ich steig nicht ganz durch.
Für Steuerfragen haben wir hier eigentlich einen ziemlich umfangreichen Steuerthread ->
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0Generell können Verluste und Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen nur im Rahmen von privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG ausgeglichen werden.
D.h. du könntest ggfl. auch gleichartige Gewinne/Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, welche nichts mit Kryptowährungen zu tun haben, geltend machen (horizontaler Verlustausgleich).
Zur Sicherheit:
Eine Liste von Steuerberatern mit Kryptowährungskompetenz findest du hier ->
https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973.0