Hello, quick question: is depot/wallet separation (depottrennung) mandatory in Germany? I used to assume I can do one-pot FIFO (which is also the default method in all the tracking software I tried). Now when I calculate with wallet separation, I'm due taxes for previous years.
Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I was very sure that it is not mandatory and that you can even design the "depots" as you please, eg. the exchange Kraken+Bitfinex is first depot and FTX is another one and two different hardwarewallets are a third one (I know no tracking software that supports this though). But this is just my personal opinion/what I do, as far as I know there is no official statement regarding this yet and every tax office is handling it differently.Can someone please share some thoughts on it? Thanks!
I understand there is no official information, but are there any official/semi-official sources for this? Perhaps any court outcomes? Thanks!
Here you can find the current official information (only german though)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=2
The relevant part is the following
Quote
"bb) Verwendungsreihenfolge
61 Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Randnummer
51). Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist
für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. No-
vember 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die
Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst
veräußert wurden (First in First out, FiFo).
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten
einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und
anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen
Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller
Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede
Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht."
61 Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Randnummer
51). Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist
für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. No-
vember 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die
Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst
veräußert wurden (First in First out, FiFo).
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten
einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und
anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen
Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller
Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede
Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht."
Thanks!
Yes, but to me this means that the depot separation IS mandatory, and I cannot treat my whole holdings as one depot (Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert). Or do you think this can be interpreted differently?