und 'how much is the fish?'
Danke für die Anmeldung und Erklärung.
Wie ist das denn, wenn ich den Download für andere gegen Geld anbiete? Ist das erlaubt? Oder kann der Link nur mit dem Besitz des NFTs aktiviert werden.
1. Das NFT Artwork und das Album "God Save The Rave" gibt es beide digital als Download dazu. Hierfür sind die entsprechenden Links im Unlockable Content versteckt und werden nach dem Kauf zugänglich gemacht. Diese Links bleiben natürlich auch in der Zukunft aktiv, das heißt jeder Besitzer des NFTs kann sich die Dateien so oft er mag runterladen.
Wie ist das denn, wenn ich den Download für andere gegen Geld anbiete? Ist das erlaubt? Oder kann der Link nur mit dem Besitz des NFTs aktiviert werden.
Hi bct_ail,
also grundsätzlich gilt: Das hängt von den Bedingungen des Urhebers/NFT Erstellers ab
Im Falle der Scooter NFTs ist es wiederum eindeutig geregelt: Der Käufer bzw. der Besitzer des NFTs darf den Content nur privat nutzen. Genau so wie beim Kauf einer Schallplatte oder CD im Laden z.B., darf man die Musik eben nicht kommerziell verwerten.
Losgelöst von den Scooter NFTs gibt es aber natürlich auch andere NFT Projekte, in denen der Urheber eindeutig erlaubt, den Content auch kommerziell zu nutzen, musikalisch zu verarbeiten usw., der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange es geregelt ist.
Hier passieren leider Fehler, da sich viele NFT-Künstler mit dem rechtlichen Rahmenwerk vielleicht noch nie auseinander setzen mussten.
Im Zweifel gilt hier: Lieber in einfachen Worten eine Vereinbarung formulieren als an juristischem Blabla zu versagen oder einfach gar nichts zu tun. In erster Linie muss man einfach nur die Bedingungen definieren, die einem selber als Künstler und Urheber wichtig sind.
Das Thema ist definitiv super spannend!
LG, Marc