http://www.fondsprofessionell.at/news/steuer-recht/nid/geldwaesche-bedrohung-durch-cyber-waehrung-bitcoin/gid/1010892/Geldwäsche-Bedrohung durch Cyber-Währung BitcoinDas Für und Wider von Bitcoins, der bekanntesten Internetwährung, wird zurzeit heiß diskutiert. Vor allem ein negativer Aspekt wird dabei immer wieder vorgebracht: Die Gefahr von Geldwäsche. Der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schulte teilt diese Vorbehalte.
Obwohl bis heute kaum jemand vollständig versteht, wie die Internetwährung Bitcoin entsteht und funktioniert, bleibt das virtuelle Geld in den Schlagzeilen. Dabei ist noch nicht einmal der "Erfinder" der Bitcoins eindeutig identifizierbar, die Online-Enzyklopädie Wikipädia schreibt dies zwar einem Satoshi Nakamoto zu, im entsprechenden Eintrag steht aber auch, dass es sich dabei um ein Pseudonym für eine Person bzw. eventuell sogar für eine Gruppe handeln dürfte. Erzeugt werden Bitcoins mit Hilfe eines Entschlüsselungsvorgangs, der mit zunehmender Zahl von Bitcoins komplizierter wird, wobei es eine absolute Obergrenze für die Gesamtanzahl von Bitcoins gibt. An speziellen Internetbörsen kann die Web-Währung gegen "echtes Geld" getauscht werden, immer mehr Händler und Dienstleister akzeptieren das Cyber-Geld auch – und einen ersten Höhenflug mit anschließendem Crash hat die Währung auch schon hinter sich.
Während sie die einen als unabhängige, nicht vermehrbare und demokratische Währung lieben, sehen immer mehr andere in ihr Gefahren – die Bandbreite reicht von Geldwäsche bis hin zum Kapitalanlagenbetrug. Thailand hat als erster Staat dem Handel mit der virtuellen Währung jüngst einen Riegel vorgeschoben. Thomas Schulte, Gründungspartner und Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, publiziert nun seine Einschätzung zur Problematik:
"Hinter dem virtuellen Zahlungsmittel Bitcoin steht keine Notenbank und kein Staat. Theoretisch kann jeder PC-Nutzer, der einen Bitcoin-Client auf seinem Rechner installiert hat, die virtuelle Währung fernab von staatlicher Kontrolle selbst herstellen. Was gerade in Zeiten von PRISM nach einer recht guten Idee klingt, bringt allerdings auch wesentliche Haken mit sich. Denn alle Schandtaten, die bereits mit realem Geld möglich sind, können jetzt anonym, global und in bislang unklarem rechtlichen Raum getätigt werden. Geldwäsche ist nur eine Möglichkeit hierbei. Die Online-Registrierungen laufen bisher viel lockerer ab als Anmeldeprozeduren bei konventionellen Banken. Falsche Profile können wesentlich leichter erstellt und Geldquellen verändert werden. Geld aus unlauteren Geschäften kann dadurch auf Onlinekonten transferiert, in virtuelle Währungen umgetauscht und dann bei teilnehmenden Onlinehändlern zum Bezahlen eingesetzt: das ist Geldwäsche!
Einheitliche, grenzüberschreitende Regeln gegen diese Praxis existieren aufgrund der Komplexität des Themas noch nicht. Hier herrscht dringend Handlungsbedarf – sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Denn ob sich das Problem durch ein einfaches Verbot in einzelnen Ländern – wie jetzt in Thailand geschehen – lösen lässt, ist in Zeiten globalen Internethandels stark zu bezweifeln." (mb)