Nein die 2000€ kann man so nicht auf BTC oder Altcoin-Automaten anwenden, da der gewerbliche Handel mit Kryptowerten generell Regulierung durch die BaFin unterliegt.
Laut eigener Aussage der BaFin sind Bitcoins allerdings gerade keine Kryptowerte i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG.
Sondern sie bleiben nach (IMHO) jeder vernünftigen Lesart des entsprechenden
Merkblatts Rechnungseinheiten i.S.d. § 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 7 KWG, zumindest in den Augen der BaFin.
Sofern die BaFin bei ihrer Auslegung laut Merkblatt bleibt, unterliegen Bitcoins also gerade nicht der Aufsicht durch die BaFin, da hierzu das Kammergericht Berlin die entsprechende Einstufung verneint hat.