TrainDeluxe (OP)
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June 10, 2011, 04:53:20 PM Last edit: June 10, 2011, 05:03:27 PM by TrainDeluxe |
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Hallo zusammen, Auf Nachfrage zum Sachstand der Postbank erhielt ich von MtGox folgendes Statement: We've been having issues with Postbank in that they are posting a message that the funds have been sent, but they are not sending the notification to us. ThanksJetzt kannst Du folgende Schritte einleiten, um dein Geld wiederzusehen: 1) rufe den Postbank Rund-um-die-Uhr Service an: 0180 3 040 700, halte Telefon-Pin bereit (geht aber auch ohne)
2) Schildere dass du ein sehr zeitkritisches Finanzgeschäft tätigen wolltest, und fest damit gerechnet hast, dass die Überweisung, wie es das EU-Recht vorsieht, innerhalb von 3 Tagen zugestellt wird und dass dir jetzt ein immenser Schaden entstanden ist und dass du in Erwägung ziehst Regress geltend zu machen. (Also Schadensersatz nach §675s I, §280 I, BGB.). Trete bestimmt auf, sonst nehmen sie dich gar nicht ernst. Wenn die Sachbearbeiterin irgendeine Widerrede gibt, lass dich SOFORT zum Team-Lead durchstellen und kippe das gleiche bei ihm auch noch mal ab!
3) Lasse einen Nachforschungsauftrag mit der Priorität "sehr dringend" erstellen, der an die Fachabteilung "Auslandsüberweisung" zugewiesen wird.
4) Lasse eine Notiz/Beschwerde als Feedback aufnehmen, dass dir aus Finanzforen bekannt ist, dass die Postbank als einzige Bank an die BIC "CMCIFRPP" Überweisungsprobleme hat. Erwähne dabei, dass z.B. die DKB nur zwei Tage braucht! Erwähne, dass Du jetzt weg-wechselst.
5) Lasse dir die Telefongebühren gutschreiben!Viel Erfolg wohl gemeinter Rat: wechsel' deine Bank! ____ Anhang zu EU-Regelung:
http://www.cecu.de/auslandsueberweisung.html
Überweisungen an Empfänger, die ihre Konten bei Banken innerhalb der EU führen, werden als EU-Standardüberweisung oder einfach als EU-Überweisung bezeichnet. Seit Anfang 2008 können Kontoinhaber in Deutschland für Überweisungen in EU-Länder sowie für Überweisungen nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz die so genannte SEPA-Überweisung nutzen.
Mit ihr sind EU-Überweisungen nun ebenso wie Inlandsüberweisungen standardisiert und können binnen drei Werktagen ausgeführt werden. Sofern die Banken die Überweisung nicht innerhalb dieser Frist sicherstellen können, haben Überweisende die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen die Bank geltend zu machen. Diese entfallen jedoch, sollte es sich um einen Fehler des Kunden handeln.Gruß, T
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