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May 09, 2014, 06:55:21 AM Last edit: May 09, 2014, 09:33:29 AM by ejghskdrll |
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Ich habe leider keine Ahnung vom internationalen Handelsrecht...
In Deutschland würde man einfach den Schuldner in Lieferverzug setzen und ggf. ein Mahnverfahren einleiten; da es sich ums ausser EWU/EU-Ausland handelt weiss ich nicht wie es sich verhält.
Es wäre schön wenn sich ein potentiell Geschädigter, sofern er eine Rechtschtzversicherung hat, Jurist ist oder jemanden kennt der sich gut damit auskennt, mal diesbezüglich informiert: "Forderungen(nach Verzug)/Lieferverzug im internationalen Handelsrecht(speziell USA - Deutschland)" und die Aussagen mal hier posten würde - Bitte jedoch nichts ohne Bezug auf Paragraphen.
Bei mir sind jetzt gute 3,5Mon. rum; ich werde heute den Verein anschreiben und um die Auslieferungsbestätigung binnen einer Woche "bitten".
Sollte tatsächlich eine EU/EWU-Bürgersammelklage gegen den Verein angestrebt werden (BFL), würde ich mich dafür als Administrator zur Verfügung stellen. So benötige ich Name und Anschrift der Personen die sich einer Sammelklage anschliessen möchten. Vielleicht kann man sich ja auch der bereits bestehenden Sammelklage in den USA anschliessen(weiss ich jedoch nicht) - Bitte an: asic_prellerei [ a t ] web.de
Jedoch sei angemerkt dass der Lieferant erst eine adäquate Frist gesetzt bekommen sollte, bevor man sich zu einer Klage entschließt.
Besten Gruß, jeder Tag kostet mich derweilen ca. 40.- ...
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