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Author Topic: Musste denn jemand hier mal beim FA was "nachweisen"?  (Read 599 times)
g4mer (OP)
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October 31, 2017, 12:03:56 PM
 #1

Hallo in die Runde,
einfache Frage, die sich sowohl an die User aber auch an die STB, die hier aktiv sind, richtet: Wie ist es denn, wenn man sagen wir z.B. eine große Summe (5,6 stellig) nach mehr als 12 Monaten verkauft hat und sich freiwillig dafür entschließt, es in der Anlage SO anzugeben.

Kommt doch bestimmt mal vor, dass man dann man nachweisen soll, wie man z.B. bei nem ICO mitgemacht hat. Wollen die dann ne Kopie z.B. von der E-Mail? Oder "Einsicht", in die Wallet, die man besitzt? Hat da jemand konkrete Erfahrungen gemacht?

VG
g4mer (OP)
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October 31, 2017, 04:07:48 PM
 #2

Hallo in die Runde,
einfache Frage, die sich sowohl an die User aber auch an die STB, die hier aktiv sind, richtet: Wie ist es denn, wenn man sagen wir z.B. eine große Summe (5,6 stellig) nach mehr als 12 Monaten verkauft hat und sich freiwillig dafür entschließt, es in der Anlage SO anzugeben.
Typisch deutsche Fehlentscheidung! Ich gebe der zuständigen Polizei auch immer zum Jahresende eine Liste mit allen Fussgängerampeln die ich wo und wann genau bei "grün" überquert habe, damit der Staat nachprüfen kann, ob nicht doch eine davon vllt "rot" gewesen ist.  Roll Eyes

Es ist eine hypothetische Frage und es ist legitim diese zu stellen. Ich habe zudem nicht nach einer Bewertung ob man angeben sollte oder nicht gefragt - sondern ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat.
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