Aus meiner Sicht wären das zwei steuerbare Vorgänge:
1. Einnahmen aus dem Referral-Geschäft, ein paar Infos hier:
https://www.finanzgefluester.de/besteuerung-affiliate-marketing/Falls sich daraus ergibt, dass du gewerblich tätig bist, entfällt die Steuerfreiheit des privaten Veräußerungsgeschäfts bei einem anschliessenden Verkauf der Kryptowährung.
2. Handel mit Kryptowährungen, es gibt einen Anschaffungs-/Zuflusszeitpunkt und den entsprechenden Wert sowie einen Verkaufszeitpunkt. Die Behandlung des Vorgangs verhält sich genau wie alle anderen Fälle des Kryptohandels, die hier im Forum erörtert werden. Nachdem du von zwei Jahren schreibst ist, wäre die Haltefrist damit sicher überschritten und als privates Veräußerungsgeschäft wäre es steuerfrei. Aber je nachdem was du mit dem Referralbusiness machst sind es ja gewerbliche Kryptos.
Habe ich dich richtig verstanden?