht doch noch damit herumschlagen.
3  Local / Anfänger und Hilfe / kleine Gewinne durch Trading beim Finanzamt melden oder nicht? on: February 25, 2021, 09:54:16 PM
Hallo Community, ich würde gerne ein paar Meinungen zu meinem Anliegen hören:

Die Situation ist folgende:
Ich, Österreicher, kein Einkommen da noch Student, habe im Jahr 2020 ca. 1500€ Gewinne durch Trading und einem Airdrop mit Kryptowährungen erzielt.
Soweit ich das richtig verstanden habe müsste ich das ganze ab 450€ dem Finanzamt melden (in Deutschland ist der Betrag etwas höher, die Rechtslage aber grundsätzlich sehr ähnlich).
Das war ursprünglich auch der Plan. Da ich in 2020 aber über 150 Trades gemacht habe ist mir das ganze zu aufwendig geworden. Jetzt hab ich keine Lust mich weiter mit dem Ganzen herumzuschlagen. Da ich Student bin und kein Einkommen habe, würde das Finanzamt aufgrund der rechtlichen Lage in Österreich sowieso keinen einzigen Cent davon bekommen. Deshalb finde ich das ganze etwas sinnlos.
Das Problem ist nur folgendes: In 2021 habe ich inzwischen schon 4000€ an Gewinnen erzielt und wenn das so weiter geht kann es gut sein das ich dieses oder nächstes Jahr über die Freigrenze von 11 000€ komme. Bin auch bald mit meinem Studium fertig, was bedeutet das mit Arbeitsbeginn Lohnsteuer fällig wird und dann muss ich (und werde auch) das ganze (Arbeit + Gewinne aus Trading) korrekt versteuern.

Nun meine Frage: Glaubt ihr, dass das Finanzamt wenn ich dann z.B. ab 2021 korrekt versteuere zum nachboren anfängt woher das Grundkapital für die weiteren Gewinne (wenn ich z.B. aus den 1500€ 12000€ machen würde) herkommt? Oder interessieren sich die nicht für so kleine Fische wie mich, bei denen es sowieso nichts zu holen gibt?
Würde ich weiters wenn das nicht Melden der Gewinne aus 2020 auffliegt wegen einer Ordnungswiedrigkeit angezeigt werden, da ich die Meldepflicht versäumt habe?. (Wegen Steuerhinterziehung kann ich ja nicht belangt werden, weil ich ja 0 € hinterzogen hätte.)
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