Ich habe gelesen das ja Bitcoins und alle Ableger LTC/NMC/PPC... als Devisen definiert werden.
https://bitcointalk.org/index.php?topic=169052.0Wenn jetzt wie der Marketplace > Currency exchange
https://bitcointalk.org/index.php?board=53.0 eine Platform bietet,
wo die sogenannten Devisen von Person zu Person gehandelt werden,
muss dann eine Lizensnummer bei der Börsenaufsicht vorliegen? (Ich denke eher nicht)
Börsenaufsicht in Deutschland
Die Börsenaufsicht wird in Deutschland von den Wirtschafts-oder Finanzministerien bzw. -senatsverwaltungen der Länder ausgeführt. Die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde überwacht den Wertpapierhandel und alle damit verbunden steuerrechtlichen Belange.
Eine Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung, sie untersteht der Aufsicht der Börsenaufsichtsbehörde, die (noch) eine oberste Landesbehörde (in der Regel das Wirtschaftsministerium) ist.
Der Wertpapierhandel wird auf Bundesebene von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt und kontrolliert.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Börsenaufsicht in Deutschland ist das Börsengesetz.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rsenaufsichtIch frage mich deshalb da der Forex online Devisenhandel
http://www.forexyard.com/de/ ganz unten auf der Hauptseite stehen hat, das die von der Börsenaufsichtsbehörde reguliert werden.
Kenne mich aber nicht wirklich mit solchen Platformen aus.
Welche Vorraussetzung muss erfüllt sein, das eine Lizensnummer dringend erforderlich ist?