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Wenn Mining ein Gewerbe mit Gewinnabsicht darstellt - wie sieht es dann mit PoS (Staking) aus? Wäre ja in etwa vergleichbar mit Dividenden auf Aktien, die man wieder reinvestiert. Oder einer einfachen Geldlage mit Zinsen... Andererseits bezahle ich ja auch ein paar Cents an Stromkosten dafür, dass meine Coins staken, also eine gezielte Ausgabe mit Gewinnabsicht. Und wenn ich einen Dienst wie PoSWallet benutze, bezahle ich diese Kosten mit der Dividende selbst ...  Oder kann man einfach sagen, diese Coins haben sich halt von selbst vermehrt, und ich verrechne das einfach bei der Veräußerung am Ende. Bei POS investiert du genauso wie bei Bitcoin Ressourcen, nämlich einerseits deine Coins und andererseits Strom/Hardware. Die Coins würdest du dieser Logik nach als Teil der Investition ansehen. Zinsen sind das in jedem Fall keine, also per Definition, denn ob du etwas erhältst oder nicht ist ja prinzipiell Zufall und nicht per Vertrag garantiert.
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Man kann ja auch ohne Probleme damals privat BTC gekauft haben und auf die Wallet gepackt haben. Localbitcoin..Bitcoin treff usw.. Von daher gibt es dann auch keinen Bankverkehr.
Sowas wäre interessant zu wissen, in wieweit das FA dann vorgeht
Ich nehme stark an, dass das FA dann eine Schätzung vornehmen würde. Kann mir nicht vorstellen, dass man mit einer solchen Argumentation alleine durchkommen würde. Das wäre eine Freifahrtschein für Geldwäsche. Aber wenn du glaubhaft argumentieren kannst, damals Bitcoin gekauft zu haben? Wenn du hingegen getradet hast, sollte das in der Regel einfach nachweisbar sein.
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Hey Gyrsur, danke für die Antwort und den Verweis. siehst Du m.E. richtig. der knackpunkt ist: wie soll der nachweis gegenüber dem FA erfolgen?
Ich würde den Erwerb an der Börse durch meine Überweisung und einer Kopie der Erwerbshistorie auf der Börse nachweisen. Ich sehe nicht wie man es anders wasserdichter machen kann  Was mir jetzt nicht wirklich klar ist: was passiert, wenn ich nach mehr als einem Jahr Altcoins mit meinen Bitcoins erwerbe? Rein logisch gesehen würde das ja ebenfalls eine Veräußerung darstellen, auf die die Jahresgrenze zutrifft. Ich frage mich aber, wie ich den Kaufpreis abbilden soll. Ja wohl nicht in Bitcoin. Wobei: vielleicht in BTC nach €-Tageskurs. Und wenn ich dann verkaufen will muss ich in einigen Fällen ja zunächst über andere Währungen bzw BTC tauschen. In dem Fall wäre der Gegenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs das was ich nach mehrfachen Tauschen in € auf einem Konto liegen haben.
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Kann jemand mal etwas dazu schreiben wie der Nachweis erfolgen muss? Über Walletadressen ja wohl nicht?
Ich hätte jetzt nachgewiesen wann ich Geld in BTC investiert habe. Daraus würde sich dann ergeben wann ich wie viele BTC verkaufen kann. Wenn ich altcoins kaufe dokumentieren ich auch hier den Kauftag woraus sich erneut der früheste Tag des Verkaufs ergäbe. Sehe ich da was falsch?
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Hallo ihr, ich habe den Thread jetzt über Monate nicht besucht und mich heute sehr über die Diskussion gefreut. Ich bin mittlerweile recht weit mit meiner Dokumentation gekommen - trotzdem gibt es erhebliche Lücken. Ich wollte euch daher um eine Einschätzung zu folgendem Beispielszenario bitten:
Voraussetzungen:
1. Ich kann nachweisen zu einem bestimmten Tag x EUR in y Bitcoin investiert zu haben. 2. Ich kann nachweisen zu einem späteren Datum z Bitcoin zu besitzen, wobei z < y. 3. Ich kann nachweisen zum Zeitpunkt t n Altcoins von den z Bitcoin gekauft zu haben.
Nun die Szenarien:
1. Ich möchte alles für EUR verkaufen: die n Altcoins und die übriggebliebenen z Bitcoins. Der Kauf der n Altcoins liegt noch kein Jahr zurück. 2. Ich möchte alles in andere Altcoins investieren: die n Altcoins und die übriggebliebenen z Bitcoins. Der Kauf der n Altcoins noch kein Jahr zurück.
Meiner Einschätzung nach müsste ich in Szenario 1 einen Gewinn auf die n Altcoins versteuern. Maßgeblich wäre der Kaufwert zum Zeitpunk t und die sich daraus ergebene Differenz zum Verkaufswert. In welcher Währung berechne ich aber den Gewinn? Da ich keine Möglichkeit habe die Altcoins direkt in Euro zu tauschen müsste ich doch wahrscheinlich eine fiktive Rechnung erstellen, bei der ich den Wert der Altoins zum Zeitpunkt t zunächst in den jeweiligen BTC Kurs und dann in einen EUR Kurs umrechne? Oder sehe ich da etwas falsch?
Bei Szenario 2 stellt sich mir erneut die Frage, was genau ich jetzt versteuern muss, da ich am Ende ja nicht einmal EUR habe. In diesem Fall müsste ich dann vermutlich wie oben eine fiktive Umrechnung vornehmen und den entsprechenden Betrag versteuern.
In beiden Fällen würde ich nach dem was ihr geschrieben habt vermuten, dass sich das Finanzamt nicht wirklich für eine komplette Dokumentation meiner Bitcoin interessiert, da ich nachweisen kann eine Summe x gekauft zu haben und später als ein Jahr noch die gleiche Summe bzw. weniger zu besitzen. Wie schätzt ihr das ein?
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Ok, also vielleicht nochmal zurück zu der Idee über Kontoauszüge zu dokumentieren wann Bitcoins gekauft wurden.
Mein Fall ist etwas komplexer, aber wie würde es zB hiermit aussehen: Ich weise über Kontoauszüge nach, dass ich zu bestimmten Zeitpunkten X € an eine Börse überwiesen habe. Der Account ist nicht mehr zugänglich, eine Dokumentation der Einkäufe mit entsprechenden Berechnungen befindet sich jedoch in meinem Besitz und kann vorgelegt werden. Demnach habe ich insgesamt Y BTC erworben. Ferner kann ich nachweisen, dass an einer Wechselstube einen Geldeingang habe, der im Wesentlichen Y entspricht. Für die Wechselstube sind alle Transaktionen transparent. Aus der Rechnung geht hervor, dass ich letztlich BTC Verluste gemacht, jedoch nie zurück in die ursprüngliche Währung getauscht habe.
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@21M
Jo, ich verstehe was du sagst, aber ich denke das was du und was mezzomix sagt geht in zwei verschiedene Richtungen. Ich will nicht ausschließen, dass ich meine BTC mal verkaufe und in pfändbare Werte anlege. Muss ja am Ende jeder selbst wissen. Auch wenn es möglich ist, dass mich meine paar Ocken mal reich machen, ist eher wahrscheinlich, dass ich davon mal einen gebrauchten Passat kaufe. Ich habe auch keinen Bedarf am traden mehr, ich habe meine Bitcoin und paar andere Altcoin und plane die für die nächsten zwei Jahre mindestens zu halten, so dass ich prinzipiell legal unversteuerte Gewinne eintreiben könnte - nur der bisherige Verlauf meines Hin- und Hergeschicke ist nicht wirklich abbildbar und um den geht´s mir.
Wenn ich meine Zukunft im daytrading sähe, würde ich vermutlich einfach behaupten die Schlüssel verloren zu haben wie du schon meinst, aber ist halt nicht der Fall.
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lol, ich gehe immer mit rausgezogenem Profi ins Finanzamt. Nein, aber jetzt mal im Ernst: mal angenommen meine Bitcoin sind in 5 Jahren 1 Mio. EUR wert und ich entscheide mich zum Verkauf ist doch sehr wahrscheinlich, dass irgendjemand der freundlichen Herren und Damen auf mich zukommt und fragt, wie ich an das Geld gekommen bin. Und im Zweifelsfall fangen sie an meine Konten zu durchsuchen und werden feststellen, dass ich Geld an entsprechende Börsen überwiesen haben. Oder anders: für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass sich mein Kryptospielzeug irgendwann mal in erfreulicher Weise vergolden sollte werde ich umgekehrt proportional Schwierigkeiten haben es auszugeben, oder denke ich da jetzt irgendwie verquer? Ich meine, es lässt sich doch mit relativ wenig Aufwand feststellen, wann das Geld mal über Börsen gelaufen ist? Überlege gerade, ob ich einfach über Kontoauszüge dokumentiere wann ich meine Bitcoin gekauft habe, da ich davon ausgehe, dass ich früher mal mehr hatte auch wenn der Gesamtwert mittlerweile erheblich höher ist. Witzigerweise habe ich tatsächlich meine ersten Bitcoin in einer Kneipe gekauft 
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Ich habe in der Regel lange gehalten aber leider trifft das nur in einem Falle zu. Ich hatte fälschlicherweise angenommen, dass sich die 1 Jahres Regel auf den Tausch in offizielle Währung bezog. Beim zweiten Nachdenken ist klar, dass das nicht sein kann, aber gut...
Wie weise ich den die Jahresregel nach? Was wenn ich die Währung bewege? Und welchen Service nehmt ihr um alles ordentlich zu versteuern?
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Hey mezzo mix, danke für die Antwort. Meine Frage ist eigtl eher prospektiv orientiert: ich habe Geld in zwei Projekte investiert die bereits erhebliche Gewinnsteigerung hatten und auch wenn es ebenso in die andere Richtung gehen kann will ich für den Fall vorbereitet sein, dass das Ganze in zwei Jahren das 4fache wert ist und ich keine plausible Erklärung habe woher das Geld kommt. Denke ich werde es so wie vorgeschlagen mache und das Finanzamt eine Schätzung abgeben lassen.
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Hallo ihr,
ich habe mir mal die Zusammenstellung der Links zu Bitcoin & Steuererklärung angeschaut. Leider hat es mir nicht weitergeholfen, daher an dieser Stelle:
Ich habe in den vergangenen Jahren immer mal wieder kleine Summen Bitcoins und Altcoins gekauft (<3000 EUR) und damit gehandelt. Gedanken über die steuerliche Relevanz habe ich mir lange Zeit nicht gemacht, was rückblickend ziemlich idiotisch ist, will ich jetzt auch gar nicht rechtfertigen.
Der Salat, den ich jetzt habe, besteht darin, dass ich zwar nicht endlos viel hin und hergetauscht habe, aber leider Börsen benutzt habe (Cryptsy zB), die es heute nicht mehr gibt, weswegen ich die Transaktionen auch nicht mehr nachvollziehen kann. Ich habe die Kryptowährung teilweise auch ausgegeben oder über Tipbots laufen lassen, was die Sachlage enorm verkompliziert.
Ich fände es total klasse, wenn wir in der Diskussion meine vollkommen naive Haltung außen vor halten und uns stattdessen darauf konzentrieren könnten, wie ich mit einer solchen Ausgangslage sinnvoll weiter verfahren kann. Ich würde das Geld gerne ordentlich versteuern, aber ich habe keinen Schimmer wie ich da eine vernünftige Steuererklärung raus zimmer könnte (zumal ich bis 2015 ohnehin schon eine Erklärung abgegeben habe). Muss ich mich jetzt wegen Steuerhinterziehung selbst anzeigen? Und selbst wenn: dadurch kann ich immer noch nicht lückenlos erklären, wie ich zu dem Geld gekommen bin. Kann ich das "legale" Geld also letztlich abschreiben?
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