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Author Topic: Steuer: Erhöht sich der Einkommensteuersatz durch den Gewinn?  (Read 242 times)
Thura (OP)
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December 08, 2017, 11:49:56 PM
 #1

Hallo,

ich habe eine ganz einfache Frage zum Steuersatz, deren Antwort ich jedoch weder im Netz noch hier im Forum gefunden habe:

Angenommen BTC werden nach weniger als einem Jahr Haltezeit mit Gewinn verkauft.
Der Gewinn ist dadurch steuerpflichtig, und wird mit dem "(persönlichen) Einkommensteuersatz" versteuert.

Angenommen, der Verkäufer hatte im Vorjahr einen Einkommensteuersatz von 20%, und sein Einkommen erzielte er ausschließlich durch Arbeitslohn.

Angenommen, im Jahr der Gewinnerzielung durch BTC-Verkauf ändert sich das Einkommen durch Arbeitslohn nicht, damit wäre der Einkommensteuersatz _ohne_ den nun hinzugekommenen Gewinn durch den Verkauf von BTC ja gleich, nämlich weiterhin 20%.

Meine Frage:

Wird der Gewinn nun zum Arbeitslohneinkommen hinzugerechnet, und aus der Summe von Arbeitslohneinkommen und dem Verkaufsgewinn dann ein neuer, nämlich höherer, Steuersatz berechnet, mit dem die Summe dann versteuert wird, oder wird der Gewinn nur mit dem Steuersatz, der sich durch das einfache Arbeitslohneinkommen ergibt, versteuert?

Castrosito
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December 09, 2017, 12:16:38 AM
 #2

Dein persönlicher Steuersatz wird wahrscheinlich steigen.

Kannst Du hier ausprobieren:

https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/
Thura (OP)
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December 09, 2017, 12:56:39 AM
 #3

Der Link geht nicht auf meine Frage ein.

Vielleicht kann ich sie kürzer fassen:

Fließt der Gewinn aus privatem Veräußerungsgeschäft (Verkauf von BTC nach weniger als einem Jahr Haltefrist) in das zu versteuernde Einkommen (zVE) ein?
1337leet
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December 09, 2017, 01:50:33 AM
Last edit: December 09, 2017, 02:27:24 AM by 1337leet
 #4

Der Veräußerungsgewinn geht in das zu versteuernde Einkommen ein und wird dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert § 23 Abs. 2 EStG.


Also ja! Wenn es blöd läuft kommst du in einen höhren persönlichen Steuersatz § 32a EStG.

Dein zvE kannst du aber z.B. durch Werbungskosten optimieren (senken).

Hier sollte dir dein Steuerberater bei der steuerlichen Gestaltung helfen können.

PS: Solange die Gewinne im Kalenderjahr kleiner 600€ waren sind sie steuerfrei (werden nicht dem zvE zugerechnet).
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