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Author Topic: Steuerrechtliche Behandlung von Ardor (NXT 2.0)  (Read 912 times)
kingbtcvl (OP)
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September 15, 2016, 07:02:45 PM
 #1

Hallo,

hätte mal eine Frage, an die Leute, die sich mit der Versteuerung auskennen bezüglich Coins, die man quasi geschenkt bekommt.
Ich halte seit über einem Jahr ein paar NXT Coins, die ja jetzt bei einem Verkauf steuerfrei wären.
Nun ist es ja so, dass die Entwickler gerade an einem neuen Projekt, dessen Mainchain Ardor genannt werden soll, arbeiten. Diesbezüglich werden gerade die durchschnittliche Anzahl an NXT Coins über einen Zeitraum von 90 Tagen in jedem Account ermittelt und am Ende dieses Zeitraums kriegt jeder Account entsprechend Ardor Token gut geschrieben, die dann bei Fertigstellung des Projektes in Ardor Coins umgewandelt werden. Auf jeden Fall kriegt man quasi Ardor Coins geschenkt, wenn man seine NXT Coins hält, da diese nicht ineinander umgewandelt werden sollen, man also die NXT Coins behält.

Mein Fragen dazu wären:
1. Muss ich Steuern dafür zahlen, dass ich die Ardor Token bzw. Coins geschenkt bekomme?
2. Wenn ich die Ardor Token oder eventuell später die Coins verkaufe, wie sieht es dann mit der Haltefrist aus? Überträgt sich die Haltefrist der Next Coin auf die Ardor Tokens/Coins oder beginnt sie erst mit Ausgabe der Ardor Token und beginnt sie neu, wenn die Ardor Token in Ardor Coins umgewandelt werden?

dsattler
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September 16, 2016, 06:36:27 AM
 #2

Hallo,

hätte mal eine Frage, an die Leute, die sich mit der Versteuerung auskennen bezüglich Coins, die man quasi geschenkt bekommt.
Ich halte seit über einem Jahr ein paar NXT Coins, die ja jetzt bei einem Verkauf steuerfrei wären.
Nun ist es ja so, dass die Entwickler gerade an einem neuen Projekt, dessen Mainchain Ardor genannt werden soll, arbeiten. Diesbezüglich werden gerade die durchschnittliche Anzahl an NXT Coins über einen Zeitraum von 90 Tagen in jedem Account ermittelt und am Ende dieses Zeitraums kriegt jeder Account entsprechend Ardor Token gut geschrieben, die dann bei Fertigstellung des Projektes in Ardor Coins umgewandelt werden. Auf jeden Fall kriegt man quasi Ardor Coins geschenkt, wenn man seine NXT Coins hält, da diese nicht ineinander umgewandelt werden sollen, man also die NXT Coins behält.

Mein Fragen dazu wären:
1. Muss ich Steuern dafür zahlen, dass ich die Ardor Token bzw. Coins geschenkt bekomme?
2. Wenn ich die Ardor Token oder eventuell später die Coins verkaufe, wie sieht es dann mit der Haltefrist aus? Überträgt sich die Haltefrist der Next Coin auf die Ardor Tokens/Coins oder beginnt sie erst mit Ausgabe der Ardor Token und beginnt sie neu, wenn die Ardor Token in Ardor Coins umgewandelt werden?



Das ist eine gute Frage für einen Steuerberater und der wird dann wahrscheinlich das Finanzamt befragen und die... haben gar keine Ahnung!  Grin

Ich denke, dass wir damit alle "Neuland" betreten und auf das langsame Hinterherziehen der Gesetzgebung warten müssen. Mein Steuerberater ist der Meinung, dass das alles erst steuerlich relevant wird, wenn man wieder in Euro tauscht. Also wenn du sozusagen Kasse machst und deine Nxt/Ardor/Bitcoins in Euro auslöst. Ich würde aber nicht darauf vertrauen, dass die Finanzämter das auch so sehen. Am besten mal deinen Steuerberater fragen, was der von der Sache hält.

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mezzomix
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September 16, 2016, 10:00:42 AM
 #3

Am besten mal deinen Steuerberater fragen, was der von der Sache hält.

Wenn der nicht absolut dämlich ist, wird er sich hüten, eine verbindliche Auskunft zu geben (für die er im Rahmen seiner Beraterhaftung haften müsste). Also bleibt nur noch der Antrag auf eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt:

Beachten Sie: Die Hürden für eine verbindliche Auskunft sind hoch. Es genügt nicht, dass Sie Ihr Vorhaben nur schildern und eine klärende Auskunft beantragen. Das Finanzamt verlangt, dass Sie (oder Ihr Steuerberater) sich bereits intensiv mit der steuerlichen Beurteilung des Vorhabens auseinandergesetzt haben und dem Finanzamt mitteilen, zu welchem Ergebnis Sie gekommen sind.

Ich persönlich würde mir in diesem Fall überlegen, ob ich die dafür notfalls Steuern bezahlen möchte und dann den Fall entsprechend angeben oder auch nicht. Da man in solchen unklaren Fällen immer eine andere Auffassung vertreten kann, falls man nichts angegeben hat und das Finazamt möchte dazu etwas wissen (extrem unwahrscheinlich), tendiere ich dazu überhaupt nichts anzugeben.
kingbtcvl (OP)
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September 18, 2016, 11:33:47 AM
 #4

Vielen Dank für eure beiden Antworten.

Da wir ihr beide ja schon sagt, es schwer wird eine verbindliche Auskunft zu erlangen und meines Wissens nach noch keine gültige Rechtssprechung dazu existiert, wie Bitcoins oder allgemeiner Cryptocurrencies zu versteuern sind, ist man denke ich zunächst einmal frei, die Dinge zu den eigenen Gusten zu interpretieren. Oder liege ich da falsch?
Zur Zeit interpretiere ich das mit den Steuern so wie du, dsattler. Erst wenn ich Gewinne in Euro auf meinem Konto auszahlen lasse, also Gewinne durch den Handel von Coins realisiere, die ich nicht ein Jahr lang gehalten habe, dann muss ich dafür Steuern zahlen. Genau so habe ich das 2014 auch in meiner Steuererklärung angegeben, nachdem ich 2013 erstmals mit Bitcoins in Berührung kam.
Damlas habe ich in der Anlage SO unter dem Abschnitt "Andere Wirtschaftsgüter" in dem Feld "Art des Wirtschaftsgutes" (Zeile 41) "siehe Anlage private Veräußerungsgeschäfte - andere Wirtschaftsgüter" eingetragen und folgende Anlage formlos beigefügt:

Quote
Private Veräußerungsgeschäfte

Andere Wirtschaftsgüter

Der Steuerpflichtige gibt an, im Kalenderjahr 2013 erstmals diverse Cryptocurrencies für insgesamt X € auf unterschiedlichen Online-Börsen angeschafft zu haben. Bei den erworbenen Cryptocurrencies handelt es sich neben Bitcoins um Litecoins, Namecoins, Novacoins, Terracoins, Peercoins, Feathercoins, Primecoins und Nextcoins, welche auf den Online-Börsen Mt. Gox, BTC-e, Kraken und DGEX mit dem zunächst gekauften virtuellen Börsengeld hin und zurück gewechselt beziehungsweise auch direkt getauscht wurden.
Die Realisierung der aus den oben erwähnten Anschaffungen bedingten Gewinne/Verluste steht noch aus. Diese werden ordnungsgemäß in einer der kommenden Einkommenssteuererklärungen angegeben, sofern sie die Freigrenze überschreiten und nicht aufgrund der vom Bundestag angegebenen Haltefrist steuerfrei sein sollten.

Ich gehe davon aus, dass der Beamte absolut keine Lust hatte, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Es kamen nämlich bisher keine Rückfragen und die Steuererklärung ging einfach so durch. Von daher werde ich das auch weiterhin so betrachten und dem Finanzamt nichts mitteilen, wenn ich Coins verkaufe, die ich länger als ein Jahr gehalten habe. Mir ging es hier speziell um die geschenkten Ardor. Wenn jetzt jemand, der Ahnung hat, sagt, "Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Für die Ardor musst du auf jeden Fall eine Schenkungssteuer zahlen.", dann mache ich das auch, sofern das rechtlich eindeutig verpflichtend ist, wie etwa, dass ich Steuern zahlen muss, wenn ich die Coins nicht ein Jahr halte.


ImI
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September 18, 2016, 11:55:22 PM
 #5

Da man in solchen unklaren Fällen immer eine andere Auffassung vertreten kann, falls man nichts angegeben hat und das Finazamt möchte dazu etwas wissen (extrem unwahrscheinlich), tendiere ich dazu überhaupt nichts anzugeben.


Bedeutet "nichts anzugeben" nur Altcoingeschichten auszuklammern oder generell BTC-Fiat falls man unter der 12 Monatsfrist bleibt? Ich frage mich das deshalb da man ja quasi schlafende Hunde weckt sobald man einen BTC-Fiat Deal anmeldet.
x3t9fi
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September 19, 2016, 07:55:55 AM
 #6

Ich würde mal einen grossen Bogen um die Geschichte machen - und sobald sich wer meldet dass genauer anschauen.

> Alles im Universum ist entweder eine Ente oder nicht. <
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