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Author Topic: FIDOR-Bank braucht GELD und bepreist bitcon.de-Expresshandel ab 14.02.2018  (Read 518 times)
zeitspringer (OP)
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December 27, 2017, 04:26:11 PM
 #1

Folgenden netten Brief erhielt ich:

Quote
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wie wir alle wissen, hat sich der Handel in Bitcoins von einer visionären Idee einer kleinen Nutzergruppe zu einem massiven Mengenphänomen mit einem nahezu explodierenden Transaktionsaufkommen entwickelt.

Mit dem exponentiellen Anstieg des Transaktionsaufkommens einher geht die Notwendigkeit, unsere Organisation und Infrastruktur angemessen zu erweitern.
Das muss finanziert werden.

Dementsprechend haben wir im Vorstand der Fidor Bank AG beschlossen, die Transaktionen im Rahmen des Express-Handels über Bitcoin.de zu bepreisen.

Konkret bedeutet dies: Zusätzlich zu Ihrem Kaufpreis fällt eine Transaktionsgebühr in Höhe von 0,50 % des Kaufpreises an, sollte die Transaktion über Bitcoin.de Express- Handel bezahlt werden.

Ab wann? Wir bepreisen die Transaktionen ab dem 14.02.2018. Wieviel? Pro Kauf-Transaktion 0,5% auf das Transaktionsvolumen. Was zahlt der Verkäufer? Der Verkäufer zahlt nichts. Was für Transaktionen sind betroffen? Nur der Express-Handel über bitcoin.de Wie steht es die normalen SEPA Transaktionen? Diese Transaktionen bleiben bis auf weiteres kostenfrei.

Diese Änderung ist ab dem 14.02.2018 in unserem Preis-/Leistungsverzeichnis unter https://www.fidor.de/document-center/documents ersichtlich.

Matthias Kröner
CEO Fidor Bank AG

Serpens66
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December 27, 2017, 04:29:29 PM
 #2

https://bitcointalk.org/index.php?topic=39542.msg26952629#msg26952629

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zeitspringer (OP)
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December 27, 2017, 04:34:28 PM
 #3

Danke für den Link. Dieser behandelt aber bitcoin.de. Das hier ist ein Fidorbank-Problem und hat primär nichts mit bitcoin.de zu tun. Allerdings könnte die Chefetage von bitcoin.de sicher einmal auch mit der Fidorbank reden.

Nicht dass der Bitcoin.de-Expresshandel der Fidorbank viele tausende neue Kunden bescherte, möchten sie (Fidorbank) als Schaufelverkäufer nun auch am Goldrausch partizipieren. Also werden für ohnehin kostenlose und zudem meist bankinterne Überweisungen nun Gebühren verlangt.

Aus meiner Sicht gibt es folgende Möglichkeiten:
  • schön brav alles so hinnehmen
  • Expresshandel künftig nicht mehr nutzen, was umständlicher ist und zu höheren Gebühren bei bitcoin.de führt
  • künftig nicht mehr bei bitcoin.de kaufen, sondern beim Mitbewerb
  • ODER mal Neujahrsgrüße in Form von Beschwerdebriefen an Herrn Kröner schicken

Denn die Begründung ist ziemlich schwach. Wenn er keine Geldgeschäfte machen will, braucht er auch keine Bank aufmachen. Zudem wissen wir doch alle wie die FIAT-Geldschöpfung funktioniert. Um sich Rechentechnik anzuschaffen, kann er einfach selbst Geld zum Bezahlen der Rechnung erzeugen - viel, viel einfacher als die nicht gerade intuitive Bedienung eines Fidorkontos...

Wer setzt mal so einen Briefentwurf auf?

Serpens66
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December 27, 2017, 04:44:08 PM
 #4

ich wollte es damit quasi vermeiden einen zusätzlichen Thread aufzumachen, weil insg schon soviele existieren (coinforum, fidor community). In meinem verlinkten Post verlinke ich zum Coinforum wo du weitere kommentare lesen kannst. auch ist dort die Fidor community verlinkt wo du Stellungnahmen von Herrn Kröner selbst lesen kannst.

Du siehst da auch was ich und andere davon halten, habe grad keine Lust hier alles nochmal zu schreiben Cheesy Stimme dir aber natürlich zu.

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zeitspringer (OP)
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December 28, 2017, 08:47:41 AM
 #5

Ich kann Deinen Standpunkt verstehen. Aber ich denke, die verlinkten Diskussionen (engl. Threads) sind teilweise allgemein gehalten (nur Bitcoin.de) oder beziehen sich auf ein anderes konkretes Problem. Ich möchte daher meinen Wunsch bekräftigen, konkret zu diesem Punkt die Diskussion hier zu führen.

zeitspringer (OP)
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December 28, 2017, 06:50:34 PM
Last edit: January 02, 2018, 07:59:26 AM by zeitspringer
 #6

Eigentlich suchte ich nach etwas anderen. Da stieß ich auf folgendes:

Im Wortlaut schreibt das BGB in §312a (4) vor:
Quote
Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1.  für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2.  das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.

(Zu 2) Es darf mit Nichtwissen bestritten werden, dass die durch einen Expresskauf auf Bitcoin.de enstehenden Kosten bei der Fidorbank in geforderter Höhe entstehen. Sofern ich für 10.000 Euro kaufe, würde die Fidorbank 50 Euro, in Worten FÜNFZIG für eine Umbuchung von einem Fidorbankkonto zu einem anderen von mir kassieren wollen.

Obiges Gesetz zielt zwar primär auf Händler ab, aber auch für Banken gibt es ähnliche Auflagen, die bei gerichtlicher Prüfung vermutlich auf diese E-Mail-Überweisungen angewendet werden können. Aber wenn man sich den neuen § 270a BGB betrachtet, denke ich schon, dass dieser auch hier angewendet werden kann.

Im Wortlaut schreibt der neue § 270a BGB ab 13.1.2018 vor:
Quote
Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam. Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABI. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) anwendbar sind.

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