Wiederholte Transaktion kann durch unterschiedliche Händler (ggf. unterschiedliche Mitarbeiter des selben Händlers) aufgebrochen werden.
Bei Goldhändler A 20g kaufen (Barzahlung <2000€) und dann zu Goldhändler B fahren um die 20g zu verkaufen und 1oz zu kaufen (Barzahlung wieder <2000€), dürfte also legitim sein. Mit Rotation kann man somit ggf. gleich die Echtheit der Goldes beim jeweils anderen Händler bestätigen lassen.
Wiederholte TransaktionIch habe am Montag bei Mitarbeiter A gekauft und am Samstag bei Mitarbeiter B des gleichen Geschäfts. Mitarbeiter A ist vorbei gelaufen, hat mich erkannt und der Kauf wurde mir verwehrt. 1x die Woche bis 1x im Monat geht pro Händler.
Lösung: Die zweite Münze kauft deine Frau und du nutzt ggf. mehrere Händler. Wobei ich in der Praxis nur den günstigsten Händler genutzt habe und hier nur Ankäufe von Kunden (noch günstiger) gekauft habe.
Verkauf an Goldhändler nie anonymAnkäufe sind ab dem ersten 1€ gemäß Abgabenordnung nachweispflichtig. Evtl. findest du einen Finanzberater der das Geschäft nur vermittelt. Dann könntest du anonym verkaufen.
"Die Abgabenordnung schreibt vor, dass Unternehmen ihren Lieferanten erfassen – das sind in diesem Fall Sie. Es ist also nicht möglich an Edelmetallhändler anonym zu verkaufen."
https://www.goldsilbershop.de/ankauf/gold-anonym-verkaufen.htmlEchtheitWenn du eine Münze kaufst, mach ein bisschen Smalltalk und bitte den Mitarbeiter im Geschäft doch noch 2 weitere fremde Münzen zu überprüfen.